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   LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14   

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LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14 (https://dejure.org/2017,64095)
LG München I, Entscheidung vom 27.07.2017 - 31 O 21218/14 (https://dejure.org/2017,64095)
LG München I, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 31 O 21218/14 (https://dejure.org/2017,64095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    InsO § 80 Abs. 1; GmbHG § 43; AktG § 93 Abs. 2 S. 2; BGB § 242; ZPO § 139
    Geschäftsführerhaftung infolge Sorgfaltswidrigkeit

  • rewis.io

    Geschäftsführerhaftung infolge Sorgfaltswidrigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH, DStR 2003, 124, 125; OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13 m.w.N.) trifft die Gesellschaft, die einen Schadensersatzanspruch aus § 43 GmbHG einklagt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.

    Insofern trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist, ihn ein Verschulden nicht trifft oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, DStR 2003, 124, 126; OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13).

    Diese Auffassung steht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Einklang, wonach im Falle eines ungeklärten Kassenfehlbestandes vom Geschäftsführer der Nachweis verlangt wird, dass er die gebotene Sorgfalt zur Verhinderung des Fehlbestandes angewandt hat oder unverschuldet dazu nicht im Stande gewesen ist (vgl. BGH, DStR 2003, 124, 126 m.w.N.) und es zu Lasten des Geschäftsführers gehe, wenn Abrechnungen nicht mehr vorhanden sind, mit der Folge, dass die Unaufklärbarkeit des Verbleibs von Geldern der Gesellschaft der Gesellschaft nicht zum Nachteil gereichen dürfe, weil der Geschäftsführer für eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Kassen- und Buchführung verantwortlich ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 485, 487).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 6 U 146/98

    Anfechtung der Regelung eines Aufhebungsvertrages betreffend die Anstellung eines

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Die Treuepflicht verpflichtet den Geschäftsführer, in allen Angelegenheiten, die das Interesse der Gesellschaft berühren, allein deren Wohl und nicht seinen eigenen Vorteil oder den Vorteil Dritter im Auge zu haben (Haas/Ziemons, in: Michalski, GmbHG, 2. Aufl. 2010, Rn. 86 ff.; OLG Düsseldorf, DStR 2001, 716, 717 m.w.N.).

    Dem Geschäftsführer ist es auf Grund seiner Loyalitätspflicht untersagt, persönliche Vorteile aus der geschäftlichen Tätigkeit der Gesellschaft für sich abzuleiten (OLG Düsseldorf, DStR 2001, 716).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 1 U 136/05

    GmbH: Haftung des Strohmann-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Schaden ist jede Minderung des geldwerten Gesellschaftsvermögens (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2008 - 1 U 136/05 m.w.N.; Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 43 Rn. 15) und nach den §§ 249 ff. BGB dann gegeben, wenn der tatsächliche Wert des Gesellschaftsvermögens infolge des die Haftungspflicht auslösenden Ereignisses geringer ist als ohne das Ereignis.

    Darüber hinaus hat der Geschäftsführer einer GmbH die ihm zur Verfügung stehenden Gelder stets nachprüfbar und nachvollziehbar zu verwenden (OLG Saarbrücken, NZG 2002, 378, 379; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2008 - 1 U 136/05).

  • OLG München, 30.07.2014 - 7 U 3260/13

    Haftung des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft wegen

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH, DStR 2003, 124, 125; OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13 m.w.N.) trifft die Gesellschaft, die einen Schadensersatzanspruch aus § 43 GmbHG einklagt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.

    Insofern trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist, ihn ein Verschulden nicht trifft oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, DStR 2003, 124, 126; OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13).

  • OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 125/01

    Schadensersatzanspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer ; Verletzung der

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Darüber hinaus hat der Geschäftsführer einer GmbH die ihm zur Verfügung stehenden Gelder stets nachprüfbar und nachvollziehbar zu verwenden (OLG Saarbrücken, NZG 2002, 378, 379; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2008 - 1 U 136/05).
  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89

    Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Diese Auffassung steht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Einklang, wonach im Falle eines ungeklärten Kassenfehlbestandes vom Geschäftsführer der Nachweis verlangt wird, dass er die gebotene Sorgfalt zur Verhinderung des Fehlbestandes angewandt hat oder unverschuldet dazu nicht im Stande gewesen ist (vgl. BGH, DStR 2003, 124, 126 m.w.N.) und es zu Lasten des Geschäftsführers gehe, wenn Abrechnungen nicht mehr vorhanden sind, mit der Folge, dass die Unaufklärbarkeit des Verbleibs von Geldern der Gesellschaft der Gesellschaft nicht zum Nachteil gereichen dürfe, weil der Geschäftsführer für eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Kassen- und Buchführung verantwortlich ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 485, 487).
  • OLG Naumburg, 30.11.1998 - 11 U 22/98

    Rückgewähr von einem Geschäftsführer einer GmbH gewährten Vorteilen; Anspruch auf

    Auszug aus LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14
    Ein Geschäftsführer verletzt seine Treue- und Interessenswahrungspflicht gegenüber der GmbH, wenn er diese veranlasst, Leistungen mit privatem Bezug allein in seinem Eigeninteresse zu erbringen, ohne dass die Gesellschaft adäquate Gegenleistungen erhält (OLG Naumburg, NZG 1999, 353).
  • OLG München, 09.08.2018 - 23 U 2936/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Pflichtverletzungen und Zahlungen nach

    Soweit sich die Berufung der Beklagten gegen Ziff. 1 des Urteils des Landgerichts München I vom 27.07.2017, Az. 31 O 21218/14, richtet, wird sie in Höhe von 2.173,40 EUR verworfen.

    Soweit sich die Berufung der Beklagten ferner gegen Ziff. 2 des Endurteils des Landgerichts München I vom 27.07.2017, Az. 31 O 21218/14, richtet, wird sie in Höhe von 2.330,02 EUR verworfen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.07.2017, Az. 31 O 21218/14, in Ziffer 1. dahingehend abgeändert, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts München I vom 05.02.2015, Az. 31 O 21218/14, berichtigt durch Beschluss vom 18.02.2015, insoweit aufrechterhalten bleibt, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 19.969,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30.07.2014 zu bezahlen.

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