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   LG München I, 14.10.2016 - 17 S 6473/16   

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https://dejure.org/2016,37119
LG München I, 14.10.2016 - 17 S 6473/16 (https://dejure.org/2016,37119)
LG München I, Entscheidung vom 14.10.2016 - 17 S 6473/16 (https://dejure.org/2016,37119)
LG München I, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 (https://dejure.org/2016,37119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Verdachtsabhängige Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess verwertbar

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: "Dash-Cam"-Aufnahmen als Beweismittel

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Verwertbarkeit mittels Dashcam oder On-Board-Kamera gewonnener Aufnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit mittels Dashcam oder On-Board-Kamera gewonnener Aufnahmen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit der Aufzeichnungen von Dashcams

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Verwertbarkeit der Aufzeichnungen von Dashcams

  • ds-law.eu (Rechtsprechungsübersicht)

    DashCam: Bußgeld, Zwangsgeld, Beweisverwertung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Dash-Cam-Aufnahme ist zulässiges Beweismittel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dash-Cam-Aufnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufnahmen als zulässiges Beweismittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcams im Straßenverkehr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dashcam-Aufzeichnungen können für Gerichtsverfahren anlässlich eines Verkehrsunfalls verwertet werden - Entscheidend für Verwertbarkeit ist Vorliegen einer anlassbezogenen Aufzeichnung und Löschung bzw. Überschreibung der Aufzeichnungen

Besprechungen u.ä.

  • ds-law.eu (Entscheidungsbesprechung)

    DashCam: Bußgeld, Zwangsgeld, Beweisverwertung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Auszug aus LG München I, 14.10.2016 - 17 S 6473/16
    Zum anderen ist aus Sicht der Kammer entscheidend, dass es am tatbestandlich verlangten Öffentlichkeitsbezug fehlt, wenn es um eine Vorlage und Inaugenscheinnahme in einer öffentlichen Verhandlung nach § 169 S. 1 GVG geht, denn insoweit geht die Kammer davon aus, dass der Begriff "Verbreiten" teleologisch zu reduzieren ist, soweit es um eine Beweissicherung bzw. -verwertung in einem Gerichtsverfahren geht (so auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des EMGR, Urteil vom 27.05.2014, Az. 10764/09).

    Bezogen auf die Dashcam-Aufzeichnungen eines Verkehrsunfalls ist aus Sicht der Kammer lediglich die Individualsphäre betroffen (so auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15), nicht etwa der Kernbereich der privaten Lebensführung (wie etwa bei einem Zugang zum Privatgrundstück oder einer Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft oder am Arbeitsplatz).

    Entscheidend für die Frage der Verwertbarkeit ist dabei für die Kammer, ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung mit der klägerischen Dashcam stattfindet, insbesondere aber auch, ob eine automatische Löschung oder Überschreibung der Aufzeichnungen innerhalb von bestimmten Zeiträumen erfolgt (vgl. Insoweit auch LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus LG München I, 14.10.2016 - 17 S 6473/16
    Ob der Sachverhalt im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. U. a. BGH, Urteil vom 13.12.201! Az. VI ZR 177/10, m. w. N.).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Diese bestünden in der Sicherstellung der vorrangigen Interessen am effizienten Individualrechtsschutz und an einer funktionsfähigen Rechtspflege (vgl. Greger, NZV 2015, 114, 117; ähnlich Balzer/Nugel, NJW 2014, 1622, 1626; Lohse, VersR 2016, 953, 959; vgl. auch VG Ansbach, ZfSch 2014, 687, 690; LG München I, ZD 2017, 36, 37; OLG Celle, DAR 2018, 35, 38; OLG Nürnberg, NJW 2017, 3597 Rn. 61 f.).

    Die Verwertbarkeit wird auch dann angenommen, wenn durch eine technische Gestaltung - dauerhafte Speicherung von nur 30 Sekunden, anlassbezogene Speicherung, regelmäßiges schnelles Überschreiben der sonstigen Aufnahmen - gewährleistet werde, dass der Eingriff in die Grundrechte der Aufgezeichneten möglichst mild ausfalle (LG Traunstein, ZD 2017, 239, 240; ähnlich LG München I, ZD 2017, 36, 37).

