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   LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17   

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LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17 (https://dejure.org/2021,2951)
LG München I, Entscheidung vom 19.02.2021 - 37 O 10526/17 (https://dejure.org/2021,2951)
LG München I, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 37 O 10526/17 (https://dejure.org/2021,2951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    EUGVVO Art. 4, 8 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1; AEUV Art. 101; Rom-II VO Art. 6; ZPO § 17; EGBGB Art. 40 Abs. 1 S. 3, Art. 41; GWB § 33 Abs. 5, § 33g, § 87 S. 1, § 89 Abs. 1, § 89b, § 130 Abs. 2
    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • rewis.io

    Schadensersatz, Spanien, Auslegung, Feststellung, Schaden, Wettbewerbsrecht, Bindungswirkung, Kommission, Leasing, Zuwiderhandlung, Feststellungsklage, Berufung, Laufleistung, Klage, deutsches Recht, berechtigtes Interesse, unerlaubte Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    (Kommissionsentscheid Rn. 27, 71; vgl. zum Ganzen auch Zusammenfassung des Kommissionsentscheids BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 LKW-Kartell I, juris, Rn. 18 ff.).

    Da die Zuwiderhandlung auf die Marktgegenseite insgesamt gerichtet ist und daher alle sachlich, räumlich und zeitlich von den Feststellungen des Kommissionsentscheids erfassten Umsatzgeschäfte kartellbefangen sein können (BGH Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 LKW-Kartell I - juris, Rn. 31.; siehe unten Abschnitt C: III.4.) ist die Kognitionsbefugnis für Umsatzgeschäfte in allen im Kartellentscheid benannten Märkten, d.h. im gesamten EWR und damit auch für Ansprüche spanischer Marktteilnehmer aufgrund von Umsatzgeschäften in Spanien, gegeben.

    Bei dem langjährigen Kartellverstoß handelt es sich um eine unerlaubte Handlung, die aus einer Vielzahl von Einzelakten besteht und die dabei auf die Marktgegenseite insgesamt zielt (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 31).

    Auf die streitgegenständlichen Schadensersatzansprüche, die jeweils materiell-rechtlich selbständige Ansprüche bilden (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris Rn. 73), ist jeweils das im Zeitpunkt der Schadensentstehung geltende Recht anwendbar (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI, GRUR 2012, 291 Rn. 13) d.h. maßgeblich ist der Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses, gleich ob der Erwerb im Wege des Leasings oder des Kaufs erfolgte.

    Auf die Erwerbsvorgänge ab 01.07.2005 bis 08.06.2017 (lfd. Nummer 1 bis 9, 13, 17, 18) sind § 33 Abs. 3 GWB in der Fassung vom 07.07.2005 (7. GWB-Novelle) und die inhaltlich übereinstimmenden Folgevorschriften anwendbar (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 16).

    Fragen der Schadenskausalität sowie der Schadenshöhe nehmen nicht an der Bindungswirkung teil, sondern unterliegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 24).

    Die Europäische Kommission hat im Beschluss vom 19. Juli 2016 festgestellt, dass die Beklagten und die weiteren Adressatinnen des Entscheids eine komplexe Zuwiderhandlung gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV begangen haben (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 LKW-Kartell I, juris, Rn. 19-23).

    Da es sich bei den Absprachen um ein Verhalten handelt, welches nicht gegen einzelne Marktteilnehmer, sondern gegen die Marktgegenseite gerichtet ist, kommt eine Beeinträchtigung des Marktes insgesamt in Betracht, ohne dass es auf eine weitergehende konkret-individuelle Betroffenheit ankäme (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 LKW-Kartell I, juris, Rn. 31).

    Dies überzeugt nicht: Für die Gefahrgutfahrzeuge hat die Beklagte zu 4) bereits nicht vorgetragen, inwiefern sich die Fahrgestelle von den Grundmodellen oder "Ecktypen" unterschieden haben, die jedenfalls Gegenstand der Preislisten waren, auf die sich der kartellrechtswidrige Austausch bezog (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 35).

    Für die Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen können die Tatsachen aus dem Kommissionsentscheid zugrunde gelegt und einer eigenen Würdigung unterzogen werden (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 61).

    Weder der Preisbildungsprozess bei den Herstellern und in der Absatzkette insgesamt, noch die Praxis hoher und stark unterschiedlicher Rabatte schließen aber denklogisch von vornherein aus, dass sich ein geringeres Ausgangsniveau der Bruttolistenpreise im Händlereinkaufspreis wie auch im Endkundenpreis niedergeschlagen haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 47).

