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   LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11 WEG   

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https://dejure.org/2011,10433
LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11 WEG (https://dejure.org/2011,10433)
LG München I, Entscheidung vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11 WEG (https://dejure.org/2011,10433)
LG München I, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 1 S 5166/11 WEG (https://dejure.org/2011,10433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung einer Wohnungseigentümerversammlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Miteigentümers kann sich gegen die Hausverwaltung bei Verletzung des Anspruchs auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise ergeben; Möglichkeit des Schadensersatzanspruchs eines Miteigentümers gegen die Hausverwaltung bei ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch eines Miteigentümers auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts in Versammmlungseinladung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einstweilige Verfügung auf Aufnahme eines TOPs in der Eigentümerversammlung? - §§ 23, 24 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch gegen Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes; Ladefrist; Schadensersatz für Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung; einstweilige Anordnung einer Versammlung

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Versammlung - Aufnahme eines Tagesordnungspunktes - Wahrung der Ladungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufnahme eines Tagesordnungspunktes: Wahrung der Ladungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG-Versammlung - neue TOPs nur bis zur Ladungsfrist

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruch auf Aufnahme eines TOP und dessen Nichtbeachtung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Außerordentliche Eigentümerversammlung auf Kosten des Verwalters

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Eigentümer muss TOP rechtzeitig mitteilen

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    WEG-Versammlung: Kann die Tagesordnung noch kurzfristig erweitert werden?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Tagesordnung WEG: Antragstelleller muss TOP rechtzeitig angeben

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ladungsfrist nicht zu wahren: Kein Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung! (IMR 2011, 424)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1579
  • NZM 2012, 279
  • ZMR 2011, 839
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen objektiv willkürliche

    Auszug aus LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11
    Eine solche ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Verfügungskläger ausnahmsweise auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Hautsacheverfahren nicht abwarten könnte, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden (BerlVerfGH NZM 2011, 314, Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rz. 6).

    27 (2) Allein der Umstand jedoch, dass ein Schuldner die Erfüllung verweigert und so den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger schließlich befriedigt wird, mitunter erheblich hinauszögert, rechtfertigt für sich genommen noch nicht die Vorwegnahme der Hauptsache im Wege der einstweiligen Verfügung (so auch BerlVerfGH NZM 2011, 314 für die Parallelproblematik bei § 44 III WEG a.F.).

    Würde man diesen Gesichtspunkt für die Leistungsverfügung ausreichend lassen, würde die Vorwegnahme der Hauptsache zum Regelfall, obwohl sie vom Grundsatz her unzulässig ist (BerlVerfGH NZM 2011, 314).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Auszug aus LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11
    11 (1) Grundsätzlich hat ein Miteigentümer zwar einen Anspruch auf Aufnahme einer Tagesordnungspunktes gemäß § 21 IV WEG, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht (OLG Frankfurt NZM 2009, 34; Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rz. 25; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 23 Rz. 84).

    Letzteres setzt lediglich voraus, dass sachliche Gründe dafür sprechen, den Punkt in der Eigentümerversammlung zu erörtern und darüber abzustimmen (OLG Frankfurt NZM 2009, 34; Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rz. 25; Riecke in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rz. 37).

  • AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15

    Einhaltung der Frist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung hinsichtlich

    Das bei der Frist eingeräumte Ermessen ist gerichtlich nachprüfbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.1982 - 20 W 403/82, in: OLGZ 1982, 418ff.), insbesondere daraufhin, ob die Abkürzung der Frist durch die Dringlichkeit der Maßnahme gerechtfertigt war und ob durch die Fristverkürzung ein Wohnungseigentümer an der Ausübung seines Stimmrechts behindert worden ist (LG München, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11, in: NJW-RR 2011, 1580f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., Rn. 36).
  • LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18

    Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?

    (vgl. LG München, ZMR 2011, 839).
  • AG Schwerin, 07.10.2022 - 14 C 299/22

    Ladungsfristen sind einzuhalten

    Daran ändert der Umstand, dass § 24 Abs. 4 S. 2 WEG nur eine Soll-Vorschrift ist nichts, auch die Nichteinhaltung dieser Soll-Vorschrift kann nämlich eine Anfechtbarkeit des Beschlusses hervorrufen, wenn der Verstoß für die Beschlussfassung ursächlich war (LG München I, Urteil vom 16. Mai 2011 - 1 S 5166/11 -).

    (LG München I, Urteil vom 16. Mai 2011 - 1 S 5166/11 -).

  • LG München I, 30.08.2011 - 36 T 6199/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Einstweilige Verfügung zur Aufnahme eines

    Insoweit muss es beim Grundsatz des Vorranges des Hauptsacheverfahrens verbleiben (so auch Landgericht München I, Urteil vom 16.5.2011, Aktenzeichen 1 S 5166/11).
  • LG Hamburg, 27.06.2012 - 318 S 196/11

    WEG-Versammlung ist keine "Informations- und Austauschrunde"!

    Voraussetzung für einen solchen Anspruch, der gegen den Verwalter selbst zu richten ist, ist lediglich, dass sachliche Gründe dafür sprechen, den Punkt in der Eigentümerversammlung zu erörtern und darüber abzustimmen (siehe dazu LG München I, NJW-RR 2011, 1579,1580).
  • AG Dortmund, 19.10.2017 - 514 C 74/17

    Außerordentliche Eigentümerversammlung: Beschlussfassung kann auf

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Beschluss, der zu dem von den Miteigentümern gewünschten TOP gefasst werden könnte, von vornherein rechtswidrig und also unter Umständen anfechtbar wäre, etwa weil die Ladungsfrist nicht gewahrt werden konnte (LG München I, NJW-RR 2011, 1579).
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