    Insoweit ist von einem planwidrigen Fehlen eines Ausnahmetatbestandes auszugehen und eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion geboten (vgl. LG München I, ZD 2017, 36, 37; vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck Rn. 31; so im Ergebnis auch EGMR, NJW 2015, 1079 Rn. 41; vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16, VersR 2017, 623 Rn. 65 ff.).

  • OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im

    Diese bejahen die Verwertbarkeit mehrheitlich (LG Frankenthal MDR 2016, 791; LG Traunstein ZD 2017, 239; LG München ZD 2017, 36; AG Nürnberg MDR 2015, 977; AG München DAR 2016, 275; ebenso wohl das OLG München im Rahmen der Erörterung des schließlich mit Vergleich beendeten Verfahrens 10 U 795/12, Nachweis bei Greger, NZV 2015, 114 , Fn. 23).

    Auch wenn das Gemeinwohlinteresse auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht von vorneherein das Recht des Einzelnen, auch im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu werden, überwiegt (LG München, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 -, juris Rn 13), ist jedenfalls dann dem Interesse des Beweisführers besonders Gewicht beizumessen, wenn keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen, er also auf der Verwertung für die Erreichung seines Rechtsschutzziels angewiesen ist, womit zugleich auch der materiellen Gerechtigkeit Genüge getan wird.

    Nach diesen Maßstäben fehlt es an dem nach § 22 Satz 1 KunstUrhG erforderlichen Öffentlichkeitbezug; der Begriff des "Verbreitens" ist teleologisch zu reduzieren (LG München, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 -, juris Rn. 9).

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16

    Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von

    Eine teleologische Reduzierung des Tatbestandsmerkmals des "Verbreitens", wie es für private Videoaufnahmen zur Beweissicherung im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses diskutiert wird (vgl. LG München, Beschluss vom 14. Oktober 2016, Az. 17 S 6473/16, juris Rn. 9; LG Frankenthal, NJOZ 2016, 1195, 1198 f.), ist jedenfalls im vorliegend zu entscheidenden Fall nicht vorzunehmen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.06.2017 - 2 S 5570/15

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beweis des ersten Anscheins

    In einem solchen Fall könnte die gebotene Rechtsgüterabwägung (vgl. dazu nur LG München I, Beschluss vom 14.10.2016 - 17 S 6473/16, juris) nur zugunsten des Geschädigten ausfallen.
  • OLG Nürnberg, 28.03.2017 - 3 U 2083/16

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen

    Diese bejahen die Verwertbarkeit mehrheitlich (LG Frankenthal MDR 2016, 791; LG Traunstein ZD 2017, 239; LG München ZD 2017, 36; AG Nürnberg MDR 2015, 977; AG München DAR 2016, 275; ebenso wohl das OLG München im Rahmen der Erörterung des schließlich mit Vergleich beendeten Verfahrens 10 U 795/12, Nachweis bei Greger, NZV 2015, 114 , Fn. 23).

    Auch wenn das Gemeinwohlinteresse auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht von vorneherein das Recht des Einzelnen, auch im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu werden, überwiegt (LG München, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 -, juris Rn 13), ist jedenfalls dann dem Interesse des Beweisführers besonders Gewicht beizumessen, wenn keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen, er also auf der Verwertung für die Erreichung seines Rechtsschutzziels angewiesen ist, womit zugleich auch der materiellen Gerechtigkeit Genüge getan wird.

    Nach diesen Maßstäben fehlt es an dem nach § 22 Satz 1 KunstUrhG erforderlichen Öffentlichkeitbezug; der Begriff des "Verbreitens" ist teleologisch zu reduzieren (LG München, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 -, juris Rn. 9).

  • LG Regensburg, 28.03.2017 - 4 O 1200/16

    Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess

    Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 14.10.2016, Az. 17 S 6473/16; LG Frankenthal Urteil vom 20.12.2015, Az. 4 O 358/15) ist nicht stets von einer Unverwertbarkeit der Aufzeichnungen einer Dashcam auszugehen, sondern kann eine Dashcamaufzeichnung analog § 371 ZPO in Augenschein genommen werden.
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