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   LG München I, 21.10.2019 - 25 O 13047/19   

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https://dejure.org/2019,38113
LG München I, 21.10.2019 - 25 O 13047/19 (https://dejure.org/2019,38113)
LG München I, Entscheidung vom 21.10.2019 - 25 O 13047/19 (https://dejure.org/2019,38113)
LG München I, Entscheidung vom 21. Oktober 2019 - 25 O 13047/19 (https://dejure.org/2019,38113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein DSGVO-Unterlassungsanspruch gegen unsichere Datenverarbeitung durch Kreditkarten-Unternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 01.06.2012 - 14 SaGa 124/12

    Ausreichende Bestimmtheit - einstweilige Verfügung - Unterlassungsantrag

    Auszug aus LG München I, 21.10.2019 - 25 O 13047/19
    Er muss aus rechtsstaatlichen Gründen absehen können, wann eine Vollstreckungshandlung aufgrund einer Zuwiderhandlung zum Titel droht (LAG Hessen, Urt. v. 01 .06.2012 - 14 SaGa 124/12).
  • LG Hamburg, 04.09.2020 - 324 S 9/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82

    Das LG München habe einen Unterlassungsanspruch mit EUR 15.000,-- bewertet (25 O 13047/19).
  • OLG München, 29.10.2019 - 15 W 1308/19

    Kein DSGVO-Unterlassungsanspruch bei Datenleck des Kreditkartenunternehmens

    Damit zielt der Antrag auf den Erlass einer Leistungsverfügung im Sinne von § 940 ZPO, dessen Voraussetzungen der Antragssteller aber nicht dargelegt hat (hierzu auch LG Karlsruhe, aaO, Seiten 9 f und LG München I, Beschluss vom 21.10.2019 - 25 O 13047/19).
  • LG Stuttgart, 05.12.2019 - 11 O 436/19
    Insbesondere ist der Begriff der "risikoadäquaten Maßnahmen" dabei nicht hinreichend konkretisiert (so auch LG München 1, Beschluss vom 21.10.2019, 25 O 13047/19).
  • OLG München, 27.11.2019 - 17 W 1431/19
    Beglaubigte Abschrift Oberlandesgericht München Az.: 17 W 1431/19 25 O 13047/19 LG München 1 In Sachen - Antragsteller und Beschwerdeführer - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Franz LLP, Adlerstraße 63, 40211 Düsseldorf, Gz.: 2315/19 gegen Mas.terCard Europe SA, Chaussee de Tervuren 198 A, 1410 Waterloo, Belgien - Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte wegen einstweiliger Verfügung hier: Beschwerde erlässt das Oberlandesgericht München - 17. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht als Einzelrichter am 27.11.2019 folgenden Beschluss 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München 1 vom 21.10.2019 wird zurückgewiesen.
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