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   LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,31139
LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17 WEG (https://dejure.org/2018,31139)
LG München I, Entscheidung vom 19.04.2018 - 36 S 10312/17 WEG (https://dejure.org/2018,31139)
LG München I, Entscheidung vom 19. April 2018 - 36 S 10312/17 WEG (https://dejure.org/2018,31139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2
    Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von Sondereigentum

  • rewis.io

    Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von Sondereigentum

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung über die Prozessstandschaft des Verwalters; Abgrenzung zwischen dem werdenden Wohnungseigentümers und Zweiterwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeld: Zahlungspflicht bei Eigentümerwechsel nach Ausbau und Unterteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 797
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Demgemäß ist der noch nicht ins Grundbuch eingetragene Erwerber, der - wie hier - seine Wohnung bereits nutzt, also faktisch in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingegliedert ist, nicht verpflichtet, Beiträge gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu leisten (BGHZ 87, 138; BGHZ 106, 113, 119; BGHZ 107, 285, 288).

    So hatte der Bundesgerichtshof bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 24.3.1983, Az.: VII ZB 28/82 ausgeführt, dass ein Wegfall der Haftung des im Grundbuch noch eingetragenen Eigentümers dem tatsächlichen Nutzungsübergang sowie der Begründung und dem Verlust eines "faktischen" Eigentums eine zu weitgehende rechtliche Bedeutung beimessen und die Funktion des Grundbuchs mindern würde.

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Demgemäß ist der noch nicht ins Grundbuch eingetragene Erwerber, der - wie hier - seine Wohnung bereits nutzt, also faktisch in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingegliedert ist, nicht verpflichtet, Beiträge gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu leisten (BGHZ 87, 138; BGHZ 106, 113, 119; BGHZ 107, 285, 288).

    Es wäre der Beklagten unbenommen gewesen, wie ausgeführt, im Kaufvertrag Bestimmungen zu treffen, die entsprechende Außenwirkung entfalten, wenn sie dafür ein praktisches Bedürfnis sieht (vgl. zu den entsprechenden Regelungsmöglichkeiten BGHZ 107, 285 ff.).

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Dies ist anzunehmen, wenn ein wirksamer Erwerbsvertrag abgeschlossen wurde, für den Käufer eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen ist (BGH. BGHZ 177, 53 ff; BGH, NJW 2012, 2650 ff.; BGH, NJW 2015, 2877 ff.; BGH, NJW-RR 2016, 461 ff., LG Hamburg, ZWE 2016, 38 ff.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 10, Rdnr. 8 bis 10).

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 5.6.2008, Az.: V ZB 85/07, NJW 2008, 2639 ff., hatte der Bundesgerichtshof bereits angedeutet, dass einiges dafür sprechen könnte, für einen gewissen Zeitraum auch solche Ersterwerber wie Wohnungseigentümer zu behandeln, die eine grundbuchrechtlich gesicherte Erwerbsposition und den Besitz an der Wohnung erst nach der Eintragung des ersten Erwerbers erlangen.

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Demgemäß ist der noch nicht ins Grundbuch eingetragene Erwerber, der - wie hier - seine Wohnung bereits nutzt, also faktisch in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingegliedert ist, nicht verpflichtet, Beiträge gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu leisten (BGHZ 87, 138; BGHZ 106, 113, 119; BGHZ 107, 285, 288).

    Die Rechtssicherheit erfordere es, das Stimmrecht - und damit auch die damit korrespondierende Kostenbelastung - an formale Kriterien zu knüpfen, mit der Konsequenz, dass der eingetragene Wohnungseigentümer unabhängig von den tatsächlichen Besitzverhaltnissen weiterhin verpflichtet bleibt, gemäß § 16 Abs. 2 WEG die Lasten und Kosten zu tragen (BGHZ 106, 113 ff.).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Dies ist anzunehmen, wenn ein wirksamer Erwerbsvertrag abgeschlossen wurde, für den Käufer eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen ist (BGH. BGHZ 177, 53 ff; BGH, NJW 2012, 2650 ff.; BGH, NJW 2015, 2877 ff.; BGH, NJW-RR 2016, 461 ff., LG Hamburg, ZWE 2016, 38 ff.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 10, Rdnr. 8 bis 10).

    Mit Urteil vom 11.5.2012, Az.: V ZR 196/11, NJW 2012, 2650 ff. hat der BGH diese Rechtsprechung dahingehend fortgeführt, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum, der den Erwerbsvertrag vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft abschließt und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eintragen wird, auch dann als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist, wenn er den Besitz an der Wohnung erst nach dem Entstehen der WEG erlangt.

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14

    Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Dies ist anzunehmen, wenn ein wirksamer Erwerbsvertrag abgeschlossen wurde, für den Käufer eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen ist (BGH. BGHZ 177, 53 ff; BGH, NJW 2012, 2650 ff.; BGH, NJW 2015, 2877 ff.; BGH, NJW-RR 2016, 461 ff., LG Hamburg, ZWE 2016, 38 ff.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 10, Rdnr. 8 bis 10).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung die Veräußerung der Wohnung durch einen werdenden Wohnungseigentümer dem Zweiterwerb gleichgestellt und den Erwerber, dessen Eintragung sich ebenfalls bei Ausübung von Gewährleistungsrechten verzögern kann und der ebenfalls ein Interesse an Teilhabe an der Verwaltung besitzt, gerade nicht als werdenden Wohnungseigentümer qualifiziert (BGH, Urteil vom 24.7.2015, Az.: V ZR 275/14, NJW 2015, 2877 ff.).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Es wird lediglich das zuvor auf die unterteilte Einheit entfallende Stimmrecht entsprechend der Zahl der neu entstandenen Einheiten nach Bruchteilen aufgespalten und diesen zugewiesen (BGH, NJW 2004, 3413 ff.).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Einer Antragsänderung bedurfte es nicht, wie vom Amtsgericht zutreffend ausgeführt (BGH, NZM 2005, 582, 583; BAG, NJW 2015, 1773 ff.).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Einer Antragsänderung bedurfte es nicht, wie vom Amtsgericht zutreffend ausgeführt (BGH, NZM 2005, 582, 583; BAG, NJW 2015, 1773 ff.).
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Auszug aus LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
    Soweit beklagtenseits weiter eingewendet wird, dass es auf diese Weise auch nicht zu einer vernünftigen Abnahmeregelung unter Einbeziehung der Alteigentümer kommen würde, ist darauf hinzuweisen, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ohnehin einer Vergemeinschaftung nicht zugänglich ist (vgl. BGH, IBR 2016, 399).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des

  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

  • LG Hamburg, 28.01.2015 - 318 S 118/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Wirksame Vertretung der Gemeinschaft durch den

  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender

  • AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17

    Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer

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