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   LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16   

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LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16 (https://dejure.org/2016,15732)
LG München I, Entscheidung vom 24.06.2016 - 21 O 5583/16 (https://dejure.org/2016,15732)
LG München I, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 21 O 5583/16 (https://dejure.org/2016,15732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Bezug auf Ansprüche aus einem technischen Schutzrecht

  • rewis.io

    Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum (II)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Potentielle Patentverletzung nach Äquivalenzlehre im Medizinproduktebereich sichert einstweiligen Verfügungsanspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige, d. h. äquivalente Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung).

    Die angegriffene Ausführungsform muss in ihrer für die Merkmalsverwirklichung relevanten Gesamtheit eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellen (BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 102).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag und damit an dem Gebot des Art. 1 des Auslegungsprotokolls ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgefäß).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2012, 1122, Rn. 26 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgefäß).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122, Rn. 19 - Palettenbehälter III).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2012, 1122, Rn. 26 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgefäß).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Allenfalls dann, wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die Anspruchsgeschichte zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGHZ 194, 107, Rn. 28 - Polymerschaum I; BGHZ 189, 330, Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2015, 87, Rn. 17 - Rotorelemente).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass selbst nach der von den Münchener Patentstreitkammern nicht vertretenen engen Rechtsauffassung, wonach einstweiliger Rechtsschutz nur im Falle eines weitgehend eindeutigen Rechtsbestandes zu gewähren ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 -VA-LCD-Fernseher), deshalb Ausnahmen gemacht werden, weil durch den Markteintritt bei Medikamenten ein Preisverfall drohen kann, während der mögliche Schaden des mit geringerem unternehmerischen Risiko tätigen Herstellers eines Hybridarzneimittels oder Generikums eher durch Ersatzleistungen ausgeglichen werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Gegen eine Auswahlentscheidung ist des Weiteren ins Feld zu führen, dass Pemetrexeddisäure in der Beschreibung nicht thematisiert ist, so dass die Nennung von Pemetrexeddinatrium im Anspruch nicht als Verzicht auf Pemetrexeddisäure verstanden werden kann (BGH GRUR 2014, 852, 853, Rn. 15 -Begrenzungsanschlag).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass selbst nach der von den Münchener Patentstreitkammern nicht vertretenen engen Rechtsauffassung, wonach einstweiliger Rechtsschutz nur im Falle eines weitgehend eindeutigen Rechtsbestandes zu gewähren ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 -VA-LCD-Fernseher), deshalb Ausnahmen gemacht werden, weil durch den Markteintritt bei Medikamenten ein Preisverfall drohen kann, während der mögliche Schaden des mit geringerem unternehmerischen Risiko tätigen Herstellers eines Hybridarzneimittels oder Generikums eher durch Ersatzleistungen ausgeglichen werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass selbst nach der von den Münchener Patentstreitkammern nicht vertretenen engen Rechtsauffassung, wonach einstweiliger Rechtsschutz nur im Falle eines weitgehend eindeutigen Rechtsbestandes zu gewähren ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 -VA-LCD-Fernseher), deshalb Ausnahmen gemacht werden, weil durch den Markteintritt bei Medikamenten ein Preisverfall drohen kann, während der mögliche Schaden des mit geringerem unternehmerischen Risiko tätigen Herstellers eines Hybridarzneimittels oder Generikums eher durch Ersatzleistungen ausgeglichen werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

  • BPatG, 17.07.2018 - 3 Ni 23/16
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

  • OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.06.2016, Az. 21 O 5583/16, wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht München I hat auf Antrag der Antragstellerin vom 05.04.2016 mit Beschluss vom 06.04.2016, Az. 21 O 5583/16 (Bl. 44 /47 d. A.), eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die der Antragsgegnerin bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde, Pemetrexed als Pemetrexeddisäure, sinnfällig hergerichtet für die Verwendung bei der Herstellung eines Arzneimittels zur Verwendung in einer Kombinationstherapie zur Hemmung eines Tumorwachstums bei Säugern, worin das Arzneimittel in Kombination mit Vitamin B12 und Folsäure verabreicht werden soll, wobei Vitamin B12 als intramuskuläre Injektion und Folsäure oral als Tablette verabreicht werden soll, in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

    Das erstinstanzliche Urteil vom 24.06.2016 (Az.: 21 O 5583/16) vollumfänglich aufzuheben;.

    die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.06.2016, Az.: 21 O 5583/16, zurückzuweisen und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 06.04.2016 zu bestätigen.

