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LG München I, 25.11.2015 - 30 O 10650/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG München I, 25.11.2015 - 30 O 10650/15
- OLG München, 11.05.2016 - 20 U 4831/15
Wird zitiert von ...
- OLG München, 11.05.2016 - 20 U 4831/15
Kein Schadensersatzanspruch des Nachbarn für Beschädigung eines Baumes auf dem …
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 25.11.2015, Az. 30 O 10650/15, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 25.11.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 30 O 10650/15, die Beklagten zu 1) und 2) zu verurteilen, als Gesamtschuldner an die Klägerin EUR 11.546,60 nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2015 zu bezahlen.
Unter Abänderung des am 25.11.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 30 O 10650/15, festzustellen, dass alle noch anfallenden Kosten, für die die Klägerin in Bezug auf die Entfernung des Kirschbaums zukünftig einzustehen hat, von den Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen sind.
Unter Abänderung des am 25.11.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 30 O 10650/15, die Beklagte zu 1) zu verurteilen, an die Klägerin die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 958, 19 nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2015 zu bezahlen.