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   LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12   

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LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12 (https://dejure.org/2014,19105)
LG München I, Entscheidung vom 26.02.2014 - 15 O 27992/12 (https://dejure.org/2014,19105)
LG München I, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 15 O 27992/12 (https://dejure.org/2014,19105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • R&W Online

    Entschädigung wegen widerrufener Sendegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 591
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12
    Dass die Rechtsposition öffentlich-rechtlich gewährt worden ist, ist unschädlich (BGH, Urteil v. 4.6. 1981, Az. III ZR 31/80, juris, Rn. 50).

    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH beispielsweise zu einer kassenärztlichen Zulassung und zu einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (BGHZ 81, 21; BGHZ 127, 58) würde mit einem Entzug der Sendelizenz in die Gesamtheit all dessen eingegriffen, was die gegenständliche und personelle Grundlage des Betriebs eines Fernsehsenders ausmacht.

  • BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; privater Rundfunk; Anbieter;

    Auszug aus LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12
    Auf erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde stellte das BVerwG - auf den Hilfsantrag der Klägerin hin - fest, dass der Bescheid der Beklagten vom 18.5.2009 die Klägerin in ihren Rechten verletze (Urteil des BVerwG vom 11.7. 2012, Az.: 6 C 39/11).
  • OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14

    Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz

    Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Teil-Grund- und Teil-Endurteil des Landgerichts München I vom 26.02.2014, Az. 15 O 27992/12, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 03.04.2014, werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klageanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist, soweit die Klägerin unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs Entschädigung für den rechtswidrigen Widerruf der Sendelizenz vom 27.05.2002 für die Anbietertätigkeit für ein landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL und SAT 1 begehrt.

    unter teilweiser Abänderung des am 26. Februar 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 15 O 27992/12, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 10 Mio. EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

    unter teilweiser Abänderung des am 26.02.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 15 O 27992/12, wird der Klageanspruch dem Grunde nach insgesamt für gerechtfertigt erklärt und der Rechtsstreit zur Durchführung des Betragsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

    Das Teil-Grund und Teil-Endurteil des Landgerichts München I vom 26.02.2014, Az. 15 O 27992/12 erhält folgende Fassung:.

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