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   LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14   

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https://dejure.org/2014,36820
LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14 (https://dejure.org/2014,36820)
LG München I, Entscheidung vom 20.11.2014 - 7 O 13161/14 (https://dejure.org/2014,36820)
LG München I, Entscheidung vom 20. November 2014 - 7 O 13161/14 (https://dejure.org/2014,36820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum derivativen Erzeugnisschutz für unkörperliche Gegenstände / Verfahren zur Genuntersuchung

  • kanzlei.biz

    Zu den Voraussetzungen von derivativem Erzeugnisschutz für unkörperliche Gegenstände

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erzeugnisschutz für unkörperliche Gegenstände

  • wbetal.de (Kurzinformation)

    FLT3-Gentest

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen des Patentschutzes von Gentests

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Ferner muss der unkörperliche Gegenstand noch eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens aufweisen (Fortführung von BGH GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Irrelevant ist hingegen, in welcher Weise oder auf welchem (Daten-)Träger es dorthin verbracht wird (BGH GRUR 2012, 1230, 1233 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Die Verkörperung der gewonnenen Erkenntnis auf einem Schrift- oder Datenträger steht dem Unmittelbarkeitserfordernis nicht entgegen (BGH GRUR 2012, 1230, 1233 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Ferner muss der unkörperliche Gegenstand noch eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens aufweisen (Fortführung von BGH GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    (d) Auch ist es richtig, den Sachschutz auf unkörperliche Signalfolgen zu erstrecken, die mittels elektronischer Speicher-, Übermittlungs- und Wiedergabemedien archiviert, übertragen und - immer wieder - genutzt werden können, denn derartige Codierungen sind wie körperliche Gegenstände handelbar, besitzen also einen Marktwert, der sich nicht durch eine einmalige Informationsübermittlung erschöpft und auf Null reduziert (BGH GRUR 2012, 1230, 1233 f. - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit der Übermittlung von Datenfolgen wie bei einer Videosignalcodierung (vgl. BGH GRUR 2012, 1230, 1233 - MPEG-2-Videosignalcodierung) vergleichbar.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 40/10

    Begriff des Anbietens, Inverkehrbringens, Gebrauchens, Einführens oder Besitzens

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Der Anwendungsbereich des § 9 S. 2 Nr. 3 PatG erstreckt sich hingegen nicht auf durch ein Verfahren hervorgebrachte Informationen, die bereits durch das menschliche Gedächtnis unkompliziert speicherbar sind und verbal kommuniziert werden können und deren wirtschaftlicher Wert sich durch die einmalige Informationsübermittlung erschöpft (Bestätigung von OLG Düsseldorf InstGE 12, 258 ff. - Blut/Gehirnschranke).

    Diese gewonnene Information war indes zuvor für die menschliche Erkenntnis so nicht verfügbar, so dass in Bezug auf sie von einem Herstellungsverfahren auszugehen ist (so für Gentests bereits OLG Düsseldorf InstGE 12, 258 ff. - Blut/Gehirnschranke).

    105 Der Anwendungsbereich des § 9 S. 2 Nr. 3 PatG erstreckt sich hingegen nicht auf durch ein Verfahren hervorgebrachte Informationen, die bereits durch das menschliche Gedächtnis unkompliziert speicherbar sind und verbal kommuniziert werden können und deren wirtschaftlicher Wert sich durch die einmalige Informationsübermittlung erschöpft (Bestätigung von OLG Düsseldorf InstGE 12, 258 ff. - Blut/Gehirnschranke).

    (e) Es verbietet sich hingegen, den Anwendungsbereich des § 9 S. 2 Nr. 3 PatG auf Informationen zu erstrecken, die bereits durch das menschliche Gedächtnis unkompliziert speicherbar sind (vgl. i. E. auch OLG Düsseldorf InstGE 12, 258 ff. - Blut/Gehirnschranke).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Denn die Instrumente der Mit- und Nebentäterschaft dürfen nicht dazu führen, den Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung auf Fälle notwendiger Teilnahme zu erstrecken, die der Tatbestand nach seinem Sinn und Zweck nicht erfassen soll (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II).