  • LG München I, 04.08.2023 - 21 O 6235/23

    Orphan Drug-Marktexklusivität - Eculizumab

    Anlass zur Anordnung einer Sicherheitsleistung besteht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes i.d.R. nur, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte nicht realisiert werden kann (OLG München, Urt. vom 28.06.2012 - 6 U 1560/12, BeckRS 2013 - Hydrogentartrat, 14928; LG München I, Urt. vom 24.6.2016 - 21 O 5583/16, GRUR-RS 2016, 11707).
  • LG München I, 20.10.2023 - 21 O 12030/23

    Drittland, Einstweilige Verfügung, Erstbegehungsgefahr, Dreimonatsfrist,

    Anlass zur Anordnung einer Sicherheitsleistung besteht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes i.d.R. nur, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte nicht realisiert werden kann (OLG München, Urt. vom 28.06.2012 - 6 U 1560/12, BeckRS 2013 - Hydrogentartrat, 14928; LG München I, Urt. vom 24.6.2016 - 21 O 5583/16, GRUR-RS 2016, 11707).
  • OLG München, 01.08.2019 - 6 U 2238/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    (7.) Soweit die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts vom 27.12.2010 die Auffassung vertreten hat (Anlage HL 15, HL 15a), dass die Entgegenhaltungen NiK 16 (Niyikiza) und NiK 8 (Niyikiza) offenbarten, dass bei dem für Vitamin B 12 spezifischen Methylmalonsäurespiegel (MMA) gerade keine Korrelation mit den Toxizitäten von Pemetrexed zu beobachten sei, und den Fachmann daher von der Relevanz einer Verabreichung von Vitamin B 12 - auch unter Berücksichtigung dessen, dass ein Vitamin-B12-Mangel auch erhöhtes Homocystein verursachen kann - wegführten (ebenso Senat, Urt. vom 18.05.2017, Az. 6 U 3039/16, Seite 57 und Landgericht München I, Urt. vom 24.06.2016, Az. 21 O 5583/16, Seiten 27/28), hat sich das Bundespatentgericht - wie sich aus den Ausführungen auf Seite 26 unter Buchstabe g) seiner Entscheidung (Anlage HL 4) sowie aus dem von der Antragstellerin zitierten qualifizierten Hinweis vom 26.03.2018 ergibt - mit dieser Argumentation auseinandergesetzt, ist dem jedoch nicht gefolgt (vgl. BGH GRUR 2010, 950 Rn. 14, 15 - Walzenformgebungsmaschine).
  • LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8568/20

    Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung nach Wiederherstellung

    bb) Gemäß der Rechtsprechung des LG München I (Urteil vom 24.06.2016, Az. 21 O 5583/16) sowie des OLG München (a.a.O., Rn. 65-66) spielt bei der durch das Verfügungspatent geschützten technischen Lehre das Natrium-Kation weder für die therapeutische Wirkung der Tumorhemmung noch die Reduzierung der cytotoxischen Nebenwirkungen eine Rolle.
  • LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8569/20

    Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung

    bb) Gemäß der Rechtsprechung des LG München I (Urteil vom 24.06.2016, Az. 21 O 5583/16) sowie des OLG München (a.a.O., Rn. 65-66) spielt bei der durch das Verfügungspatent geschützten technischen Lehre das Natrium-Kation weder für die therapeutische Wirkung der Tumorhemmung noch die Reduzierung der cytotoxischen Nebenwirkungen eine Rolle.
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