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   LG München I, 25.03.2021 - 12 O 7213/20   

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https://dejure.org/2021,8913
LG München I, 25.03.2021 - 12 O 7213/20 (https://dejure.org/2021,8913)
LG München I, Entscheidung vom 25.03.2021 - 12 O 7213/20 (https://dejure.org/2021,8913)
LG München I, Entscheidung vom 25. März 2021 - 12 O 7213/20 (https://dejure.org/2021,8913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UKlaG § 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1, 2, § 309 Nr. 4, 5 lit. a, § 439 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Pauschalierung von Schadensersatz in AGB auf Basis des Neupreises

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Klausel zur Nacherfüllung durch generalüberholtes Gerät in AGB unwirksam

  • rewis.io

    Schadensersatz, Kaufvertrag, AGB, Kaufpreis, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Internet, Verbraucher, Ordnungshaft, Klausel, Schaden, Nachweis, Schadenersatz, Frist, Unterlassung der Verwendung, Beklagten Unterlassung, pauschalierter Schadensersatz

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • computerbase.de (Pressemeldung, 20.04.2021)

    Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für verlorene Router kein pauschaler Schadensersatz - Vodafone-AGB rechtswidrig

Sonstiges

  • drboese.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Diverse AGB-Klauseln von Vodafone unwirksam

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 579
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19

    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und

    Auszug aus LG München I, 25.03.2021 - 12 O 7213/20
    Pro Klausel war ein Wert von EUR 2.500,00 anzusetzen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - X ZR 3/19).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG München I, 25.03.2021 - 12 O 7213/20
    Bei Klagen nach § 1 UKlaG muss gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG der Klageantrag die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut enthalten, anderenfalls ist die Klage unzulässig (BGH, Urt. v. 25.7.2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208 Rn. 9).
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