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   LG München I, 16.08.2010 - 34 O 20011/08   

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https://dejure.org/2010,91179
LG München I, 16.08.2010 - 34 O 20011/08 (https://dejure.org/2010,91179)
LG München I, Entscheidung vom 16.08.2010 - 34 O 20011/08 (https://dejure.org/2010,91179)
LG München I, Entscheidung vom 16. August 2010 - 34 O 20011/08 (https://dejure.org/2010,91179)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

    Diese zivilrechtliche Klage wurde mit Urteil des Landgerichts München I vom 16.08.2010, AZ: 34 O 20011/08, abgewiesen.

    Az: 34 O 20011/08.

    ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen Herrn Vorsitzenden Richter Re. wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB in Hinblick auf sein Urteil vom 16.8.2010 in der Zivilrechtssache 34 O 20011/08.

    Das Ergebnis des Zivilprozesses LG I. 34 O 20011/08 gegen den Leasinggeber Lutz Kr2.

    "Strafanzeige gegen Herrn Vorsitzenden Richter Re. wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB in Hinblick auf sein Urteil vom 16.8.2010 in der Zivilrechtssache Landgericht München I, 34 O 20011/08 -Rechtsbeugung durch Nichtlektüre der Gerichtsakten.

    Strafanzeige vom 16.9.2014 gegen Herrn Vorsitzenden Richter Re. wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB durch Urteil vom 16.8.2010, 34 O 20011/08 - Nichtlektüre der Gerichtsakten.

    Strafanzeige vom 16.9.2014 setzen Herrn Vorsitzenden Richter Re. wegen Rechtsbeugung gem. 8 339 StGB durch Urteil vom 16.8.2010, 34 O 20011/08 - Nichtlektüre der Gerichtsakten.

    Zur weiteren Begründung der Stichhaltigkeit der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Beschuldigten füge ich bei die wesentlichen Aktenauszüge des Ausgangsverfahrens Landgericht München I, 34 O 20011/08, dessen Schlusspunkt das Urteil des Beschuldigten vom 16.8.2010 darstellt.

    Az. 34 O 20011/08 bezüglich des Tatverdachts der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB nunmehr einzuleiten.

    2) Staatsanwaltschaft München I, Az. 120 Js 189005/14 Strafanzeige gegen Vorsitzenden Richter Re. wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB in Hinblick auf sein Urteil vom 16.8.2010 in der Sache Landgericht München I. 34 O 20011/08 - Rechtsbeugung durch Nichtlektüre der Gerichtsakten.

    3.) Unterlagen zur Strafanzeige wegen Rechtsbeugung durch Nichtlektüre der Gerichtsakten gem. § 339 StGB vom 16.9.2019 (die wichtigsten Unterlagen des Zivilprozesses LG I. 34 O 20011/08).

    Die angezeigte Straftat ist ein Teilakt des Geschehens, das mit der Rechtsbeugung durch Nichtlektüre der Gerichtsakten durch Urteil des Landgerichts München I vom 16.8.2010 (Az. 34 O 20011/08) in Gang gesetzt worden ist.

    Zur weiteren Begründung der Stichhaltigkeit der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Beschuldigten füge ich bei die wesentlichen Aktenauszüge des Ausgangs Verfahrens Landgericht München I. 34 O 20011/08, dessen Schlusspunkt das Urteil des Beschuldigten vom 16.8.2010 darstellt.

    Az. 34 O 20011/08 bezüglich des Tatverdachts der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB nunmehr einzuleiten.

    Unterlagen zur Strafanzeige wegen Rechtsbeugung durch Nichtlektüre der Gerichtsakten gem. § 339 StGB vom 16.9.2014 (die wichtigsten Unterlagen des Zivilprozesses LG I. 34 O 20011/08).

    Der Antragsteller bezichtigt den Beschuldigten der Rechtsbeugung in Form des unter seinem Vorsitz ergangenen Urteils des Landgerichts München I vom 16.08.2010 im Zivilrechtsverfahren 34 O 20011/08.

    "Verfahren gem. §§ 172 ff StPO gegen den Beschuldigten VRiLG Re. wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB (Nichtlektüre der Gerichtsakten) durch sein Urteil vom 16.8.2010 im Zivilprozess Landgericht München I, 34 O 20011/08.

    Ihr Beschluss handelt von den Anschuldigungen gegen den Beschuldigten Re. Der Beschuldigte Re. soll in dem Zivilprozess Landgericht München I, 34 O 20011/08, die Gerichtsakten nicht gelesen haben und deshalb durch sein Urteil vom 16.8.2010 eine strafbare Rechtsbeugung i. S. d. § 339 StGB begangen haben.

    Hierbei habe ich - zum wiederholten Male - die entscheidenden Schriftstücke des Zivilprozesses Landgericht München I, 34 O 20011/08, über den der Beschuldigte Re. mit seinem Urteil vom 16.8.2010 entschieden hatte, vorgelegt.

    Mit der Vorlage dieser Schriftstücke des Zivilprozesses Landgericht München I. 34 O 20011/08 ist der Tatverdacht gegen den Beschuldigten Re. ausführlich dargelegt.

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    b) Im darauf angestrengten Zivilverfahren 34 O 20011/08 verlangte die Beschwerdeführerin zu 1 zusammen mit ihrer Mutter Schadensersatz wegen Falschaussage des Beklagten L. K., der Zeuge zur Frage der Eigentumsverhältnisse an der Karussellbar im vorangegangen Zivilprozess gewesen war.

    Der im Vorprozess 34 O 20011/08 in erster Instanz urteilende Richter habe die Akten nicht gelesen und damit seine Amtspflichten verletzt.

    a) Im Ermittlungsverfahren 266 Js 235345/10 erhob er gegen K. K.-R., J. K. und N. W. den Vorwurf der Falschaussage im Schadensersatzprozess 34 O 20011/08, dessen Klageanspruch auf die Behauptung einer Falschaussage des L. K. im Vorprozess 20 O 17284/04 gestützt war.

    Der Sache nach ging es um das Schadensersatzbegehren der Beschwerdeführer wegen behaupteter Amtspflichtverletzung des entscheidenden Richters im Verfahren 34 O 20011/08.

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Der zuständige Einzelrichter des Landgerichts München I wies die Klage mit Urteil vom 16. August 2010 Az. 34 O 20011/08 ab, weil eine Falschaussage des L. K. als Zeuge im Vorprozess nicht nachgewiesen sei.
  • VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16. August 2010 Az. 34 O 20011/08 sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 27. Dezember 2010 und 17. Januar 2011 Az. 18 U 4216/10, mit denen die Berufung und die anschließende Anhörungsrüge der Beschwerdeführer zurückgewiesen wurden.
  • OLG München, 05.01.2015 - 1 U 2482/14

    Amtshaftungsanspruch wegen Vorwurfs der Rechtsbeugung

    Die Kläger machen gegen den Beklagten Ansprüche aus Amtshaftung geltend gestützt auf den Vorwurf der Rechtsbeugung eines Richters im Verfahren vor dem LG München I, Az. 34 O 20011/08.
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