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   LG München I, 16.05.2018 - 35 O 13599/17   

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https://dejure.org/2018,17513
LG München I, 16.05.2018 - 35 O 13599/17 (https://dejure.org/2018,17513)
LG München I, Entscheidung vom 16.05.2018 - 35 O 13599/17 (https://dejure.org/2018,17513)
LG München I, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 35 O 13599/17 (https://dejure.org/2018,17513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten der Darlehensnehmer: Gebühren für eine vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ist unzulässig

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12

    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage (Nachforschung), Reklamation

    Auszug aus LG München I, 16.05.2018 - 35 O 13599/17
    Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient aber der Bezifferung des der Beklagten im Fall der des Darlehensvertrags zustehenden Schadensersatzanspruchs (vgl. § 490 Abs. 2 S. 3 BGB) und ist damit eine Tätigkeit, die der Beklagten als Gläubigerin der Vorfälligkeitsentschädigung schon im eigenen Interesse obliegt (vgl. OLG Frankfurt, 23 U 50/12, Rz. 30f., juris).

    Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich materiell-rechtlich um einen Schadensersatzanspruch, sodass auch die Kosten für die Ermittlung und Berechnung der Schadenshöhe zu dem der Bank zustehenden Schadensersatzanspruch gehören (vgl. OLG Frankfurt, 23 U 50/12, juris, Rz. 32).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG München I, 16.05.2018 - 35 O 13599/17
    Wie oben bereits ausgeführt, umfasst dieser Schaden neben dem Ersatz der Zinsnachteile auch ein angemessenes Entgelt für den mit der vorzeitigen Darlehensablösung verbundenen Verwaltungsaufwand (vgl. etwa BGH XI ZR 197/96, vorgelegt als Anlage B3).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LG München I, 16.05.2018 - 35 O 13599/17
    Darunter fallen grundsätzlich weder bloß deklaratorische Klauseln noch solche, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung oder das für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen (BGH XI ZR 388/14, juris, Rz. 18, m.w.N.).
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