Rechtsprechung
LG München I, 26.07.2012 - 7 O 10502/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Telemedicus
Download von Video-Streams - TubeBox
- Telemedicus
Download von Video-Streams - TubeBox
- raschlegal.de
- aufrecht.de
Zum Streaming und Kopierschutz:Tubebox verboten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Telemedicus (Pressebericht, 27.11.2012)
Streaming und Kopierschutz: TubeBox verboten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
LG München konkretisiert Urheberrechte bei Streamingsinhalten
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Streamripper TubeBox darf nicht von MyVideo herunterladen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"TubeBox" darf keine geschützten Videos von MyVideo.de herunterladen
- Telepolis (Pressebericht, 24.09.2012)
TubeBox verboten // Mitschnitte legaler Streams bei Umgehung von Kopierschutz unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gerichtliches Verbot für Software zur Umgehung von Kopierschutz bei Streaming
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässiger Download geschützter Video-Streams
Besprechungen u.ä.
- netzrecht.org (Entscheidungsbesprechung)
Zur Zulässigkeit des Downloads geschützter Videostreams (hier: MyVideo)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
TubeBox
Papierfundstellen
- K&R 2012, 835
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 19.07.2017 - 308 O 230/17
Schutzgesetzverletzung: Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen auf …
Dabei genügt es, dass sich der Rechteinhaber der technischen Maßnahme eines Dritten - hier der Plattform YouTube - bedient; er muss sie nicht selbst auf der Plattform implementiert oder gar entwickelt haben (vgl. LG München I ZUM-RD 2013, 76, 79). - LG Hamburg, 25.04.2013 - 310 O 144/13
Video-Download bei Streaming-Portalen - JDownloader2
Als solche ist sie berechtigt, gegen eine Umgehung von Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG vorzugehen (vgl. LG München ZUM-RD 2013, 76 ff.). - LG Hamburg, 29.11.2013 - 310 O 144/13
Streaming-Video: Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar
31 Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken sind berechtigt, gegen eine Umgehung von Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG vorzugehen, selbst wenn die Schutzmaßnahmen nicht von ihnen entwickelt worden sind (LG München ZUM-RD 2013, 76 ff.).Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Schutz mit den allgemein verfügbaren legalen Programmwerkzeugen umgangen werden könnte (…vgl. Dreier in: Dreier/Schulze, 4. Auflage 2013, § 95 a, Rn. 15; LG München, Urteil vom 26.07.12, Gz 7 O 10502/12).