Rechtsprechung
LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- R&W Online
Entschädigung wegen widerrufener Sendegenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 29.10.2020 - 1 U 3572/18
Bayern Journal
LG München I, 26.09.2018 - 15 O 27992/12Entscheidung im Betragsverfahren: Klägerin erhält Entschädigung in Höhe von rund
OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz
LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12Bayern Journal
BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; privater Rundfunk; Anbieter;
VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855Rundfunkfreiheit; landesweites Fernsehfenster (Bayern Journal); Änderung der
Bayern Journal
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZUM 2014, 591
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80
Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung
Auszug aus LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12
Dass die Rechtsposition öffentlich-rechtlich gewährt worden ist, ist unschädlich (BGH, Urteil v. 4.6. 1981, Az. III ZR 31/80, juris, Rn. 50).Entsprechend der Rechtsprechung des BGH beispielsweise zu einer kassenärztlichen Zulassung und zu einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (BGHZ 81, 21; BGHZ 127, 58) würde mit einem Entzug der Sendelizenz in die Gesamtheit all dessen eingegriffen, was die gegenständliche und personelle Grundlage des Betriebs eines Fernsehsenders ausmacht.
- BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11
Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; privater Rundfunk; Anbieter; …
Auszug aus LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12
Auf erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde stellte das BVerwG - auf den Hilfsantrag der Klägerin hin - fest, dass der Bescheid der Beklagten vom 18.5.2009 die Klägerin in ihren Rechten verletze (Urteil des BVerwG vom 11.7. 2012, Az.: 6 C 39/11).
- OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14
Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Teil-Grund- und Teil-Endurteil des Landgerichts München I vom 26.02.2014, Az. 15 O 27992/12, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 03.04.2014, werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klageanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist, soweit die Klägerin unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs Entschädigung für den rechtswidrigen Widerruf der Sendelizenz vom 27.05.2002 für die Anbietertätigkeit für ein landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL und SAT 1 begehrt.unter teilweiser Abänderung des am 26. Februar 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 15 O 27992/12, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 10 Mio. EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
unter teilweiser Abänderung des am 26.02.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 15 O 27992/12, wird der Klageanspruch dem Grunde nach insgesamt für gerechtfertigt erklärt und der Rechtsstreit zur Durchführung des Betragsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Teil-Grund und Teil-Endurteil des Landgerichts München I vom 26.02.2014, Az. 15 O 27992/12 erhält folgende Fassung:.