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   LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16   

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https://dejure.org/2019,9787
LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16 (https://dejure.org/2019,9787)
LG München I, Entscheidung vom 20.02.2019 - 37 O 22800/16 (https://dejure.org/2019,9787)
LG München I, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 37 O 22800/16 (https://dejure.org/2019,9787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 19a, § 97 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19 a; GWB § 19; EuGWO Art. 7 Nr. 2; ZPO § 32; RL 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1 u. 2 a. und b.
    Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 19a, § 97 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19 a; GWB § 19; EuGWO Art. 7 Nr. 2; ZPO § 32; RL 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1 u. 2 a. und b.
    Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform

  • JurPC

    Öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildwerken auf einer Online-Verkaufsplattform I

  • rewis.io

    Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Urheberrechtsverstoß des Plattformbetreibers durch Produktfoto im Eigenhandel

  • rewis.io

    Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform

  • kanzlei.biz

    Lichtbildwerke dürfen ohne Nutzungsberechtigung nicht auf anderen Online-Verkaufsplattformen veröffentlicht werden

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliches Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerke durch den Betreiber einer Online-Verkaufsplattform i.R.d. Verwendung einer Produktdetailseite ohne Nutzungsberechtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Nach diesem Recht sind das Bestehen des Rechts, die Rechteinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (st. Rspr. vgl. BGH 21.09.2017 I ZR 11/16, Tz. 13 m. w. N. - Vorschaubilder III - juris).

    Ein Zugänglichmachen im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH Urteil vom 29.04.2010, I ZR 69/08 - Vorschaubilder I, Tz. 19 m.w.N. -juris; BGH Urteil vom 21.09.2017, I ZR 11/16-Vorschaubilder III, Tz. 19 -juris).

    Der Tatbestand des neuen Publikums ist unter Anwendung einer Reihe weiterer wertender, und miteinander in Wechselwirkung stehender Kriterien hier dennoch gegeben (vgl. BGH Urteil vom 21.09.2017, I ZR 11/16 - Vorschaubilder III, Tz. 28 - juris; vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15 - GS Media, Tz. 34 - juris).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Ein Zugänglichmachen im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH Urteil vom 29.04.2010, I ZR 69/08 - Vorschaubilder I, Tz. 19 m.w.N. -juris; BGH Urteil vom 21.09.2017, I ZR 11/16-Vorschaubilder III, Tz. 19 -juris).

    a) Zwar kann die Rechtswidrigkeit des Eingriffs in die urheberrechtlichen Befugnisse zu verneinen sein, wenn der Berechtigte Nutzungsrechte eingeräumt, die Nutzung schuldrechtlich gestattet hat, seine schlichte Einwilligung erteilt hat oder jedenfalls sein Verhalten aus Sicht der Beklagten objektiv als Einwilligung verstanden werden konnte (BGH Urteil vom 29.04.2010,I ZR 69/08 - Vorschaubilder I, Tz. 34 f. - juris).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist von dem Grundsatz auszugehen, dass grundsätzlich jede unberechtigte Nutzung eines Werkes durch einen Dritten ohne seine vorherige Zustimmung die Rechte des Urhebers dieses Werkes verletzt (vgl. EuGH, Urteil vom 07.08.2018 -C-161/17 -Renckhoff, Rn. 16 - juris; BGH Urteil vom 09.07.2015,I ZR 46/12 - Die Realität II, Tz. 34 - juris).

    Danach soll der Urheber über ein Recht vorbeugender Art verfügen, das es ihm erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe einzuschalten und diese zu verbieten (vgl. EuGH Urteil vom 07.08.2018 -C-161/17- Renckhoff, Rn. 29 - juris).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 140/15

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von YouTube

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Dabei handelt es sich um ein besonderes Recht der öffentlichen Wiedergabe gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UrhG auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 und 2 a. und b. der Richtlinie 2001/29/EG, welche eine Handlung der Wiedergabe, die Öffentlichkeit dieser Wiedergabe und eine individuelle Beurteilung voraussetzt (BGH, Beschluss vom 13.09.2018, I ZR 140/15 youtube, Rn. 26 - juris).

    Unter Wertungsgesichtspunkten ist ihr die Nutzungshandlung daher zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2018,I ZR 140/15 youtube, Rn. 29 ff. - juris, Schricker/Löwenheim/v. Ungern/Sternberg, UrhG 5. Aufl. 2107, § 19 a Rn. 64).

  • OLG München, 10.03.2016 - 29 U 4077/15

    Öffentliche Zugänglichmachung auf Handelsplattform - Angebot mit

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Bei dem Angebot eines Drittanbieters, der ein Angebot an eine bestehende Produktdetailseite "angehängt" hat, ohne selbst urheberrechtsverletzende Inhalte einzustellen, fehlt es für ein öffentlich zugänglich machen sowohl an der Zugriffsmöglichkeit auf die Dateien, an einem eigenen Handeln der Wiedergabe sowie am subjektiven Tatbestand (OLG München, Urteil vom 10.03.2016, 29 U 4077/15 - Freizeitrucksack, Tz. 15 ff. - juris).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Dem Inhaber eines Unternehmens werden Zuwiderhandlungen eines Beauftragten wie eigene Handlungen zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation des Unternehmens die Verantwortung für die geschäftliche Tätigkeit nicht beseitigt (BGH Urteil vom 15.02.2018 - I ZR 138/16 - Ortlieb, Tz. 62).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Demnach ist bei einer geltend gemachten Verletzung eines Urhebervermögensrechts die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Entscheidung über eine Klage aus unerlaubter oder einer solchen gleichgestellten Handlung gegeben, sobald der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich dieses Gericht befindet, die Vermögensrechte schützt, auf die sich der Anspruchsteller beruft, und die Gefahr besteht, dass sich der Schadenserfolg im Bezirk des angerufenen Gerichts verwirklicht (EuGH, Urteil vom 03.10.2013, C-170/12, Tz. 43 - juris).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Der Tatbestand des neuen Publikums ist unter Anwendung einer Reihe weiterer wertender, und miteinander in Wechselwirkung stehender Kriterien hier dennoch gegeben (vgl. BGH Urteil vom 21.09.2017, I ZR 11/16 - Vorschaubilder III, Tz. 28 - juris; vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15 - GS Media, Tz. 34 - juris).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Auszug aus LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist von dem Grundsatz auszugehen, dass grundsätzlich jede unberechtigte Nutzung eines Werkes durch einen Dritten ohne seine vorherige Zustimmung die Rechte des Urhebers dieses Werkes verletzt (vgl. EuGH, Urteil vom 07.08.2018 -C-161/17 -Renckhoff, Rn. 16 - juris; BGH Urteil vom 09.07.2015,I ZR 46/12 - Die Realität II, Tz. 34 - juris).
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