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   LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01   

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https://dejure.org/2001,16340
LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01 (https://dejure.org/2001,16340)
LG München I, Entscheidung vom 18.06.2001 - 1 T 8299/01 (https://dejure.org/2001,16340)
LG München I, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 1 T 8299/01 (https://dejure.org/2001,16340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 2 Satz 2, 105 Abs. 2 Satz 2
    Richtigstellung des Grundbuches nach Umwandlung einer GdbR in eine Personenhandelsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2, 105 HGB
    Richtigstellung des Grundbuches nach Umwandlung einer GdbR in eine Personenhandelsgesellschaft

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB §§ 1 Abs. 2, 2 S. 2, 105 Abs. 2; BGB § 925
    Erfordernis einer Auflassung bei identitätswahrendem Rechtsformwechsel einer GbR

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gesellschaftsvermögen der umgewandelten GbR

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2, 105 HGB
    Richtigstellung des Grundbuches nach Umwandlung einer GdbR in eine Personenhandelsgesellschaft

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 489
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    Bei einer solchen Umwandlung tritt kein Rechtsübergang durch Wechsel des Eigentümers ein, sie bewirkt keine Grundbuchunrichtigkeit (BGH NJW 1982, S. 170 ff., 172).
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75

    Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    Es war bereits früher anerkannt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sich mit dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma in eine oHG oder KG umwandelt, ohne dass sich damit die Identität der Gesellschaft ändert und ohne dass eine Vermögensübertragung erforderlich war (vgl. z.B. BGHZ 69, S. 95 ff., 101).
  • OLG Hamm, 30.06.1983 - 15 W 218/83

    BGB-Gesellschaft im Grundbuch

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    Dann müsste zwischen diesen beiden unterschiedlichen Gesamthandsgesellschaften eine Übertragung durch Auflassung und Grundbucheintragung erfolgen, und zwar auch wenn die beiden Gesamthandsgesellschaften personengleich wären ( BayObLGZ 1950, 430 ; OLG Hamm DNotZ 1983, 750 ; KG RPfleger 1987, 237. Es ist erfreulich, dass das LG München diese aus der allgemeinen Dogmatik des Gesellschaftsrechts folgenden Grundsätze auch im praktischen Fall anerkannt hat, sodass für die Praxis Rechtssicherheit gegeben ist. Notar Dr. Peter Limmer, Würzburg 10. GBO §§ 13, 19 (Teilvollzug einer Löschungsbewilligung) Eine für das Gesamtpfandrecht erteilte Löschungsbewilligung ist dahin auszulegen, dass sie auch einen Teilvollzug ermöglicht.
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 27.9.1999 ( DStR 1999, 1704 ), mit der der BGH die Haftungsbegrenzung bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts bei Vorliegen einer jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung gelten lässt, bestand und besteht zur Vermeidung steuerlicher Nachteile die Gestaltungsaufgabe, die BGB-Gesellschaft unter Aufrechterhaltung der Identität der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft, meist in die GmbH & Co. KG umzuwandeln.
  • BayObLG, 24.05.1985 - BReg. 2 Z 61/84

    Partielle Grundbuchfähigkeit der KG in Gründung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    In all diesen Fällen blieb die Identität des Rechtsträgers und damit auch die Vermögenszuordnung unberührt, ein Vermögensübergang fand nicht statt, bei Zugehörigkeit von Grundeigentum zum Gesellschaftsvermögen bedurfte es anstelle einer Berichtigung des Grundbuches im Sinne von §§ 894 BGB , 22 GBO lediglich einer Richtigstellung der tatsächlichen Angaben im Zusammenhang mit der Eigentümerbezeichnung (vgl. BayObLG NJW 1952, 28 ; BayObLG BB 1983, 333 ; BayObLG WM 1985, 1398; Schlegelberger/K. Schmidt, HGB, § 123, 13; Habersack, a.a.O., Rdnr. 5).
  • LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    (Leitsatz der Schriftleitung) Landgericht München I, Beschluss vom 23.7.2001 - 1 T 12154/01 -, mitgeteilt von Notar Dr. Thomas Engel, München.
  • KG, 16.01.1987 - 1 W 5773/86

    Bedürfnis einer Auflassung und Eintragung ins Grundbuch im Falle einer Änderung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01
    Dann müsste zwischen diesen beiden unterschiedlichen Gesamthandsgesellschaften eine Übertragung durch Auflassung und Grundbucheintragung erfolgen, und zwar auch wenn die beiden Gesamthandsgesellschaften personengleich wären ( BayObLGZ 1950, 430 ; OLG Hamm DNotZ 1983, 750 ; KG RPfleger 1987, 237. Es ist erfreulich, dass das LG München diese aus der allgemeinen Dogmatik des Gesellschaftsrechts folgenden Grundsätze auch im praktischen Fall anerkannt hat, sodass für die Praxis Rechtssicherheit gegeben ist. Notar Dr. Peter Limmer, Würzburg 10. GBO §§ 13, 19 (Teilvollzug einer Löschungsbewilligung) Eine für das Gesamtpfandrecht erteilte Löschungsbewilligung ist dahin auszulegen, dass sie auch einen Teilvollzug ermöglicht.
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08

    Pachtvertrag: Erfordernis eines Vertreterzusatzes beim Abschluss eines

    45 Eine GbR kann sich unter Wahrung ihrer Identität durch einen Rechtsformwechsel in eine OHG umwandeln, indem sie die zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen dieser Gesellschaftsform erfüllt (§ 190 Abs. 2 UmwG; s. BayObLG NJW-RR 2002, S. 1363, 1364; LG München I, MittBayNot 2001, S. 482, 483; Palandt/Sprau, aaO., § 705 Rdn. 6; Münch. Komm.-Ulmer, BGB, Bd.5, 5.Aufl. 2009, vor § 705 Rdn. 3 und § 705 Rdn. 17).

    Da bei einer landwirtschaftlichen GbR die Kaufmannseigenschaft nur auf Grund der Eintragungsoption gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 2 HGB mit (konstitutiv wirkender) Eintragung in das Handelsregister erworben wird, kann es in diesem Fall nicht kraft Gesetzes, sondern nur kraft Willenserklärung bzw. Rechtsgeschäftes zu einer identitätswahrenden Umwandlung kommen, wofür ein entsprechendes Grundlagengeschäft, d.h. ein auf einem einstimmigen Beschluss der Gesellschafter beruhender gemeinschaftlicher Eintragungsantrag, erforderlich ist (s. LG München I, MittBayNot 2001, S. 482, 483; Baumbach/Hopt, aaO., § 105 Rdn. 14; Koller/Roth/Morck, aaO., § 105 Rdn. 10 und § 123 Rdn. 3).

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