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   LG München I, 20.06.2000 - 9 HKO 10278/99   

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LG München I, 20.06.2000 - 9 HKO 10278/99 (https://dejure.org/2000,15645)
LG München I, Entscheidung vom 20.06.2000 - 9 HKO 10278/99 (https://dejure.org/2000,15645)
LG München I, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 9 HKO 10278/99 (https://dejure.org/2000,15645)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1593
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.06.1999 - 9HK O 10278/99 wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 20.06.2000 - 9HK O 10278/99 (auszugsweise abgedruckt in ZIP 2000, 1593) im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, die von den Klägern beanstandete Berichtsform sei trotz der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung aufgrund der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gerechtfertigt, zumal für derartige Ranglisten spezialisierter Anwälte weithin ein Bedürfnis bestehe.

    das am 20.06.2000 verkündete Urteil des Landgerichts München I, AZ: 9HK O 10278/99 aufzuheben und die Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen,.

    die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.06.2000 (9 HKO 10278/99) zurückzuweisen.

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