    Aus den Feststellungen des Kommissionsentscheids kann bereits nicht der Schluss gezogen werden, zwischen den Beteiligten der Zuwiderhandlung habe lediglich ein Informationsaustausch über Listenpreise stattgefunden (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 42 ff.).

    Die richterliche Überzeugungsbildung kann sich dabei auf Indizien, die die Klagepartei darzulegen und zu beweisen hat, sowie auf Gegenindizien, für welche die Beklagten die Widerlegungslast tragen, stützen (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 58 ff.; BGH, Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17 - Schienenkartell I, juris, Rn. 61 ff., BGH, Urteil vom 28.01.2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II, juris, Rn. 35 ff.).

    Für die Feststellung, dass ein vereinbarter Preis für ein Wirtschaftsgut im Vergleich zu einem Preis, wie er ohne den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vereinbart worden wäre, aufgrund der Zuwiderhandlung um einen bestimmten Betrag höher ist, reicht eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 56).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Ein berechtigtes Interesse an der Erhebung einer positiven Feststellungsklage besteht grundsätzlich nicht, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II, NJW 2018, 2479, 2480, Rn. 15 m.w.N. zur st. Rspr.).

    Die in § 33 Abs. 5 GWB (2005) normierte Bindungswirkung findet auch auf Verstöße Anwendung, die vor dem Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle am 01.07.2005 begangen wurden, da das Kartellverfahren nach dessen Geltung abgeschlossen wurde (BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 56/16 - Grauzement II, juris, Rn. 30-32).

    Ein berechtigtes Interesse an der Erhebung einer positiven Feststellungsklage besteht grundsätzlich nicht, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II, NJW 2018, 2479, 2480, Rn. 15 m.w.N. zur st. Rspr.).

    Ein besonderes Feststellungsinteresse ergibt sich auch nicht daraus, dass zur Bezifferung des Schadens ein ökonomisches Gutachten erforderlich wäre, da dies dem Kläger angesichts der Erforderlichkeit, der Feststellungsklage eine Leistungsklage mit beziffertem Klageantrag folgen zu lassen, ohnehin nicht erspart bliebe (BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II, NJW 2018, 2479, 2480, Rn. 18 m.w.N.; LG München I, Urteil vom 28.06.2019, 37 O 18505/17, juris, Rn. 62).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Die Erholung eines Sachverständigengutachtens sei angesichts der damit verbundenen Verfahrensverzögerung sowie der Kosten unverhältnismäßig und widerspreche dem europarechtlichen Effektivitätsgrundsatz sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, insbesondere BGH, Urteil vom 28.01.2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II. Die Entscheidung, die hier zu treffen sei, weise keinerlei tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf.

    Die richterliche Überzeugungsbildung kann sich dabei auf Indizien, die die Klagepartei darzulegen und zu beweisen hat, sowie auf Gegenindizien, für welche die Beklagten die Widerlegungslast tragen, stützen (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris, Rn. 58 ff.; BGH, Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17 - Schienenkartell I, juris, Rn. 61 ff., BGH, Urteil vom 28.01.2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II, juris, Rn. 35 ff.).

    Vielmehr wäre ein Feststellungsurteil geeignet, zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses zu führen, da die Tatsachen, für Grund und Höhe des Schadensersatzanspruches in einem engen Zusammenhang stehen und eine einheitliche Entscheidung gebieten (BGH, Urteil vom 28.01.2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II, NJW 2020, 1430, 1436, Rn. 54).

  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Verlust oder Vernichtung sind daher Umstände, die aus der Sphäre der Klagepartei stammen und folglich nicht geeignet, die Darlegungslast auf die Beklagten zu verlagern (LG München I, Urteil vom 27.02.2020, 37 O 18471/18, beck-online, Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019 5 U 15/18, beck-online, Rn. 35; LG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2020, 30 O 9/18, juris, Rn. 40 ff.; LG Hannover, Urteil vom 16.09.2019, 18 O 20/17, juris, Rn. 43).

