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   LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15   

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LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15 (https://dejure.org/2016,11262)
LG München I, Entscheidung vom 20.05.2016 - 21 O 22243/15 (https://dejure.org/2016,11262)
LG München I, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 21 O 22243/15 (https://dejure.org/2016,11262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweifel an der Schutzfähigkeit eines Patents als Grund für die Versagung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung

  • rewis.io

    Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents durch ein Generikum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass selbst nach der von den Münchener Patentstreitkammern nicht vertretenen engen Rechtsauffassung, wonach einstweiliger Rechtsschutz nur im Falle eines weitgehend eindeutigen Rechtsbestandes zu gewähren ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher), deshalb Ausnahmen gemacht werden, weil bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen durch die sozialrechtliche Festsetzung von Festpreisen ein Preisverfall drohen kann, während der mögliche Schaden des mit geringerem unternehmerischen Risiko tätigen Generikaherstellers eher durch Ersatzleistungen ausgeglichen werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass selbst nach der von den Münchener Patentstreitkammern nicht vertretenen engen Rechtsauffassung, wonach einstweiliger Rechtsschutz nur im Falle eines weitgehend eindeutigen Rechtsbestandes zu gewähren ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher), deshalb Ausnahmen gemacht werden, weil bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen durch die sozialrechtliche Festsetzung von Festpreisen ein Preisverfall drohen kann, während der mögliche Schaden des mit geringerem unternehmerischen Risiko tätigen Generikaherstellers eher durch Ersatzleistungen ausgeglichen werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass selbst nach der von den Münchener Patentstreitkammern nicht vertretenen engen Rechtsauffassung, wonach einstweiliger Rechtsschutz nur im Falle eines weitgehend eindeutigen Rechtsbestandes zu gewähren ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher), deshalb Ausnahmen gemacht werden, weil bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen durch die sozialrechtliche Festsetzung von Festpreisen ein Preisverfall drohen kann, während der mögliche Schaden des mit geringerem unternehmerischen Risiko tätigen Generikaherstellers eher durch Ersatzleistungen ausgeglichen werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • BPatG, 17.07.2018 - 3 Ni 23/16

    Simvastatin

    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    Am 05.02.2016 erhob die hiesige Antragsgegnerin die als Anlage TW1 samt den dortigen Anlagen NiK1 bis NiK20 vorgelegte Nichtigkeitsklage gegen das Verfügungspatent vor dem Bundespatentgericht (Az. 3 Ni 23/16 (EP)).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05
    Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
    b) Es besteht im Hinblick auf ein Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen oder Einführen oder Besitzen zu diesen Zwecken die nach § 139 Abs. 1 Satz 2 PatG, Art. 64 EPÜ erforderliche Erstbegehungsgefahr, weil die Antragsgegnerin mit dem Schreiben gemäß Anlage HL10 durch ihre Konzernmutter hat ankündigen lassen, dass sie beabsichtigt, die angegriffene Ausführungsform ab dem 15.12.2015 in der Lauer-Taxe listen zu lassen (vgl. BGH GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin) und danach sobald als möglich in Deutschland auf den Markt zu bringen.
  • BPatG, 17.07.2018 - 3 Ni 23/16
    6, S. 99 bis 104 HLNK17 Federal Register, 1996, 61, 44, S. 8797 bis 8807 HLNK18 LG München I, Urteil vom 20. Mai 2016 - 21 O 22243/15, 24 Seiten HLNK31 Zervos, P. H. et.
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