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   LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,48293
LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48293)
LG München I, Entscheidung vom 27.04.2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48293)
LG München I, Entscheidung vom 27. April 2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 858, § 866, § 902, § 985; WEG § 13 Abs. 2, § 43 Nr. 2
    Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rewis.io

    Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einräumung von Mitbesitz ist Anspruch des einzelnen Eigentümers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Darüber hinaus ist Voraussetzung für eine wirksame formlose Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern, dass diese die Nutzung in dem Bewusstsein hinnehmen, sich dadurch auch für die Zukunft binden zu wollen (Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 13, Rdnr. 80; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 13, Rdnr. 36); eine bloße Duldung bzw. unwidersprochene Hinnahme der alleinigen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer seitens der übrigen Eigentümer reicht gerade nicht aus und führt auch nicht etwa zum Entstehen eines Gewohnheitsrechts bzw. Entstehen eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch (LG Hamburg, ZMR 2014, 741 ff.; ZMR 2010, 311, 312 bei Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse; KG, a.a.O.; vgl. dazu auch BGH, NJW 2016, 53).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Diese setze sich aber nun aus den Volleigentümern und den übrigen Mitgliedern der früheren werdenden Gemeinschaft zusammen (BGH, WuM 2004, 511 ff.; vgl. dazu auch BGH NJW 2012, 2650 ff.).
  • LG Hamburg, 09.12.2009 - 318 S 69/09

    Wohnungseigentum: Konkludente Vereinbarung über ein Sondernutzungsrecht an einer

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Darüber hinaus ist Voraussetzung für eine wirksame formlose Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern, dass diese die Nutzung in dem Bewusstsein hinnehmen, sich dadurch auch für die Zukunft binden zu wollen (Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 13, Rdnr. 80; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 13, Rdnr. 36); eine bloße Duldung bzw. unwidersprochene Hinnahme der alleinigen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer seitens der übrigen Eigentümer reicht gerade nicht aus und führt auch nicht etwa zum Entstehen eines Gewohnheitsrechts bzw. Entstehen eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch (LG Hamburg, ZMR 2014, 741 ff.; ZMR 2010, 311, 312 bei Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse; KG, a.a.O.; vgl. dazu auch BGH, NJW 2016, 53).
  • AG München, 12.07.2017 - 481 C 22391/16

    Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht des "werdenden" Wohnungseigentümers durch

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 12.07.2017, Az. 481 C 22391/16 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 84/09

    Hinterlegung einer herauszugebenden Sache wegen schuldloser Ungewissheit über die

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Dieser Ausschluss greift nämlich nicht im Falle des vollständigen Besitzentzugs und erfasst im übrigen nur possessorische Ansprüche; petitorische Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, BB 1974, 813; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693; OLG Stuttgart, BauR 2012, 665 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 13, Rdnr. 24).
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97

    Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Eine Benutzung als Abstellraum ist daher grundsätzlich zulässig (OLG Hamburg, NZM 2001, 1082, 1083).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Dieser Ausschluss greift nämlich nicht im Falle des vollständigen Besitzentzugs und erfasst im übrigen nur possessorische Ansprüche; petitorische Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, BB 1974, 813; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693; OLG Stuttgart, BauR 2012, 665 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 13, Rdnr. 24).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Es handelt sich dabei um einen Individualanspruch und nicht um eine Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung (KG, a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 2004, 1160, 1161).
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