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   LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17, 7 O 11153/17, 7 O 11154/17, 7 O 11155/17, 7 O 11156/17, 7 O 11157/17, 7 O 11158/17   

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https://dejure.org/2017,36225
LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17, 7 O 11153/17, 7 O 11154/17, 7 O 11155/17, 7 O 11156/17, 7 O 11157/17, 7 O 11158/17 (https://dejure.org/2017,36225)
LG München I, Entscheidung vom 17.08.2017 - 7 O 11152/17, 7 O 11153/17, 7 O 11154/17, 7 O 11155/17, 7 O 11156/17, 7 O 11157/17, 7 O 11158/17 (https://dejure.org/2017,36225)
LG München I, Entscheidung vom 17. August 2017 - 7 O 11152/17, 7 O 11153/17, 7 O 11154/17, 7 O 11155/17, 7 O 11156/17, 7 O 11157/17, 7 O 11158/17 (https://dejure.org/2017,36225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PatG § 84; AM-VO Art. 1 lit. b, Art. 3 lit. a, Art. 13 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 2309(93) Art. 3; EPÜ Art. 69 Abs. 1; TRIPS Art. 50 Abs. 1
    Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats

  • rewis.io

    Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    HIV-Medikament: Streit um Truvada

Sonstiges

  • noerr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    TAD Pharma darf HIV-Generika in Deutschland vertreiben

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.12.2013 - C-493/12

    Eli Lilly and Company - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    ï?? weiterhin die vorstehend maßgebliche und in EuGH GRUR 2014, 163 - Eli Lilly behandelte Frage, welche Anforderungen an die ausreichend spezifische Benennung eines Wirkstoffs als Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung zu stellen sind und welche Bedeutung der Forderung zukommt, dass bei funktionellen Definitionen ein konkreter Wirkstoff nur dann als durch das Grundpatent geschützt anzusehen ist, wenn sich die Definition "stillschweigend, aber notwendigerweise auf den in Rede stehenden Wirkstoff bezieht, und zwar in spezifischer Art und Weise".

    EUGH GRUR 2014, 163 - Eli Lilly.

    Die Klärung der Frage nach dem "geschützten" Erzeugnis hat der EuGH in der Entscheidung "Eli Lilly" (GRUR 2014, 163) präzisiert.

    Dies habe der EuGH in seiner Entscheidung "Eli Lilly" (C-493/12 vom 12. Dezember 2013) bestätigt:.

  • BPatG, 12.05.2011 - 15 W (pat) 24/07

    Patentbeschwerdeverfahren - "Tenofovir Disoproxil und die Salze, insbesondere das

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Das Verfügungszertifikat wurde (erst) nach einer Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 2011 (Az. 15 W (pat) 24/07) erteilt (vgl. Kopie der Entscheidung als Anlage AST 2).

    Es stimme zwar, dass die Entscheidung des BPatG, die zur Erteilung des Schutzzertifikats geführt habe (Az.: 15 W (pat) 24/07, vgl. Rz. 2, 28 und 5) vor den angesprochenen EuGH-Entscheidungen, und insbesondere vor Medeva und Queensland ergangen seien, aber auch unter Anwendung der Grundsätze dieser Rechtsprechung des EuGH ergebe sich kein anderes Ergebnis.

    Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des ergänzenden Schutzzertifikats 12 2005 000 041.8 (Streitzertifikat), welches mit Beschluss des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 2011, 15 W (pat) 24/07 (TM7, IB7) unter Aufhebung des Beschlusses der Patentabteilung 1.43 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 20. September 2007 im Beschwerdeverfahren erteilt worden ist für.

    Die Bezeichnung des SPC im Erteilungsbeschluss 15 W (pat) 24/07 und im Patentregister lautet:.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Nach der Rechtsprechung der Düsseldorfer Gerichte kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung - insbesondere auf Unterlassung - in Patentsachen hingegen prinzipiell nur dann in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, GRUR-RR Jahr 2011 Seite 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urteil vom 06.12.2012 - Aktenzeichen I2U4612 I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Sie können - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorliegen, wenn der Antragsgegner sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungsschutzrecht allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt), wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Antragsteller ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset).

  • LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12

    Aussetzung, Patentnichtigkeit

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Eine Ausnahme hiervon ist von Verfassungs wegen allerdings dort zwingend geboten, wo der Widerruf oder die Nichtigerklärung evident unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin; LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460).

    Für eine erfolgreiche Fortführung des Verfügungsverfahrens trotz erstinstanzlicher Nichtigerklärung des Verfügungspatents bzw. des Verfügungszertifikats bedarf es daher der Diagnose, dass das Urteil des Bundespatentgerichts evident unrichtig ist, und der Prognose, dass das Verfügungspatent bzw. das Verfügungszertifikat vom Bundesgerichtshof im verfügungsgegenständlichen Umfang mit Sicherheit aufrechterhalten werden wird (vgl. LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460).

  • OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht München ist es grundsätzlich nicht notwendig, dass das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat; für den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen ausreichend ist bereits vielmehrneben der Glaubhaftmachung einer Patentverletzung sowie der zeitlichen Dringlichkeit - ein mit hoher Wahrscheinlichkeit zu prognostizierender, d.h. hinreichend gesicherter, Rechtsbestand des Verfügungspatents (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20; Urteil vom 18.05.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983, Rn. 100).

    Dies ist eine Frage der hinreichenden Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs (OLG München, Urteil vom 18.05.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983, Rn. 100) bzw. des Verfügungsgrundes.

  • OLG München, 26.07.2012 - 6 U 1260/12

    Apple unterliegt Samsung

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht München ist es grundsätzlich nicht notwendig, dass das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat; für den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen ausreichend ist bereits vielmehrneben der Glaubhaftmachung einer Patentverletzung sowie der zeitlichen Dringlichkeit - ein mit hoher Wahrscheinlichkeit zu prognostizierender, d.h. hinreichend gesicherter, Rechtsbestand des Verfügungspatents (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20; Urteil vom 18.05.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983, Rn. 100).

    Auch wenn Nichtigkeitsangriffe in einem erheblichen Umfang zum Widerruf bzw. zur Nichtigerklärung bzw. Einschränkung von Schutzrechten führen, kann aufgrund dieser Erfolgsprognose in Bezug auf die Gesamtheit der Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren nicht auf eine Beurteilung der Erfolgsaussichten im konkreten Streitfall verzichtet werden (OLG München, Urteil vom 26.7.2012 - 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104, Urteilsumdruck S. 20 f.).

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Nach der Rechtsprechung der Düsseldorfer Gerichte kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung - insbesondere auf Unterlassung - in Patentsachen hingegen prinzipiell nur dann in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, GRUR-RR Jahr 2011 Seite 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urteil vom 06.12.2012 - Aktenzeichen I2U4612 I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass sich die Auslegung am technischen Sinngehalt der Merkmale des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zu orientieren hat (st. Rspr., BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2002, 515, - Schneidmesser I, m.w.N.) und im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II).
  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Insoweit kann die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe auch ihr eigenes Lexikon darstellen (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Mitt. 2000, 105 - Extrusionskopf).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-392/97

    Farmitalia

    Auszug aus LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
    Im Beschwerdeverfahren vor dem BPatG hat der 15. Senat den Beschluss des DPMA vom 20. September 2007 aufgehoben und das Streitzertifikat nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (folgend AM-VO genannt) mit der Begründung erteilt, dass Schutzgegenstand des Schutzzertifikates nach Art. 4 der AM-VO weder die arzneimittelrechtliche Zulassung noch die patentierte Erfindung selbst sei, sondern ausschließlich das Erzeugnis im Sinne des Art. 1 (b) AM-VO, also der Wirkstoff oder die Wirkstoffzusammensetzung eines Arzneimittels in den Grenzen des nach Art. 3 (a) AM-VO zum Zeitpunkt der Anmeldung das Erzeugnisses durch das Grundpatent gewährten Schutzes, mithin des gesamten Schutzbereichs des Grundpatents (EuGH C-392/97 GRUR Int. 2000, 69 - Farmitalia).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-322/10

    Medeva - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

  • BGH, 29.01.2002 - X ZB 12/01

    Sumatriptan; Voraussetzungen der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats

  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

  • EuGH, 12.03.2015 - C-577/13

    Actavis Group PTC und Actavis UK - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    Diese Erwägungen liegen auch der Rechtsprechung zum drohenden Markteintritt eines Generikums als Sonderfall im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Grund hierfür ist, dass anderenfalls, d.h. wenn ein unbeschadetes Überstehen eines erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als erforderlich erachtet würde, für einen erheblichen Zeitraum ein einstweiliger Rechtsschutz aus einem erteilten Schutzrecht faktisch ausgeschlossen wäre (LG München I GRUR 2021, 466 - Rechtsbestand im Verfügungsverfahren; BeckRS 2017, 126085, Rn. 52 - TRUVADA).

    Mit anderen Worten: Ausreichend, aber auch notwendig sind eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür und eine darauf gegründete subjektive Überzeugung des Verletzungsgerichts davon, dass das Verfügungsschutzrecht einen Angriff auf seinen Rechtsbestand unbeschadet überstehen wird (LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Vielmehr sind insbesondere eine etwaige - gegebenenfalls in einzelnen Formulierungen zum Ausdruck kommende - Ergebnisoffenheit des Hinweises, die Art und Gewichtigkeit der technischen Argumente sowie die Begründungstiefe (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RS 2021, 4420, Rn. 23 f. - Cinacalcet II; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 57 - TRUVADA) von Bedeutung, wobei gegebenenfalls zwischen den einzelnen Argumenten, die dem Rechtsbestand nach vorläufiger Ansicht des Bundespatentgerichts (möglicherweise) entgegenstehen, zu differenzieren ist.

