Rechtsprechung
LG München I, 15.10.2013 - 9 HK O 22912/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschmacksmusterrechtlicher Schutz des Karosseriedesigns der Baureihe "BMW X5" i.R.e. Angebots des Gebrauchtwagens "CEO" im Internet durch eine italienische Firma
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Geschmacksmusterrechtlicher Schutz des Karosseriedesigns der Baureihe "BMW X5"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
Geschmacksmusterrecht: Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens
Auszug aus LG München I, 15.10.2013 - 9 HKO 22912/12
Unter dem Namen "CEO" wurde u.a. in Deutschland ein Fahrzeug angeboten, das nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts München, Az. 29 U 4518/08, vom 14. Mai 2009 die Geschmacksmusterrechte der Klägerin aus den deutschen Geschmacksmustern verletzt (Anlage K 6).Das beworbene Fahrzeug "CEO" stellt nach der rechtskräftigen grundlegenden Entscheidung des OLG München vom 14. Mai 2009 - Az.: 29 U 4518/08 (Ausgangsentscheidung 4HK O 16807/07 Landgericht München I) eine Verletzung der für die Klägerin eingetragenen deutschen Geschmacksmuster dar.
- LG München I, 26.06.2008 - 4 HKO 16807/07
"BMW"
Auszug aus LG München I, 15.10.2013 - 9 HKO 22912/12
Das beworbene Fahrzeug "CEO" stellt nach der rechtskräftigen grundlegenden Entscheidung des OLG München vom 14. Mai 2009 - Az.: 29 U 4518/08 (Ausgangsentscheidung 4HK O 16807/07 Landgericht München I) eine Verletzung der für die Klägerin eingetragenen deutschen Geschmacksmuster dar. - BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02
HOTEL MARITIME
Auszug aus LG München I, 15.10.2013 - 9 HKO 22912/12
Vielmehr reicht es aus, dass eine solche Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (BGH GRUR 2005, 431, 432 [BGH 13.10.2004 - I ZR 163/02] - Hotel Maritime). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus LG München I, 15.10.2013 - 9 HKO 22912/12
Ist eine Feststellungklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben worden, so ist der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gehalten zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird ( BGH, Urteil vom 17.10.2003, V ZR 84/02 - [...], Rn. 26).