    Im Übrigen stellen auch die von der Beklagten zu 3) vorgenommenen Handlungen keine fahrlässige alleintäterschaftliche Verursachung einer Patentverletzung dar, denn die Instrumente der Mit- und Nebentäterschaft dürfen - wie ausgeführt - nicht dazu führen, den Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung auf Fälle notwendiger Teilnahme zu erstrecken, die der Tatbestand nach seinem Sinn und Zweck nicht erfassen soll (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Insbesondere die Durchführung im Anspruch genannter Verfahrensschritte im Inland kann eine mittäterschaftliche Zurechnung im Ausland vollzogener Verfahrensschritte bewirken (OLG Düsseldorf Mitt. 2010, 237 ff. - Prepaid-Telefonkarte).

    Im Fall eines Herstellungsverfahren kommt eine mittäterschaftliche Begehung vielmehr erst dann in Betracht, wenn einzelne anspruchsgemäße Verfahrensschritte auch im Inland durchgeführt werden (OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 12415 - Prepaid-Karte).

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Erforderlich wäre, dass einer der Antragsgegner eine inländische Patentverletzung bewusst und willentlich mitverursacht hat (GRUR 2002, 599 - Funkuhr).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Feststellungen zum Inhalt einzelner Merkmale dienen nur dazu, schrittweise den allein maßgeblichen Wortsinn des Patentanspruchs als Einheit zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2004, 845 ff. - Drehzahlermittler).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Die Verantwortlichkeit für eine Patentverletzung setzt zwar nicht voraus, dass der Inanspruchgenommene selbst in eigener Person eine der in § 9 Satz 2 PatG bezeichneten Handlungen vornimmt (BGH GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Sie hat angesichts der klageseits vorgetragenen Unterstützung durch die Muttergesellschaft - anders als die Klägerin in dem der beklagtenseits zitierten Entscheidung BGH NJW 1986, 850 zugrundeliegenden Sachverhalt - auch realistische Aussichten, dieses Ziel verwirklichen zu können.
  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Rechtsmissbräuchlich wäre die Geltendmachung dieser Rechte durch die Klägerin anstelle ihrer Muttergesellschaft erst, wenn die Klägerin selbst keine realistische Aussicht hätte, von dem wirtschaftlichen Ergebnis des Prozesses zu profitieren (BGH NJW 1999, 1717).
  • BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Auszug aus LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
    Ergänzend wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25.04.2013 (Az.: 7 O 17048/12), auf die Ausführungen des Bundespatentgerichts in seinem Urteil vom 09.07.2013 (Az.: 3 NI 37/11, hier vorgelegt als Anlage VP 11) sowie weiter ergänzend auf die Ausführungen der Klägerin in der Klageschrift Bezug genommen.
  • BGH, 19.01.2016 - X ZR 141/13

    Patentfähigkeit der Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15

    Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein

    Das Landgericht hat die auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichtete Klage, die die Klägerin auf die Patentansprüche 1 und 2 in der Fassung des Urteils des Bundespatentgerichts vom 9. Juli 2013 gestützt hat, abgewiesen (LG München I, GRUR-RR 2015, 93).
  • OLG München, 22.10.2015 - 6 U 4891/14

    Patent, Erzeugnissschutz, Erzeugnisschutz

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.11.2014, Az. 7 0 13161/14, wird zurückgewiesen.

    hat das Landgericht mit Urteil vom 27.11.2014 (Mitt. 2015, 33 = GRUR-RR 2015, 93) kostenpflichtig abgewiesen.

  • LG Düsseldorf, 20.12.2016 - 4c O 62/16
    Für diese Fallgestaltung wird eine Patentbenutzung im Inland jedoch abgelehnt (Kühnen, a.a.O. Rdnr. 271; mit ähnlicher Abgrenzung in Bezug auf wesentliche und unwesentliche Verfahrensschritte: LG München I, GRUR-RR 2015, 93 - FLT3-Gentest vor).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2016 - 4c O 61/15

    Nicht-invasiver Pränaltest I

    Für diese Fallgestaltung wird eine Patentbenutzung im Inland jedoch abgelehnt (Kühnen, a.a.O. Rdnr. 271; mit ähnlicher Abgrenzung in Bezug auf wesentliche und unwesentliche Verfahrensschritte: LG München I, GRUR-RR 2015, 93 - FLT3-Gentest vor).
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