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   LG München I, 14.12.2020 - 4 HK O 2029/20   

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https://dejure.org/2020,50540
LG München I, 14.12.2020 - 4 HK O 2029/20 (https://dejure.org/2020,50540)
LG München I, Entscheidung vom 14.12.2020 - 4 HK O 2029/20 (https://dejure.org/2020,50540)
LG München I, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 4 HK O 2029/20 (https://dejure.org/2020,50540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3, § 3a; VO (EG) Nr. 1169/2011 Art. 7 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 lit. a, lit. b
    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 6 U 84/18

    zu jedem Antibiotikum - Zulässigkeit einer Werbung mit "Zu jedem Antibiotikum"

    Auszug aus LG München I, 14.12.2020 - 4 HKO 2029/20
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf, weil es weder einen Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung noch gegen das Verbot gesundheitsbezogener Werbung sah, da bereits nicht erkennbar sei, auf welche Krankheit sich die Bezeichnung beziehen solle (OLG Brandbendburg, ZLR 2019, 568 bis 574).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus LG München I, 14.12.2020 - 4 HKO 2029/20
    Art. 7 Abs. 3 der Verordnung EU 1169/2011 stellt eine derartige Marktverhaltensregelung dar (vgl. BGH GRUR 2008, 1118 zum Verbot krankheitsbezogener Werbung in § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB a.F. sowie OLG Düsseldorf, Grur-RR 2016, 40).
  • OLG München, 15.12.2022 - 29 U 386/21

    Krankheitsbezogene Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 14.12.2020, Az.: 4 HK O 2029/20, berichtigt mit Beschluss vom 25.01.2021, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anlage K 15 im Tenor vollständig eingeblendet wird und der Tenor neu gefasst wird wie folgt:.

    Mit Urteil vom 14.12.2020, berichtigt durch Beschluss vom 25.01.2021, auf dessen Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht München I, Az.: 4 HK O 2029/20 den Klageanträgen vollumfänglich stattgegeben und wie folgt erkannt:.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 14.12.2020, Az.: 4 HK O 2029/20, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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