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LG München I, 22.01.1998 - 17 HKT 623/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
UmwG §§ 54, 22
Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schwestergesellschaften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 398
- BB 1998, 2331
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 22.07.1997 - 11 T 5/97
Formwechsel einer überschuldeten GmbH in eine GmbH & Co. KG
Auszug aus LG München I, 22.01.1998 - 17 HKT 623/98
7. Gesellschaftsrecht - Formwechsel einer überschuldeten GmbH in eine GmbH & Co. KG (LG Bonn, Beschluß vom 22.7. 1997 - 11 T 5/97 - mitgeteilt von Notar Dr. Frowin Dieck, Siegburg) UmwG § 194 GmbHG § 32 a. - BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 20/89
Zur Verschmelzung von Schwestergesellschaften
Auszug aus LG München I, 22.01.1998 - 17 HKT 623/98
Für das frühere Recht hielt die Rspr. (vgl. BayObLGZ 1989, 158 = DNotZ 1990, 127 ) bei der Verschmelzung von Schwestergesellschaften an dem Grundsatz fest, daß die aufnehmende Gesellschaft eine Kapitalerhöhung vorzunehmen hat, um dem Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft eine Anteilserhöhung gewähren zu können.
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses wegen fehlender Möglichkeit einer …
Die gegenteilige Ansicht des LG München (NJW-RR 1999, 398), das bei der Verschmelzung von Schwestergesellschaften eine Kapitalerhöhung für entbehrlich gehalten hat, ist unter schlichter Berufung auf die damals in der Literatur vertretene (Gegen-)Ansicht nicht näher begründet worden (vgl. Petersen, Der Gläubigerschutz im Umwandlungsrecht, Münchener Universitätsschriften, Bd. 164 (2001), S. 210). - OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05
Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses
Während in der älteren Rechtsprechung die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses gemäß § 25 Abs. 2 HGB durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung im zeitlichen Abstand von sechs bis zehn Wochen nach der Geschäftsübernahme bereits ausgeschlossen wurde (vgl. RGZ 75, 139; RG HRR 1932 Nr. 256; BGHZ 291, 4) und das OLG Celle (OLG Report Celle 2000, 220) nach Ablauf von vier Monaten einen nicht mehr zu beseitigenden Rechtsschein der Haftung bejaht hat, wurde durch das OLG Hamm in einem Falle ein Zeitablauf von acht Monaten als zu lang eingestuft (NJW-RR 1994, 1119/1121), während in einem anderen Einzelfall eine Eintragung nach fünf Monaten noch für möglich erachtet wurde (NJW-RR 1999, 398). - OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Das OLG Hamm hat einen Zeitablauf von acht Monaten als offensichtlich zu spät eingestuft ( NJW-RR 1994, 1119, 1121), in einem anderen Einzelfalle eine Eintragung nach fünf Monaten noch für möglich gehalten ( NJW-RR 1999, 398 ).