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   LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08   

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https://dejure.org/2008,17504
LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08 (https://dejure.org/2008,17504)
LG München I, Entscheidung vom 19.11.2008 - 9 O 5324/08 (https://dejure.org/2008,17504)
LG München I, Entscheidung vom 19. November 2008 - 9 O 5324/08 (https://dejure.org/2008,17504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einsicht von Urkunden: Angemessene Vergütung für Fertigung der Kopie einer Krankenakte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)
  • aekno.de (Kurzinformation)

    Vergütung für Kopien der Patientendokumentation

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Patienten haben Recht auf Einsicht ihrer Praxis-Akte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.05.2011)

    Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Unterlagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsicht in die Patientenakte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Abrechnungen - Urteil: Kopien von Behandlungsunterlagen können in Rechnung gestellt werden

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Unterlagen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82

    Psychiatrische Behandlung - Krankenunterlagen - Recht auf Einsicht - Ausschluß

    Auszug aus LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08
    Grundsätzlich ist anerkannt und zwischen den Parteien nicht streitig, dass einem Patienten als Ausfluss seines Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenaufzeichnungen zukommt (vgl. nur BGH NJW 1985/674, Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, § 60 Rn. 1 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11

    Erfüllungsort für das Einsichtsrecht des Patienten in Behandlungsunterlagen

    Darüber hinaus ist ebenso anerkannt, dass der Arzt seiner Verpflichtung, dem Patienten Einsicht in die Krankenakte zu gewähren dadurch genügen kann, in dem er ihm vollständige Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt, §§ 810, 811 Abs. 2 BGB (Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 6. Aufl., RdNr. 630, LG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2000, 17 T 31/00; LG München I, Urteil vom 19.11.2008, 9 O 5324/08; LG Magdeburg, Beschluss vom 26.01.2001, 9 O 1997/09 (537)).
  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09

    Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem implantierten

    Entsprechend hat kürzlich etwa das Landgericht München (GesR 2009, 201 f.) entschieden, dass dem im Persönlichkeitsrecht des Patienten fußenden Anspruch auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen dadurch genügt werden kann, dass ihm vollständige Kopien der Krankenakten zur Verfügung gestellt werden, wozu eine Verpflichtung jedoch erst bei Erstattung der dafür anfallenden Kosten bestehe.
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