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   LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15   

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LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15 (https://dejure.org/2016,61598)
LG München I, Entscheidung vom 20.01.2016 - 15 S 3363/15 (https://dejure.org/2016,61598)
LG München I, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 15 S 3363/15 (https://dejure.org/2016,61598)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13

    Wohnraummiete: Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Jedenfalls im Rahmen einer ordnungsgemäßen Modernisierung nach §§ 555 a BGB ff (bzw. § 554 BGB a.F.) ändert sich mit der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen der vertragsgemäße Zustand der Mietsache; der veränderte bauliche Zustand ist Vertragsgegenstand geworden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 12. Aufl. 2015, vor §§ 555 a - 555 f BGB, Rn. 8; ders. § 555 b BGB, Rn. 11 ff; Lehmann-Richter, NZM 2011, 572; offengelassen BGH WuM 2008, 219 und BGH WuM 2014, 546).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist durch die Zahlung des - unwirksam vereinbarten - Erhöhungsbetrages auch kein konkludentes Vertragsverhältnis zustande gekommen (vgl. zum konkludenten Abschluss BGH WuM 2014, 546; WuM 2005, 518; ablehnend allein bei Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter Staudinger/Emmerich, Neubearbeitung 2014, § 559 BGB, Rn. 44).

  • AG München, 16.01.2015 - 463 C 18419/14

    Vereinbarung zu Modernisierungsmaßnahmen als Haustürgeschäft und deren Widerruf

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2015, Az. 463 C 18419/14, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des AG München vom 16.1.2015, 463 C 18419/14, zugestellt am 26.1.2015, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 311/07

    Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach Rücktritt

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Dabei ist die im Vertrag bestimmte Gegenleistung bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen (§ 346 Abs. 2 S. 2 BGB; vgl. dazu allgemein etwa BT-Drucks. 14/6857, S. 22; BGHZ 178, 355).

    Allerdings gilt dies nicht im Fall des § 312 BGB a.F. § 346 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1 BGB gilt zwar im Allgemeinen auch für das gesetzliche Rücktrittsrecht (BGHZ 178, 355), nicht aber zu Lasten des nach § 312 BGB zum Widerruf eines Haustürgeschäfts berechtigten Verbrauchers.

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind jedoch, dass sich das widerrufene Vertragsverhältnis insoweit ändert, dass zwar die primären Erfüllungsansprüche suspendiert sind, das Vertragsverhältnis aber in ein Rückabwicklungsverhältnis umgestaltet wird (BGH NJW 2008, 911).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Eine Fallgestaltung, wie sie der Entscheidung des BGH vom 16. Mai 2006 (Az. XI ZR 400/03, zitiert nach juris) zugrunde lag, ist hier ersichtlich nicht gegeben.
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 182/04

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist durch die Zahlung des - unwirksam vereinbarten - Erhöhungsbetrages auch kein konkludentes Vertragsverhältnis zustande gekommen (vgl. zum konkludenten Abschluss BGH WuM 2014, 546; WuM 2005, 518; ablehnend allein bei Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter Staudinger/Emmerich, Neubearbeitung 2014, § 559 BGB, Rn. 44).
  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Dabei ist die im Vertrag bestimmte Gegenleistung bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen (§ 346 Abs. 2 S. 2 BGB; vgl. dazu allgemein etwa BT-Drucks. 14/6857, S. 22; BGHZ 178, 355).
  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Der Vermieter kann diese detaillierten Regelungen nicht dadurch umgehen, dass er eine letztlich unwirksame - Erhöhung vereinbart und dann versucht, im Wege des Wertersatzes die Erhöhung trotzdem durchzusetzen (zweifelnd auch AG Dortmund, WuM 2009, 120; ebenso LG Leipzig, WuM 2002, 94; anders wohl KG WuM 1992, 514, jeweils zu § 812 BGB; vgl. auch BGH NZM 2016, 42 zur Frage, ob bei einer unwirksamen Erhöhung eine Anpassung über § 313 BGB erfolgen kann), zumal dann auch die Regelung des § 559 b Abs. 2 BGB leerlaufen würde.
  • BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 164/10

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Insbesondere die Möglichkeit des Mieters, sich im Rahmen der Duldung der Maßnahme (§ 554 Abs. 2 S. 2-4 BGB a.F., der auf den hier vorliegenden Fall nach Art. 229 § 29 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB Anwendung findet) oder der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 4 BGB n.F. auf das Vorliegen einer Härte berufen zu können, soll durch den Ausschluss von zu Lasten des Mieters wirkenden Vereinbarungen geschützt sein (vgl. Schmidt-Futterer/Börstinghaus, 12. Aufl. 2015, § 559 BGB, Rn. 131; Palandt/Weidenkaff, 75. Aufl. 2016, § 559 BGB, Rn. 1; auch ohne vorherige Ankündigung ist nach § 554 BGB a.F. die Berufung auf die "nicht zu rechtfertigende" Härte im Rahmen des § 559 BGB a.F. zu berücksichtigen, BGH WuM 2011, 225).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15
    Maßgeblich für die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem (wirksamen) Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin erbrachte Leistungen des Unternehmers gewähren muss, ist demnach nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt, sondern der objektive Wert der Unternehmerleistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt (BGH NJW 2010, 2868 m.w.Nachw.).
  • AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer

  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Geschäftsraummietvertrages wegen arglistiger

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

  • OLG Braunschweig, 15.09.1999 - 1 REMiet 2/99

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • OLG Koblenz, 09.02.1994 - 4 W RE 456/93

    Mietrecht; Anwendung des HausTWG auf Mieterhöhungsvereinbarung

  • KG, 16.07.1992 - 8 REMiet 3166/92

    Voraussetzungen für das Ergehen eines Rechtsentscheides; Anforderungen an die

  • LG Leipzig, 14.03.2000 - 1 S 7409/99
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