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   LG München I, 26.07.2012 - 7 O 10502/12   

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https://dejure.org/2012,34706
LG München I, 26.07.2012 - 7 O 10502/12 (https://dejure.org/2012,34706)
LG München I, Entscheidung vom 26.07.2012 - 7 O 10502/12 (https://dejure.org/2012,34706)
LG München I, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 7 O 10502/12 (https://dejure.org/2012,34706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Telemedicus (Pressebericht, 27.11.2012)

    Streaming und Kopierschutz: TubeBox verboten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    LG München konkretisiert Urheberrechte bei Streamingsinhalten

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Streamripper TubeBox darf nicht von MyVideo herunterladen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "TubeBox" darf keine geschützten Videos von MyVideo.de herunterladen

  • Telepolis (Pressebericht, 24.09.2012)

    TubeBox verboten // Mitschnitte legaler Streams bei Umgehung von Kopierschutz unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtliches Verbot für Software zur Umgehung von Kopierschutz bei Streaming

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Download geschützter Video-Streams

Besprechungen u.ä.

  • netzrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit des Downloads geschützter Videostreams (hier: MyVideo)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    TubeBox

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 835
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hamburg, 19.07.2017 - 308 O 230/17

    Schutzgesetzverletzung: Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen auf

    Dabei genügt es, dass sich der Rechteinhaber der technischen Maßnahme eines Dritten - hier der Plattform YouTube - bedient; er muss sie nicht selbst auf der Plattform implementiert oder gar entwickelt haben (vgl. LG München I ZUM-RD 2013, 76, 79).
  • LG Hamburg, 25.04.2013 - 310 O 144/13

    Video-Download bei Streaming-Portalen - JDownloader2

    Als solche ist sie berechtigt, gegen eine Umgehung von Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG vorzugehen (vgl. LG München ZUM-RD 2013, 76 ff.).
  • LG Hamburg, 29.11.2013 - 310 O 144/13

    Streaming-Video: Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar

    31 Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken sind berechtigt, gegen eine Umgehung von Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG vorzugehen, selbst wenn die Schutzmaßnahmen nicht von ihnen entwickelt worden sind (LG München ZUM-RD 2013, 76 ff.).

    Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Schutz mit den allgemein verfügbaren legalen Programmwerkzeugen umgangen werden könnte (vgl. Dreier in: Dreier/Schulze, 4. Auflage 2013, § 95 a, Rn. 15; LG München, Urteil vom 26.07.12, Gz 7 O 10502/12).

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