Rechtsprechung
   LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42 299/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30472
LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42 299/01 (https://dejure.org/2002,30472)
LG München I, Entscheidung vom 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42 299/01 (https://dejure.org/2002,30472)
LG München I, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 4 KLs 310 Js 42 299/01 (https://dejure.org/2002,30472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestandes des Organhandels; Bestimmung des Begriffs des Handeltreibens ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines gewerbsmäßigen Handeltreibens

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79

    Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig

    Auszug aus LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42299/01
    Dies setzt ein Gewinnstreben einer gewissen Intensität, bezüglich des erstrebten Zugewinns oder der Nachhaltigkeit der Tätigkeit voraus (BGHSt 29, 189 = NJW 1980, 1585).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42299/01
    Den Urteilen des BGH zu § 29 BtMG ist folgender Begriff des Handeltreibens zu entnehmen: Handeltreiben sind alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst, wenn es sich nur um eine einmalige oder auch vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. z.B. BGH, NJW 1999, 2683; NStZ 2000, 207).
  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42299/01
    Den Urteilen des BGH zu § 29 BtMG ist folgender Begriff des Handeltreibens zu entnehmen: Handeltreiben sind alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst, wenn es sich nur um eine einmalige oder auch vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. z.B. BGH, NJW 1999, 2683; NStZ 2000, 207).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht