Rechtsprechung
   LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17452
LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09 (https://dejure.org/2009,17452)
LG München I, Entscheidung vom 17.04.2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09 (https://dejure.org/2009,17452)
LG München I, Entscheidung vom 17. April 2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09 (https://dejure.org/2009,17452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • wikisource.org

    Zeitungszeugen

    Aufhebung bei Beschlagnahme von Nachdrucken von NS-Zeitungen, die Ausgaben einer Reihe "Zeitungszeugen" beigefügt waren

  • wikisource.org

    Zur Beschlagnahme der Nachdrucke von NS-Zeitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Telepolis (Pressebericht, 21.04.2009)

    Zeitungszeugen-Beschlagnahmebeschluss war rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 25.03.2009 - 21 O 1425/09

    Urheberrechtschutz: Urheberrecht an ehemaligen NS-Zeitungen

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    h) Parallel zum Ermittlungsverfahren beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, eine einstweilige Verfügung bei der Urheberrechtskammer des Landgerichts München I (21 O 1425/09).

    aa) Zutreffend führt das Landgericht München I in seinem Endurteil vom 25.03.2009 (21 O 1425/09) aus, daß dem Freistaat Bayern keine Urheberrechte an dem "Völkischen Beobachtet" vom 01.03.1933 zustehen.

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Denn die Vorschrift soll nach ihrem Sinn und Zweck eine Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihnen verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen abwehren und den politischen Frieden dadurch wahren, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet würden ( BGH, Urt.v. 18.10.1972 -3 StR 1/71 -, BGHSt 25, 30 ; Beschl.v. 10.12 1982 - 2 StR 601/82 -, NStZ 1983, 261 ) .

    Über die in § 86 Abs. 3 StGB ausdrücklich genannten Fälle hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass eine öffentliche Verwendung von verbotenen Kennzeichen aber auch dann nicht strafbar sein soll, wenn sie erkennbar dem genannten Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft ( BGH, Urt. v 18.10.1972 - 3 StR 1/71 -, BGHSt 25, 30 ).

  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen sollen danach nicht strafbar sein (BGH, Urt v. 10 02.1970 - 3 StR 2/69 -, BGHSt 23, 226 ; Urteil vom 25.07.1979 - 3 StR 182/79 -, BGHSt 29, 73 ) .
  • LG Koblenz, 17.11.2008 - 2 Qs 87/08

    Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation:

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Das Landgericht Koblenz führt in einer Beschwerdeentscheidung folgendes aus (2 Qs 87/08):.
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Denn die Vorschrift soll nach ihrem Sinn und Zweck eine Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihnen verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen abwehren und den politischen Frieden dadurch wahren, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet würden ( BGH, Urt.v. 18.10.1972 -3 StR 1/71 -, BGHSt 25, 30 ; Beschl.v. 10.12 1982 - 2 StR 601/82 -, NStZ 1983, 261 ) .
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen sollen danach nicht strafbar sein (BGH, Urt v. 10 02.1970 - 3 StR 2/69 -, BGHSt 23, 226 ; Urteil vom 25.07.1979 - 3 StR 182/79 -, BGHSt 29, 73 ) .
  • OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12

    Strafverfolgungsentschädigung in Bayern: Entschädigungsanspruch einer durch eine

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wurde mit Beschluss des Landgerichts München I vom 17.4.2009 (AZ: 2 Qs 11/09) die Beschlagnahme aufgehoben.
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