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   LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09   

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https://dejure.org/2009,27118
LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09 (https://dejure.org/2009,27118)
LG München I, Entscheidung vom 14.12.2009 - 1 S 9716/09 (https://dejure.org/2009,27118)
LG München I, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 1 S 9716/09 (https://dejure.org/2009,27118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verschuldensunabhängige Haftung für Schäden am Sondereigentum durch Mängel am Gemeinschaftseigentum; Zurechnung einer Pflichtverletzung des Wohnungseigentumsverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern

    Auszug aus LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09
    20 § 906 II 2 BGB betrifft unmittelbar nur eine Störung, die von einem anderen Grundstück ausgeht (BGH NJW 2004, 775, 776).

    Dieser Umstand alleine rechtfertigt es aber noch nicht, den Klägern einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch zuzubilligen (BGH NJW 2004, 775, 777).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Fälle darüber hinaus strukturell miteinander vergleichbar sind und das Schutzbedürfnis des Geschädigten anders nicht befriedigt werden kann (BGH NJW 2004, 775, 777).

  • OLG Stuttgart, 27.10.2005 - 7 U 135/05

    Wohnungseigentum: Anwendung des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen

    Auszug aus LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09
    Die Norm komme, wie etwa das OLG Stuttgart (NJW 2006, 1744) bereits entschieden habe, auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Betracht.

    Aus der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 27.10.2005 (NJW 2006, 1744) ergibt sich nichts anderes (c).

    c) Die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 27.10.2005 (NJW 2006, 1744) steht dieser Sichtweise nicht entgegen.

  • KG, 21.05.1986 - 24 W 3233/85
    Auszug aus LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09
    Etwaige Fehler der Hausverwaltung bei der Beschlussumsetzung würden keine Haftung der Beklagten gegenüber den Klägern auslösen: Der WEG wird, wie bereits im Hinweisbeschluss vom 05.08.2009 im Einzelnen dargelegt (Bl. 71 f.), im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet (KG NJW-RR 1986, 1078; BayObLG NJWE-MietR 1996, 38, 39; OLG Hamm ZMR 2008, 401; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 21 Rz. 172).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der

    Auszug aus LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09
    Etwaige Fehler der Hausverwaltung bei der Beschlussumsetzung würden keine Haftung der Beklagten gegenüber den Klägern auslösen: Der WEG wird, wie bereits im Hinweisbeschluss vom 05.08.2009 im Einzelnen dargelegt (Bl. 71 f.), im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet (KG NJW-RR 1986, 1078; BayObLG NJWE-MietR 1996, 38, 39; OLG Hamm ZMR 2008, 401; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 21 Rz. 172).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 106/95

    Haftung eines Verwalters für eine schuldhafte Verletzung seiner

    Auszug aus LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09
    Etwaige Fehler der Hausverwaltung bei der Beschlussumsetzung würden keine Haftung der Beklagten gegenüber den Klägern auslösen: Der WEG wird, wie bereits im Hinweisbeschluss vom 05.08.2009 im Einzelnen dargelegt (Bl. 71 f.), im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet (KG NJW-RR 1986, 1078; BayObLG NJWE-MietR 1996, 38, 39; OLG Hamm ZMR 2008, 401; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 21 Rz. 172).
  • LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • AG München, 27.01.2011 - 483 C 1077/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Es gilt Fritsch, WE 2010 (Heft 9) Seite 7 ff und LG München I, 14.12.2009, 1 S 9716/09.
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