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   LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG   

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https://dejure.org/2017,45812
LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG (https://dejure.org/2017,45812)
LG München I, Entscheidung vom 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG (https://dejure.org/2017,45812)
LG München I, Entscheidung vom 15. November 2017 - 1 S 1978/16 WEG (https://dejure.org/2017,45812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, § 21 Abs. 4; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14
    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; BGB §§ 280, 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1
    Keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Geltendmachung eines Beseitigungsanspruchs bei konkurrierendem Schadensersatzanspruch der WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer hat keinen Individualanspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 14, 15 WEG, 1004 BGB

  • rewis.io

    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswidrige Umgestaltung bedarf der vollständigen Rückgestaltung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Klagerecht einzelner Eigentümer bei Veränderungen am WEG-Gemeinschaftseigentum

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidrige bauliche Veränderung bedarf der vollständigen Rückgestaltung! (IMR 2018, 30)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmissbrauch bei Entziehung der individuellen Störungsbeseitigungsansprüche? (IMR 2018, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Schon deshalb sind solche auf die Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wenn Inhaber dieser Ansprüche die einzelnen Eigentümer sind und nicht die Gemeinschaft, im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich, d. h. aufgrund einer gemeinschaftlichen Entscheidung der Berechtigten, geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 11.12.1992, Az: V ZR 118/91, juris, Rn 10ff).

    In einer WEG besteht daher eine geborene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft i. S. des § 10 Abs. 6 S. 3, Halbsatz 1 WEG für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Gemeinschaftseigentums (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; Bärmann/Suilmann, 13. Aufl., Rn 249 zu § 10 WEG).

    Auch ist der einzelne Wohnungseigentümer grundsätzlich dazu befugt, Beseitigungsansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 05.12.2014, Az: V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn 6).

    Denn würde man dies zulassen, so könnte hierdurch wiederum das allen Berechtigten im Rahmen des ihnen zustehenden Schadensersatzanspruchs aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB zukommende Wahlrecht zwischen Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) und Geldersatz (§ 249 Abs. 2 BGB) vereitelt werden (vgl. für den Schadensersatzanspruch: BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17).

    Nach Ansicht der Kammer bleibt in der Entscheidung des BGH vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13 offen, ob im Falle einer Konkurrenz von Beseitigungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 BGB mit Schadensersatzansprüchen nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. mit § 249 Abs. 1 BGB für die Ansprüche insgesamt eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, oder ob der einzelne Eigentümer den auf § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Beseitigungsanspruch noch selbständig geltend machen kann (dagegen etwa LG Hamburg Urteil vom 25.2.2015 - 318 S 110/14, juris Rn. 18).

  • LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14

    Wohnungseigentümer hat gegen Verwalter keinen Wiederherstellungsanspruch am

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    b) Tritt ein Beseitigungsanspruch gem. § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB - wie hier - konkurrierend neben die sich aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums, so ist der einzelne Eigentümer allerdings nicht dazu berechtigt, den Beseitigungsanspruch ohne Ermächtigung durch die übrigen Anspruchsinhaber geltend zu machen (vgl. LG Hamburg Urt 25.2.2015 - 318 S 110/14).

    Nach Ansicht der Kammer bleibt in der Entscheidung des BGH vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13 offen, ob im Falle einer Konkurrenz von Beseitigungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 BGB mit Schadensersatzansprüchen nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. mit § 249 Abs. 1 BGB für die Ansprüche insgesamt eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, oder ob der einzelne Eigentümer den auf § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Beseitigungsanspruch noch selbständig geltend machen kann (dagegen etwa LG Hamburg Urteil vom 25.2.2015 - 318 S 110/14, juris Rn. 18).

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Auch ist der einzelne Wohnungseigentümer grundsätzlich dazu befugt, Beseitigungsansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 05.12.2014, Az: V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn 6).

    Zwar liegt mit dem noch bestehenden angefochtenen Beschluss zu TOP 11 vom 25.7.2017 ein Vergemeinschaftungsbeschluss vor, der der Klage des Einzelnen grundsätzlich die Prozessführungsbefugnis nehmen würde (vgl. BGH, 5.12.2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn 13 f.), solange er nicht nichtig und nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist.

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Zudem umfasst der Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB neben der Beseitigung der unmittelbar störenden Einwirkung auch die Beseitigung derjenigen Beeinträchtigungen, die zwangsläufig Folge der Beseitigung sind (BGH, Urteil vom 04. Februar 2005 - V ZR 142/04 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 18. April 1997 - V ZR 28/96 -, BGHZ 135, 235 Rn. 10 nach juris).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Zudem umfasst der Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB neben der Beseitigung der unmittelbar störenden Einwirkung auch die Beseitigung derjenigen Beeinträchtigungen, die zwangsläufig Folge der Beseitigung sind (BGH, Urteil vom 04. Februar 2005 - V ZR 142/04 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 18. April 1997 - V ZR 28/96 -, BGHZ 135, 235 Rn. 10 nach juris).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Wenn eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Wenn eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
    Schon deshalb sind solche auf die Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wenn Inhaber dieser Ansprüche die einzelnen Eigentümer sind und nicht die Gemeinschaft, im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich, d. h. aufgrund einer gemeinschaftlichen Entscheidung der Berechtigten, geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 11.12.1992, Az: V ZR 118/91, juris, Rn 10ff).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZfIR 2018, 201 ff. veröffentlicht ist, sind die Klagen unzulässig, weil die Kläger nicht prozessführungsbefugt sind.
  • AG Sinzig, 08.08.2019 - 10a C 8/18

    Gartenterrasse ohne Genehmigung muss beseitigt werden

    Werden beispielsweise Dachfenster ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingebaut, kann nicht nur deren Beseitigung verlangt werden, sondern auch die Wiederverschließung des Daches (vgl. LG München 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG).
  • LG Frankfurt/Main, 04.11.2020 - 13 T 73/20

    Tenor "früheren Zustand wieder herstellen" ist unbestimmt

    An einer nachvollziehbaren Beschreibung des wieder herzustellenden Zustandes (dazu BGH NJW 1978, 1584; AG Charlottenburg ZMR 2020, 333; LG München I ZWE 2018, 131) fehlt es, wenn ohne nähere Konkretisierung lediglich eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangt wird (dazu Jennißen/Hogenschurz WEG § 22 Rn. 59).
  • AG München, 18.04.2018 - 481 C 16896/17

    Gaststättenmarkise

    Aufgrund des Sachvortrags ist auch nicht ersichtlich, dass vorliegend eine Anspruchskonkurrenz zu einem Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Gemeinschaftseigentum bestehen könnte (vgl. LG München I, Urteil vom 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG, ZWE 2018, 131).
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