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   LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14   

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https://dejure.org/2015,42495
LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14 (https://dejure.org/2015,42495)
LG München I, Entscheidung vom 26.06.2015 - 25 O 17678/14 (https://dejure.org/2015,42495)
LG München I, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 25 O 17678/14 (https://dejure.org/2015,42495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Risikozuschlägen durch den Krankenversicherer wegen behaupteter falscher Angaben des Versicherten zu seiner krankheitlichen Vorgeschichte im Versicherungsvertrag; Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung des Versicherungsvertrags bzgl. ...

  • rewis.io

    Nachträglicher Risikozuschlag bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

    Auszug aus LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14
    Diese Hinweise sind fett gedruckt und befinden sich unterhalb der blauen Balken mit den Überschriften "Angaben zum Gesundheitszustand" und "Schlusserklärungen und Unterschriften", wie aus dem von der Beklagten als Anlage ... eingereichten Blankoformular ergibt (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13 -, Rn. 5, juris).

    Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung gegeben (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13 -, Rn. 6, juris):.

    Bei der Erfüllung der Warnfunktion der Belehrung kommt es vielmehr entscheidend darauf an, dass dem Versicherungsnehmer im Grundsatz die negativen Folgen für seinen Versicherungsschutz im Falle von unwahren oder unvollständigen Angaben deutlich gemacht werden (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14
    Die Bewertung der anzeigepflichtigen Umstände ist allein Sache des Versicherers, es kommt deswegen nicht auf die Beurteilung aus der Sicht selbst eines verständigen Versicherungsnehmers an; in Textform gestellte Fragen sind deswegen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, damit deren Prüfung und Bewertung vom Versicherer vorgenommen werden kann (Langheid in Römer/Langheid, VVG. 3. Auflage, § 19 VVG, Rz. 27, BGH VersR 2000, 1486).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14
    Die Belehrung wird ihrer Warnfunktion vielmehr gerade dann gerecht, wenn sie dem Versicherungsnehmer im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den an ihn gerichteten Fragen zur Kenntnis gebracht wird (BGH, Urteil vom 9.1.2013 IV ZR 197/11 Rz. 16 bis 20); sie muss allerdings drucktechnisch als auch hinsichtlich der Platzierung so ausgestaltet sein, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH a. a. O. Rz. 22 bis 25).
  • OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15

    Formelle Anforderungen an die Belehrung des Versicherers zu den Anzeigepflichten

    25 O 17678/14 LG München I.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.06.2015, Aktenzeichen 25 O 17678/14, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München J vom 26.06.2015, Aktenzeichen 25 O 17678/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • OLG München, 08.09.2015 - 25 U 2870/15

    Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1

    25 O 17678/14 LG München I.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.06.2015, Az. 25 O 17678/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

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