    Die Grenzen einer Überzeugungsbildung, die sich unter Verzicht auf eine ökonomische Analyse wesentlich auf eine Exegese des Kommissionsentscheids stützt, wird durch die bisher stark uneinheitliche Würdigung der Zuwiderhandlung in der Rechtsprechung anschaulich (z.B.: einerseits: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2020, 19 O 1506/19, juris, Rn. 54 ff., 67 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 114/18, NZKart 2019, 389, 391, Rn. 32 ff.; LG Leipzig, Urteil vom 24.03.2020, 5 O 477/18, beck-online, Rn. 42 ff., jeweils argumentativ eine Schadensvermutung verneinend; andererseits: LG Dortmund, Urteil vom 27.06.2018, 8 O 13/17, juris, Rn. 87 ff. und LG Hannover, Urteil vom 15.10.2018, 18 O 19/17, juris, Rn. 48 ff., für einen Anscheinsbeweis; LG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2018 30 O 9/18, juris, Rn. 74; Urteil vom 06.06.2019, 30 O 88/19, beck-online, Rn. 79, für eine tatsachliche Vermutung).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Auf die streitgegenständlichen Schadensersatzansprüche, die jeweils materiell-rechtlich selbständige Ansprüche bilden (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - LKW-Kartell I, juris Rn. 73), ist jeweils das im Zeitpunkt der Schadensentstehung geltende Recht anwendbar (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI, GRUR 2012, 291 Rn. 13) d.h. maßgeblich ist der Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses, gleich ob der Erwerb im Wege des Leasings oder des Kaufs erfolgte.

    Nach dem Grundsatz, dass "jedermann" Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verlangen kann, ist allgemein anerkannt und wird auch von den Beklagten nicht in Frage gestellt, dass auch derjenige, der nicht direkt von einer der Kartellbeteiligten erworben hat, anspruchsberechtigt ist (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, WRP 2012, 209, 210, Rn. 23; Langen/Bunte/Tolkmitt Kartellrecht Bd. 1, 13. Auflage 2018, § 33a GWB Rn. 6).

  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Aus den genannten Gründen kommt auch eine freie Schätzung des Schadens durch das Gericht, wie sie die Klagepartei reklamiert und wie sie das Landgericht Dortmund in einem Verfahren zum Schienenkartell vorgenommen hat (LG Dortmund, Urteil vom 30.09.2020, 8 O 115/14 (Kart), NZKart 2020, 612, 613), nicht in Betracht.
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Die Grenzen einer Überzeugungsbildung, die sich unter Verzicht auf eine ökonomische Analyse wesentlich auf eine Exegese des Kommissionsentscheids stützt, wird durch die bisher stark uneinheitliche Würdigung der Zuwiderhandlung in der Rechtsprechung anschaulich (z.B.: einerseits: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2020, 19 O 1506/19, juris, Rn. 54 ff., 67 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 114/18, NZKart 2019, 389, 391, Rn. 32 ff.; LG Leipzig, Urteil vom 24.03.2020, 5 O 477/18, beck-online, Rn. 42 ff., jeweils argumentativ eine Schadensvermutung verneinend; andererseits: LG Dortmund, Urteil vom 27.06.2018, 8 O 13/17, juris, Rn. 87 ff. und LG Hannover, Urteil vom 15.10.2018, 18 O 19/17, juris, Rn. 48 ff., für einen Anscheinsbeweis; LG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2018 30 O 9/18, juris, Rn. 74; Urteil vom 06.06.2019, 30 O 88/19, beck-online, Rn. 79, für eine tatsachliche Vermutung).
  • LG Hannover, 17.06.2019 - 13 O 9/19
    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Bei dieser Modifikation des Fahrgestells handelt sich nicht um ein Sonderfahrzeug, sondern um eine Sonderausstattung (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 28.2.2019, 30 O 47/17 - juris Rn. 134 ff.; anders LG Hannover, Urteil vom 17.06.2019, 13 O 9/19 - juris, Rn. 45).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Damit gilt das vorsätzliche Handeln als zugestanden, § 138 Abs. 3 ZPO (BGH, Urteil vom 20.05.2020, VI ZR 252/19, juris, Rn. 37).
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 47/17
    Auszug aus LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
    Bei dieser Modifikation des Fahrgestells handelt sich nicht um ein Sonderfahrzeug, sondern um eine Sonderausstattung (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 28.2.2019, 30 O 47/17 - juris Rn. 134 ff.; anders LG Hannover, Urteil vom 17.06.2019, 13 O 9/19 - juris, Rn. 45).
  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 14d O 4/14

    Schadensersatz wegen Zahlung kartellbedingt überhöhter Preise bei der Regulierung

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 1506/19

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 5 U 15/18

    Anspruch auf Herausgabe von Land- und Wasserflächen bei streitigen

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

  • LG Hannover, 15.10.2018 - 18 O 19/17
  • LG Hannover, 16.09.2019 - 18 O 20/17
  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

  • LG Mannheim, 24.04.2019 - 14 O 117/18
  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • LG Leipzig, 24.03.2020 - 5 O 477/18
  • LG München I, 28.06.2019 - 37 O 18505/17

    Unzulässige Feststellungsklage zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

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