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   LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16   

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LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16 (https://dejure.org/2017,69519)
LG München I, Entscheidung vom 20.09.2017 - 15 O 21372/16 (https://dejure.org/2017,69519)
LG München I, Entscheidung vom 20. September 2017 - 15 O 21372/16 (https://dejure.org/2017,69519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MRK Art. 5 Abs. 1 S. 2 f, Abs. 4 u. Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 7; BGB § 242, § 839 Abs. 2 S. 1; StGB § 339; AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

  • rewis.io

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 12.11.2015 - III ZR 204/15

    Schadensersatzanspruch wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Bei dem durch Art. 5 Abs. 5 MRK geschaffenen Schadenersatzanspruch handelt es sich um einen Fall der Gefährdungshaftung, der an rechtswidriges Verhalten anknüpft, aber vom Verschulden unabhängig ist (std. Rechtspr. seit BGHZ 45, 58; BGHZ 207, 365).

    Allerdings sind die näheren Umstände dazu nicht mitgeteilt worden, weshalb der Kammer eine Bewertung, ob ausnahmsweise die Regeln des deutschen allgemeinen Zivilrechts auf den vorliegenden europarechtlichen Anspruch Anwendung finden können, nicht möglich ist (bisher zurückhaltend BGHZ 198, 1; für die Aufrechnung bejahend BGHZ 207, 365).

  • OLG München, 22.08.2013 - 1 U 1488/13

    Haftung des Staates wegen rechtswidriger Inhaftierung Sicherungsverwahrter

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Soweit das Oberlandesgericht München im Urteil vom 22.08.2013 (Az. 1 U 1488/13, zitiert nach juris) eine andere Auffassung vertreten hat, hat sie diese im Verfahren 1 U 3314/15 aufgegeben, und sich der Auffassung der Kammer angeschlossen.

    Insoweit schließt sich die Kammer der Bewertung des OLG München (Urteil vom 22.08.2013, Az. 1 U 1488/13, zitiert nach juris; vgl. zur Höhe [20,00 EUR] auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.09.2013, Az. 2 W 2/13, zitiert nach juris; [15,00 EUR] OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2014, 4 U 112/13, zitiert nach juris) an.

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Die Einhaltung des innerstaatlichen Rechts reicht jedoch nicht aus: Artikel 5 Abs. 1 MRK verlangt auch, dass jede Freiheitsentziehung mit der Absicht, den Einzelnen vor Willkür zu schützen, vereinbar sein sollte (EGMR NJW 2010, 2495; vgl. auch BGHZ 198, 1).

    Allerdings sind die näheren Umstände dazu nicht mitgeteilt worden, weshalb der Kammer eine Bewertung, ob ausnahmsweise die Regeln des deutschen allgemeinen Zivilrechts auf den vorliegenden europarechtlichen Anspruch Anwendung finden können, nicht möglich ist (bisher zurückhaltend BGHZ 198, 1; für die Aufrechnung bejahend BGHZ 207, 365).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Dagegen spricht aber, dass der Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK als ein Tatbestand der Gefährdungshaftung (BGHZ 45, 58; Meyer-Goßner/Schmitt, 58. Aufl. 2015, Anh 4, Art. 5 MRK, Rn. 14) eng auszulegen ist und nicht ohne weiteres auf alle Handlungen ausgedehnt werden kann, die im Vorfeld der rechtswidrigen Haftanordnung des Gerichts kausal waren.

    Bei dem durch Art. 5 Abs. 5 MRK geschaffenen Schadenersatzanspruch handelt es sich um einen Fall der Gefährdungshaftung, der an rechtswidriges Verhalten anknüpft, aber vom Verschulden unabhängig ist (std. Rechtspr. seit BGHZ 45, 58; BGHZ 207, 365).

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 357/363 f; 38, 281 ff; 40, 30/40, 169/178, 272/283; 41, 247/251 f; 44, 258), der auch die Kammer folgt, erfasst die Rechtsbeugung nach § 339 StGB nicht jede unrichtige Rechtsanwendung; vielmehr setzt die Norm einen "elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege" voraus.
  • BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 357/363 f; 38, 281 ff; 40, 30/40, 169/178, 272/283; 41, 247/251 f; 44, 258), der auch die Kammer folgt, erfasst die Rechtsbeugung nach § 339 StGB nicht jede unrichtige Rechtsanwendung; vielmehr setzt die Norm einen "elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege" voraus.
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Zwar ist dem Beklagten zu 1) zuzugeben, dass die Entscheidung in einem Freiheitsentziehungsverfahren getroffen wurde, was der besonderen Beschleunigung unterliegt, auch wenn die Haftanordnung bereits außer Vollzug gesetzt war (vgl. insoweit auch Art. 5 Abs. 4 MRK, der eine "kurzer Frist" anordnet; BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.10.2016, Az. 2 BvR 1275/16, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.11.2000 - III ZR 265/99

    Bindungswirkung von verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen im

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Soweit der BGH in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren eine Bindungswirkung verneint hat, lag der ...er Entscheidungen nicht darauf, dass das Gericht in einem summarischen Verfahren und unter Zeitdruck entschieden hat, sondern dass die dort getroffenen Entscheidungen jederzeit nach § 80 Abs. 7 VwGO geändert werden können, somit nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (BGH NVwZ 2001, 352).
  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Insoweit schließt sich die Kammer der Bewertung des OLG München (Urteil vom 22.08.2013, Az. 1 U 1488/13, zitiert nach juris; vgl. zur Höhe [20,00 EUR] auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.09.2013, Az. 2 W 2/13, zitiert nach juris; [15,00 EUR] OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2014, 4 U 112/13, zitiert nach juris) an.
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.05.2006 (MDR 2006, 1284) entschieden, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit im gerichtlichen Verfahren über die Freiheitsentziehung grundsätzlich Bindungswirkung für das nachfolgende Entschädigungsverfahren hat.
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65

    Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

  • BGH, 21.07.2005 - III ZR 21/05

    Amtshaftung der Richter wegen Streitwertfestsetzung

  • OLG Brandenburg, 12.09.2013 - 2 W 2/13

    Schmerzensgeldanspruch nach MRK wegen rechtswidriger Inhaftierung

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

  • EGMR, 22.05.2014 - 15172/13

    ILGAR MAMMADOV v. AZERBAIJAN

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

  • EGMR, 04.08.1999 - 31464/96

    DOUIYEB v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

  • OLG Koblenz, 01.08.2006 - 1 U 724/06

    Verantwortlichkeit einer Behörde für eine Freiheitsentziehung

  • OLG Celle, 03.11.2006 - 16 W 102/06

    Haftentschädigung bei Abschiebehaft; Beanspruchung nach europarechtlichen

  • OLG Koblenz, 05.11.2003 - 1 U 611/03

    Beurteilung des Handelns eines Arztes, der zur Herbeiführung der Voraussetzungen

  • OLG München, 15.03.2018 - 1 U 3473/17

    Begründeter Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebungshaft

    Die Berufung des Klägers und die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.09.2017, Az.: 15 O 21372/16 werden zurückgewiesen.

    Das Urteil des LG München I vom 20.09.2017, Az.: 15 O 21372/16, wird aufgehoben und die Beklagten als Gesamtschuldner dazu verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 2.700 als angemessenes Schmerzensgeld anlässlich rechtswidrig erlittener Abschiebungshaft zwischen dem 03.10.2013 und dem 30.10.2013 zu bezahlen.

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