    (3) Ist schließlich bereits eine erstinstanzlichen Nichtigerklärung ergangen, wird dagegen eine Überzeugung des Verletzungsgerichts, das Verfügungspatent werde das Nichtigkeitsverfahren unbeschadet überstehen, nur ausnahmsweise bei evidenter Unrichtigkeit dieser Entscheidung in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329, 331 - Olanzapin; LG München I BeckRS 2015, 7460 - Google Maps; BeckRS 2017, 126085, Rn. 55 f. - TRUVADA BeckRS 2019, 6166, Rn. 113 - Pemetrexed).

    Diese Erwägungen liegen auch der Rechtsprechung zum drohenden Markteintritt eines Generikums als Sonderfall im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Generikaunternehmen für seine Marktpräsenz im Allgemeinen keine eigenen wirtschaftlichen Risiken eingeht, weil das Präparat dank des Patentinhabers medizinisch hinreichend erprobt und am Markt etabliert ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

  • BPatG, 15.05.2018 - 4 Ni 12/17

    10 AZR 63/14

    In: BioWorld Today, Vol. 13, 2002, No. 233, S. 1 und 6 (TM12) Deutsches Patent- und Markenamt, Bescheid vom 30. Juli 2014, Aktenzeichen 10 2008 000 033.5.4 Seiten [IB18] (TM13) High Court of Justice, Request for expedited determination of a preliminary reference, 23. Februar 2017.4 Seiten [NK21] (TM14) Landgericht München 1, Endurteil vom 17. August 2017, 7 O 11152/17 [ähnlich NK24, IB20] (TM15) MUTSCHLER, Ernst: Arzneimittelwirkungen: Lehrbuch der Pharmakologie und Toxikologie.

    E-Mail an Derk Vos vom 13. Juli 2017, 08:43 h. 1 Seite (NK24) Landgericht München 1, Endurteil vom 17. August 2017, 7 O 11155/17 [ähnlich TM14, IB20] (NK25) BPatG, Beschluss vom 17. Oktober 2017, 14 W (pat) 12/17.

    4 Seiten [TM12] (IB19) High Court of Justice, Urteil vom 3. Mai 2017, HP 000044 - Sandoz Limited, Hexal AG v. G.D. Searle LLC, Janssen Sciences Ireland UC (IB20) Landgericht München 1, Endurteil vom 17. August 2017, 7 O 11152/17 [ähnlich TM14, NK24] (IB21) Tribunal de grande instance de Paris, ordonnance de référé vom 5. September 2017, 17/57112 - Gilead Sciences, Gilead Biopharmaceutics Ireland v. S.A.S. Mylan [NIK10] (IB21a) Tribunal de grande instance de Paris (High Court of Paris), Interim Proceedings Order vom 5. September 2017, 17/57112 - Gilead Sciences, Gilead Biopharmaceutics Ireland v. S.A.S. Mylan [englischsprachige Übersetzung zur IB21] [NIK11].

  • LG München I, 14.12.2017 - 7 O 17693/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Patentverletzung ohne Einspruchs- oder

    Dies ist eine Frage der hinreichenden Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs (OLG München, Urteil vom 18.05.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983, Rn. 100; LG München I, Endurteil vom 17.8.2017 - 7 O 11152/17, BeckRS 2017, 126085) bzw. des Verfügungsgrundes.

    Für eine erfolgreiche Fortführung des Verfügungsverfahrens trotz erstinstanzlicher Nichtigerklärung des Verfügungspatents bzw. des Verfügungszertifikats bedarf es daher der Diagnose, dass das Urteil des Bundespatentgerichts evident unrichtig ist, und der Prognose, dass das Verfügungspatent bzw. das Verfügungszertifikat vom Bundesgerichtshof im verfügungsgegenständlichen Umfang mit Sicherheit aufrechterhalten werden wird (vgl. LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460; LG München I, Endurteil vom 17.8.2017 - 7 O 11152/17, BeckRS 2017, 126085).

  • LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22

    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

    Im Falle des Vorliegens (vorläufiger) negativer Einschätzungen aus in- oder ausländischen Bestandsverfahren ist vom Antragsteller/Verfügungskläger insoweit auch vorzutragen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2015, 07460; BeckRS 2017, 126085; BeckRS 2017, 141696; BeckRS 2019, 2009; BeckRS 2019, 6225; BeckRS 2019, 18565), dass und warum die (vorläufige) negative Einschätzung fehlerhaft ist (Diagnose) und im weiteren Gang des Bestandsverfahren überwunden werden wird (Prognose).
  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

    Im Falle des Vorliegens (vorläufiger) negativer Einschätzungen aus inoder ausländischen Bestandsverfahren ist vom Antragsteller/Verfügungskläger insoweit auch vorzutragen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. LG München I GRUR-RS 2015, 07460; BeckRS 2017, 126085; BeckRS 2017, 141696; BeckRS 2019, 2009; BeckRS 2019, 6225; BeckRS 2019, 18565), dass und warum die (vorläufige) negative Einschätzung fehlerhaft ist (Diagnose) und im weiteren Gang des Bestandsverfahren überwunden werden wird (Prognose).
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