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LG München I, 20.05.2016 - 30 O 13615/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Haftung des Insolvenzverwalters
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 20.05.2016 - 30 O 13615/13
- OLG München, 07.04.2017 - 5 U 2875/16
- BGH, 19.10.2017 - IX ZA 16/17
- BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
- BGH, 05.12.2018 - IX ZA 16/17
- BGH, 28.03.2019 - IX ZA 16/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.2008 - IX ZR 195/06
Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags
Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 30 O 13615/13
Wenn in der Kommentarliteratur zum Teil weitergehend (…so wohl Ellenberger in Palandt, a.a.O., § 204 Rz. 32) gefordert wird, dass auch die Bekanntgabe "demnächst" bzw. innerhalb der noch laufenden Verjährungsfrist (…zumindest missverständlich Staudinger a.a.O.) erfolgen müsse, so kann das Gericht dieser Ansicht angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 204 Abs. 1 Ziffer 14 BGB unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.01.2008, Az. IX ZR 195/06) nicht folgen. - BGH, 07.05.2009 - IX ZR 194/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abtretung von …
Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 30 O 13615/13
Das Verwertungsrecht des Verwalters hängt aber davon ab, dass eine Sicherheit im Wege einer Forderungsabtretung bestellt wurde; eine Abtretung erfüllungshalber fällt nicht hierunter (BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - IX ZR 194/08, BeckRS 2009, 12972). - BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 30 O 13615/13
Denn die dann anzunehmende Verzögerung der Veranlassung der Bekanntgabe von mehreren Wochen ist - nach den zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätzen, wie sie etwa im Urteil des BGH vom 12.07.2006, Az. IV ZR 23/05 dargelegt worden sind - durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht worden und ist der Klägerseite damit grundsätzlich nicht zuzurechnen. - BGH, 27.09.1965 - II ZR 239/64
Begriff des Zeugen
Auszug aus LG München I, 20.05.2016 - 30 O 13615/13
Aus diesem Grund waren die Gesellschafter der Klägerin zu 1) V., von G., U. und Gr. als Zeugen zu vernehmen (BGH NJW 1965, 2253).
- ArbG Düsseldorf, 20.12.2021 - 6 Ca 8002/20 Der Kläger hat bereits nicht dargelegt, seit wann seitens des Beklagten eine Freigabe hätte erfolgen können und müssen (vgl. LG München, Urt. v. 20.05.2016 - 30 O 13615/13).