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   LG München I, 21.12.2009 - 2 O 4574/01   

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https://dejure.org/2009,33629
LG München I, 21.12.2009 - 2 O 4574/01 (https://dejure.org/2009,33629)
LG München I, Entscheidung vom 21.12.2009 - 2 O 4574/01 (https://dejure.org/2009,33629)
LG München I, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 2 O 4574/01 (https://dejure.org/2009,33629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der als "Wasserhaltung" abgerechnete Arbeiten als technisch zwingend erforderlicher Teil der Innensanierung im Rahmen der Abrechnung eines Werkvertrags; Fälligkeit der Werklohnansprüche infolge der Ablehnung der Entgegennahme weiterer Nachbesserungsversuche; ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der als "Wasserhaltung" abgerechnete Arbeiten als technisch zwingend erforderlicher Teil der Innensanierung im Rahmen der Abrechnung eines Werkvertrags; Fälligkeit der Werklohnansprüche infolge der Ablehnung der Entgegennahme weiterer Nachbesserungsversuche; ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fälligkeit des Werklohns ohne Abnahme: Abrechnungsverhältnis!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fälligkeit des Werklohns ohne Abnahme: Abrechnungsverhältnis! (IBR 2010, 1270)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus LG München I, 21.12.2009 - 2 O 4574/01
    Den dadurch erlangten Vorteil muss sich die Klägerin nach dem Gedanken des Vorteilsausgleichs (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007, AZ. VII ZR 81/06 und BGH, Urteil vom 28. Juni 2007, Az. VII ZR 8/06) anrechnen lassen.
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 8/06

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Geltendmachung von Mängeln durch den Unternehmer

    Auszug aus LG München I, 21.12.2009 - 2 O 4574/01
    Den dadurch erlangten Vorteil muss sich die Klägerin nach dem Gedanken des Vorteilsausgleichs (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007, AZ. VII ZR 81/06 und BGH, Urteil vom 28. Juni 2007, Az. VII ZR 8/06) anrechnen lassen.
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