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   LG München I, 14.09.2007 - 14 HK O 1877/07   

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https://dejure.org/2007,17992
LG München I, 14.09.2007 - 14 HK O 1877/07 (https://dejure.org/2007,17992)
LG München I, Entscheidung vom 14.09.2007 - 14 HK O 1877/07 (https://dejure.org/2007,17992)
LG München I, Entscheidung vom 14. September 2007 - 14 HK O 1877/07 (https://dejure.org/2007,17992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverwalter der Taurus Holding scheitert mit Zahlungsklage gegen Kirch

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1960
  • BB 2007, 2250
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus LG München I, 14.09.2007 - 14 HKO 1877/07
    Die Zahlung fälliger Umsatzsteuerschulden ist mit dieser Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers vereinbar (Erweiterung von BGH v. 14.5.2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265 ).

    Nunmehr hat der II. Senat des BGH mit Urteil vom 14.5.2007 (II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265 (m. Bespr. Wilhelm, S. 1781) , dazu EWiR 2007, 495 (Henkel/Mock) ) insoweit auch festgestellt, dass, wer als Geschäftsleiter Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuern, soweit es sich um Arbeitnehmeranteile handelt, abführt, nicht erstattungspflichtig i.S.v. § 92 AktG oder § 64 GmbHG ist.

    bb) Über die Entscheidung des BGH II ZR 48/06 (ZIP 2007, 1265) geht das Gericht jedoch auch davon aus, dass auch die Abführung von Umsatzsteueranteilen (im vorliegenden Fall - so sie denn erfolgt sind - in Höhe von rd. 2,1 Mio. EUR) mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters i.S.v. § 130a Abs. 2 Satz 2 HGB vereinbar ist.

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02

    Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur

    Auszug aus LG München I, 14.09.2007 - 14 HKO 1877/07
    b) Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH ZIP 2003, 1005 = NJW 2003, 2316, dazu EWiR 2003, 635 (Blöse) , entgegen.

    Insoweit braucht der Frage gar nicht nachgegangen zu werden, ob der vorliegende Fall auch deshalb von der Entscheidung des BGH ZIP 2003, 1005 = NJW 2003, 2316 abweicht, weil vorliegend nur im Rahmen eines konzerninternen Cashmanagements gehandelt worden sei.

  • LG München I, 07.04.2009 - 13 HKO 25090/04

    Kirch muss keine fünf Millionen Euro an die Kirch-Gruppe zurückzahlen

    Auszug aus LG München I, 14.09.2007 - 14 HKO 1877/07
    Von diesen Zahlungen nahm er lediglich die Entnahme des Beklagten zu 1) in Höhe von 2, 5 Mio. EUR am 26.2.2002 - aber nur gegenüber dem Beklagten zu 1) - von der hier vorliegenden Klage aus, da er den Beklagten zu 1) bezüglich dieser Zahlung und weiterer Entnahmen bereits anderweitig vor dem LG München I (Az. 13 HK O 25090/04) verklagt hatte.
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus LG München I, 14.09.2007 - 14 HKO 1877/07
    Es entspricht jedoch bereits gefestigter Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH (vgl. auch 5 StR 263/05 v. 21.9.2005), dass am Vorrang der (im Interesse aller Gläubiger angeordneten) Massesicherungspflicht, die früher die Zivilrechtsprechung als notwendig angesehen hat, angesichts der Strafandrohung einer Nichtabführung beispielsweise von Sozialabgaben nicht festgehalten werden kann.
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