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   LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07   

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LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07 (https://dejure.org/2009,3271)
LG München I, Entscheidung vom 23.01.2009 - 21 O 13662/07 (https://dejure.org/2009,3271)
LG München I, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 21 O 13662/07 (https://dejure.org/2009,3271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Wilder Streit um Wilde Kerle - Autor und Zeichner der "Wilden Kerle" im Clinch -

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Streit zwischen Autor und Illustrator der Wilden Kerle beendet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tauziehen um "Wilde Kerle" - Autor der Jugendbuchreihe streitet mit dem Illustrator um das Urheberrecht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Illustrator der "Wilden Fußballkerle" ist nicht Miturheber dieser Film- und Buchreihe

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Urheberrechtlicher Streit um "Wilden Kerle"

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Wilder Streit um Wilde Kerle

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Wilder Streit um Wilde Kerle - Autor und Zeichner der "Wilden Kerle" im Clinch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Streit um "Wilden Kerle"

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 156/92

    "Rosaroter Elefant"; Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft leistet, da Ideen als solche urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, der Werkanreger oder Ideengeber, der dem Urheber lediglich Ideen oder Anregungen zu einem Werk gibt, die der Urheber anschließend zur Grundlage seines Werkes macht (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant ; OLG München NJOZ 2004, 867, 868 - Pumuckl ).

    Keinen urheberrechtlichen Schutz genießen deshalb bloße Ideen oder Anregungen zu einem Werk oder die Vorstellungen einer Person, die ein Werk erst schaffen möchte (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant ; Bullinger , a.a.O, § 2 Rn. 19, 39).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    (1) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits entschieden, dass z.B. bei einem Roman als Werk der Literatur i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG nicht nur die konkrete Textfassung oder die unmittelbare Formgebung eines Gedankens, sondern auch eigenpersönliche Bestandteile und formbildende Elemente des Werks, die u.a. in der Charakteristik und der Rollenverteilung der handelnden Personen liegen, urheberrechtlich schutzfähig sein können (vgl. BGH GRUR 1999, 984, 987- Laras Tochter ).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Bei Comic-Figuren z.B. beschränkt sich deren urheberrechtlicher Schutz nicht auf den Schutz konkreter zeichnerischer Darstellungen in verschiedenen Körperhaltungen mit der jeweils gleichbleibenden und das Äußere in schöpferischer Weise prägenden Kostümierung und Haartracht; Schutz genießen auch die allen Einzeldarstellungen zugrunde liegenden Gestalten als solche (vgl. BGH GRUR 1994, 191, 192 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1994, 206, 207- Alcolix ).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    In diesem Zusammenhang war jedoch in Befolgung der Entscheidung BGH GRUR 2001, 755 ff. - Telefonkarte zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich der Kläger neben urheberrechtlichen Ansprüchen auch auf Ansprüche aus Vertrag wegen Treuepflichtverletzung des Beklagten als BGB-Gesellschafter berufen hat; letztere bildeten angesichts des insoweit unterschiedlichen Lebenssachverhalts einen eigenen Streitgegenstand, was sich somit bei den Klageanträgen in den Ziffern 1. a) bis f) sowie 2. und 3. um insgesamt EUR 890.000,00 (s.o. Ziff. D. III. 1.) streitwerterhöhend auswirkte.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest für die Verbindung von Text und Musik wie z.B. bei Schlagern explizit bestätigt (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III ; BGH GRUR 1982, 743, 744 - Verbundene Werke ) und ist im Falle einer Bedienungsanleitung davon ausgegangen, dass den darin enthaltenen Textteilen, Zeichnungen und Fotografien jeweils ein gesonderter Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7 UrhG bzw. § 72 UrhG zukommt, ohne eine Miturheberschaft zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung ).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft leistet, da Ideen als solche urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, der Werkanreger oder Ideengeber, der dem Urheber lediglich Ideen oder Anregungen zu einem Werk gibt, die der Urheber anschließend zur Grundlage seines Werkes macht (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant ; OLG München NJOZ 2004, 867, 868 - Pumuckl ).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest für die Verbindung von Text und Musik wie z.B. bei Schlagern explizit bestätigt (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III ; BGH GRUR 1982, 743, 744 - Verbundene Werke ) und ist im Falle einer Bedienungsanleitung davon ausgegangen, dass den darin enthaltenen Textteilen, Zeichnungen und Fotografien jeweils ein gesonderter Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7 UrhG bzw. § 72 UrhG zukommt, ohne eine Miturheberschaft zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung ).
  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80

    Fristlose Kündigung eines gemeinsamen Verlagsvertrages zweier Urheber über ein

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest für die Verbindung von Text und Musik wie z.B. bei Schlagern explizit bestätigt (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III ; BGH GRUR 1982, 743, 744 - Verbundene Werke ) und ist im Falle einer Bedienungsanleitung davon ausgegangen, dass den darin enthaltenen Textteilen, Zeichnungen und Fotografien jeweils ein gesonderter Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7 UrhG bzw. § 72 UrhG zukommt, ohne eine Miturheberschaft zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung ).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Bei Comic-Figuren z.B. beschränkt sich deren urheberrechtlicher Schutz nicht auf den Schutz konkreter zeichnerischer Darstellungen in verschiedenen Körperhaltungen mit der jeweils gleichbleibenden und das Äußere in schöpferischer Weise prägenden Kostümierung und Haartracht; Schutz genießen auch die allen Einzeldarstellungen zugrunde liegenden Gestalten als solche (vgl. BGH GRUR 1994, 191, 192 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1994, 206, 207- Alcolix ).
  • LG München I, 22.07.1988 - 21 O 20143/86

    Konstruktionszeichnung eines Motors als urheberrechtlich geschützte Darstellung

    Auszug aus LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
    Bei seiner Entscheidung, die das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen trifft, hat es die durch die Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung entstehenden Vorteile der einen und Nachteile der anderen Partei abzuwägen; die Bekanntmachung des Urteils muss notwendig, geeignet und angemessen sein, um den beeinträchtigenden Eindruck in der Öffentlichkeit zu korrigieren, wobei es ebenso auf die Schwere der Beeinträchtigung ankommt wie auf das Ausmaß, in dem die Öffentlichkeit von ihr Kenntnis genommen hat, und auf die Zumutbarkeit der Veröffentlichung für den Verletzer (vgl. Dreier in Dreier/Schulze, a.a.O., § 103 Rn. 7; LG München I GRUR 1989, 503, 504 - BMW-Motor ).
  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

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