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   LG München I, 25.10.2019 - 21 O 15007/18   

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https://dejure.org/2019,66674
LG München I, 25.10.2019 - 21 O 15007/18 (https://dejure.org/2019,66674)
LG München I, Entscheidung vom 25.10.2019 - 21 O 15007/18 (https://dejure.org/2019,66674)
LG München I, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 21 O 15007/18 (https://dejure.org/2019,66674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TMG § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3; UrhG § 19a; RL 2001/29/EG Art. 8 Abs. 3; ZPO § 138 Abs. 4; GG § 12 Abs. 1, § 14 Abs. 1
    Verpflichtung zur Einrichtung einer DNS-Sperre gegen Access-Provider

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Auszug aus LG München I, 25.10.2019 - 21 O 15007/18
    Ein Anspruch auf Einrichtung der Sperre folge aus § 7 Abs. 4 TMG analog in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29. Der BGH habe diesen Anspruch in seiner Entscheidung Dead Island bejaht (BGH GRUR 2018, 1044).

    Die Kammer rückt insofern von ihrer bisherigen Rechtsansicht ab, dass ein Anspruch aus § 7 Abs. 4 TMG (analog) nicht gegeben sei und schließt sich der inzwischen durch den BGH aufgestellten Rechtsmeinung zur Abkehr vom Unterlassungsanspruch aus Störerhaftung an (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 - Dead Island).

    Der Sperranspruch ist jedoch unionskonform dahingehend fortzubilden, dass er in analoger Anwendung auch gegen Betreiber drahtgebundener Internetzugänge geltend gemacht werden kann (BGH GRUR 2018, 1044 - Dead Island, Rn.49).

    Der BGH sieht im in § 7 Abs. 4 TMG normierten Anspruch auf Sperrung einen echten Leistungsanspruch (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 - Dead Island, Rn. 43 und 57).

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus LG München I, 25.10.2019 - 21 O 15007/18
    Hier kommt insbesondere die Einschaltung der staatlichen Ermittlungsbehörden im Wege der Strafanzeige oder auch die Vornahme privater Ermittlungen etwa durch einen Detektiv oder andere Unternehmen, die Ermittlungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Angeboten im Internet durchführen, in Betracht (BGH GRUR 2016, 268 - Störerhaftung des Access-Providers, Rn. 87).

    Damit ist die Maßnahme aber auch hinreichend effektiv im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (vgl. auch BGH GRUR 2016, 268 - Störerhaftung des Access-Providers, Rn. 48).

    Daher ist er mit dieser Entscheidung auch von einer schutzrechtsbezogenen Betrachtung abgegangen, die mit der Abkehr vom aus Störerhaftung hergeleiteten Unterlassungsanspruch verbunden war (vgl. BGH aaO. Rn. 27; GRUR 2016, 268 - Störerhaftung des Access-Providers).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

    Auszug aus LG München I, 25.10.2019 - 21 O 15007/18
    Als Vermittler, deren Dienste im Sinne des Art. 8 Abs. 3 der RL 2001/29/EG zur Rechtsverletzung genutzt werden, definiert der EuGH Zugangsanbieter, die ihren Kunden den Zugang zu Schutzgegenständen ermöglichen, die von einem Dritten im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden (EuGH Urt. v. 27.03.2014 - C-314/12 - UPC/Constantin, Rn.32).

    aa) Die Sperrmaßnahme muss hinreichend effektiv sein, um einen wirkungsvollen Schutz des klägerischen Grundrechts auf Eigentum sicherzustellen, indem unerlaubte Zugriffe auf Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und die Internetnutzer zuverlässig vom Zugriff darauf abgehalten werden (EuGH Urt. v. 27.03.2014, C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn.62f. - UPC Telekabel).

  • LG München I, 01.02.2018 - 7 O 17752/17

    Netzsperre: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern

    Auszug aus LG München I, 25.10.2019 - 21 O 15007/18
    Dies folgt bereits aus der Aufmachung der Seiten und der Tatsache, dass keine Impressumsangaben vorhanden sind (vgl. LG München I, 7 O 17752/17, MMR 2018, 322 - kinox.to).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung

    Das Landgericht (LG München I, GRUR-RS 2019, 55749) hat die Beklagte gemäß dem Hauptantrag der Klägerinnen verurteilt,.
  • OLG München, 27.05.2021 - 29 U 6933/19

    Zumutbare Rechtsverfolgung im EU-Ausland von DNS-Sperrungen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25.10.2019, Az. 21 O 15007/18, berichtigt mit Beschluss vom 30.03.2020, dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

    das Urteil des Landgerichts München vom 25.10.2019, Az. 21 O 15007/18, abzuändern und die Klage abzuweisen,.

    das Urteil des Landgerichts München vom 25.10.2019, Az. 21 O 15007/18, aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht München zurückzuverweisen;.

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