Rechtsprechung
LG München I, 19.12.2016 - 41 O 19643/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,65497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - Eintragung einer Vormerkung
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 19.12.2016 - 41 O 19643/16
- OLG München, 26.07.2017 - 7 U 302/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 21 U 123/12
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Eilbedürfnis!
Auszug aus LG München I, 19.12.2016 - 41 O 19643/16
Entgegen einer wohl überwiegenden Auffassung (vgl. Palandt-Herrler 76. A. § 885 ZPO Rb. 5, OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 798) kann der klare Wortlaut dieser Vorschrift nicht einschränkend im den Sinne ausgelegt werden, dass die Gefährdung des zu sicherenden Anspruchs nur widerlegbar vermutet wird (…vgl. Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2013) BGB § 885 Rn. 29).
- OLG München, 26.07.2017 - 7 U 302/17
Keine Ausschlagungsfiktion im Falle eines Vorausvermächtnisses
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.12.2016 (Az.: 41 O 19643/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Anschlussberufung des Verfügungsklägers die einstweilige Verfügung gemäß Ziffer 1 des Tenors wie folgt lautet: Zur Sicherung des Anspruchs des Verfügungsklägers auf Übereignung des gegenständlichen Grundstücks zu Alleineigentum aus einem Vorausvermächtnis gemäß Testament der am ... 2006 verstorbenen G. vom 27.9.1994 wird im Grundbuch des Amtsgerichts M. von K., Gemarkung K., Flurstück 2257/9, Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum, Garten, B. Hausnummer 9, 0,1080 ha, Blatt 2411 die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Verfügungsklägers und zu Lasten des Gesamthandseigentums der im Grundbuch eingetragenen Erbengemeinschaft, die aus der B. GmbH (jetzt H.GmbH) - Verfügungsbeklagte - und Herrn U. F. - Verfügungskläger - besteht, angeordnet.