Rechtsprechung
LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22 WEG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
WEG § 5 Abs. 2, § 16 Abs. 1 S. 2, § 47
Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sondereigentumsfähigkeit von Kiosk- und Rezeptionsräumen (IMR 2023, 329)
Verfahrensgang
- AG Sonthofen, 03.05.2022 - 4 C 304/20
- LG München I, 08.11.2022 - 36 S 6500/22
- LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22 WEG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79
Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades
Auszug aus LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22
Die Anlage oder Einrichtung muss so auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Wohnungseigentümer zugeschnitten sein, dass eine Vorenthaltung der gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis durch Bildung von Sondereigentum deren schutzwürdigen Belangen zuwiderlaufen würde (BGH NJW 1981, 455;… OLG München ZWE 2017, 175 Rn. 22).Das trifft vornehmlich auf Anlagen und Einrichtungen zu, die als Zugang zu den Wohnungen und Gemeinschaftsräumen bestimmt sind, wie etwa in der Regel Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, wie z.B. Wasserleitungen, Gas- und Heizungsanlagen (BGH NJW 1981, 455; OLG München ZWE 2019, 263).
- OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondereigentum an bestimmten Räumen und …
Auszug aus LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22
Die Anlage oder Einrichtung muss so auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Wohnungseigentümer zugeschnitten sein, dass eine Vorenthaltung der gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis durch Bildung von Sondereigentum deren schutzwürdigen Belangen zuwiderlaufen würde (BGH NJW 1981, 455; OLG München ZWE 2017, 175 Rn. 22).Abgesehen davon bieten sich, um den schutzwürdigen Belangen von Teileigentümern Rechnung zu tragen, vielfältige schuldrechtliche Absprachen an (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.2.2017 - 34 Wx 333/16, NJW-RR 2017, 659).
- OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
Zugang zu Gemeinschaftsräumen - Einrichten eines Sondernutzungsrechts
Auszug aus LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22
Das trifft vornehmlich auf Anlagen und Einrichtungen zu, die als Zugang zu den Wohnungen und Gemeinschaftsräumen bestimmt sind, wie etwa in der Regel Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, wie z.B. Wasserleitungen, Gas- und Heizungsanlagen (BGH NJW 1981, 455; OLG München ZWE 2019, 263).
- BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22
Das änderte sich erst sukzessive mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband durch den V. Zivilsenat des BGH (BGH, Beschl. V. 2.6. 2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061, beck-online) und deren gesetzlichen Verankerung durch die Novelle 2007 in § 10 Abs. 6 WEG a.F. - OLG München, 25.05.2020 - 34 Wx 263/18
Kostenrechtliche Behandlung der Erweiterung des Sondereigeentums
Auszug aus LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22
Gemeinschaftseigentum sind weiterhin alle Räume mit Versorgungseinrichtungen (OLG München ZWE 2020, 276) Hierzu zählen Heizungs- und Tankräume. - BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13
Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer …
Auszug aus LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22
Ein Sondernutzungsrecht (das ohnehin nur zugunsten des Eigentümers der Einheit Nr. 101 bestand) besteht nicht mehr; Sondernutzungsrechte können nur an gemeinschaftlichem Eigentum bestehen (BGH, Beschluss v. 20.2.2014 - V ZB 116/13, ZWE 2014, 211, beck-online).