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   LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10   

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https://dejure.org/2010,67150
LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10 (https://dejure.org/2010,67150)
LG München I, Entscheidung vom 20.10.2010 - 21 O 7563/10 (https://dejure.org/2010,67150)
LG München I, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 21 O 7563/10 (https://dejure.org/2010,67150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines patentrechtlichen Besichtigungsanspruchs: Wegfall des Verfügungsanspruchs wegen Unzulässigkeit der Beweisanordnung in einem parallelen selbstständigen Beweisverfahren; Wegfall des Verfügungsgrundes wegen strenger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10

    Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV)

    Auszug aus LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10
    Am 28.04.2010 erließ die Kammer antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, in der zur Sicherung der Grundlagen für das parallele selbstständige Beweisverfahren, Az. 21 OH 7432/10, und das dort zu erholende Sachverständigengutachten angeordnet wurde, dass die Antragsgegnerin dem Sachverständigen folgende Unterlagen hinsichtlich sämtlicher von ihr hergestellter Chargen von Arzneimitteln, insbesondere der Produkt-Chargen-Nr. ... der Antragstellerin sowie der internen Batch-Nr. ... der Antragsgegnerin, an ihrem Firmensitz in Tittmoning zugänglich zu machen und die Einsichtnahme in diese Unterlagen zu ermöglichen, d.h. insbesondere den genauen Aufbewahrungsort der Unterlagen auf dem Firmengelände zu benennen und Zugangshindernisse, wie z.B. einen Passwortschutz bei elektronischen Daten, zu beseitigen hatte:.

    Die Antragsgegnerin wendet ein, es habe kein Verfügungsanspruch bestanden, da das parallele selbstständige Beweisverfahren, Az. 21 OH 7432/10, unzulässig gewesen sei.

    37 aa) Das Bestehen eines materiell-rechtlichen Besichtigungsanspruchs als Verfügungsanspruch gemäß § 140 Abs. 3, Abs. 4 PatG in Verbindung mit §§ 809, 811 BGB kann nicht deswegen verneint werden, weil nach Auffassung der Antragsgegnerin die im parallelen selbstständigen Beweisverfahren, Az. 21 OH 7432/10, getroffene Beweisanordnung einen unzulässigen Inhalt haben soll.

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 130/07
    Auszug aus LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10
    Die genannten Schutzrechte waren Gegenstand von Nichtigkeitsverfahren, wobei deren Bestand durch Urteil des BGH vom 10.09.2009, Az. Xa ZR 130/07 (Anlage ASt 6), sowie durch Beschluss vom 12.11.2009, Az. Xa ZR 130/07 (Anlage ASt 6a), bestätigt wurde.
  • LG Köln, 15.12.2022 - 33 O 319/22
    Die Besichtigung stellt entgegen der Ansicht der Antragsgegner auch vor Gutachtenerstellung ein erledigendes Ereignis dar (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2010 - 15 U 192/09 -, juris; LG München I, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 21 O 7563/10 -, juris).

    Während insbesondere das OLG Düsseldorf die Dringlichkeit ohne zeitlichen Maßstab darauf beruhend bejaht, dass das Interesse des Besichtigungsgläubigers, zugunsten der Beweissicherung nicht auf das Hauptsacheverfahren angewiesen zu sein, nach einer verfahrensbezogenen Betrachtungsweise gegenüber dem Interesse des Besichtigungsschuldners überwiegt (insb. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 W 5/11 -, juris), prüfen etwa das OLG Karlsruhe und das Landgericht Mündchen das Dringlichkeitserfordernis zwar auch unter zeitlichen Gesichtspunkten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 6 W 72/12 -, juris; LG München I, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 21 O 7563/10 -, juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.07.2015 - 3 O 4552/15

    Kein Besichtigungsanspruch mangels Dringlichkeit

    Das Landgericht München I sah hingegen die Annahme eines dringlichkeitsschädlichen Zuwartens bei einer Zeitspanne von gut 8 1/2 Monaten als nicht sachgerecht an (LG München I, Urteil vom 20.10.2010, Az. 21 O 7563/10 - zitiert nach Juris).
  • LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10

    Streit um die Verletzung eines Arzneimittelpatents: Voraussetzungen einer

    Die Kammer hat am 28.4.2010 einen Beweissicherungsbeschluss im vorliegenden und eine Duldungsverfügung im parallelen Verfahren 21 O 7563/10 erlassen.
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