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   LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19   

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https://dejure.org/2021,23168
LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19 (https://dejure.org/2021,23168)
LG München I, Entscheidung vom 27.07.2021 - 33 O 6282/19 (https://dejure.org/2021,23168)
LG München I, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 33 O 6282/19 (https://dejure.org/2021,23168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 S. 1, Abs. 4; ZPO § 256 Abs. 1
    Erfolgreiche Unterlassungsklage aus dem Recht des Produzenten an Unternehmenskennzeichen eines Bandnamens

  • rewis.io

    Behinderung, Zeichen, Unterlassungsanspruch, Unternehmenskennzeichen, Kennzeichnung, Verwechslungsgefahr, Zustimmung, Unterlassungsantrag, Unterlassung, Wort-/Bildmarke, Verwirkung, Marke, Logo, Kennzeichnungskraft, Bundesrepublik Deutschland, Rotes Kreuz, konkrete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Dschinghis Khan

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die Marke Dschinghis Khan

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung "Dschinghis Khan" ist markenrechtlich auch nach Bandauflösung geschützt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rechte am Zeichen "Dschinghis Khan" im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Markenrechte an Bandnamen bleiben bestehen - Dschingis Khan lebt weiter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Trotz Auflösung der Band bestehen Kennzeichenrechte an "Dschinghis Khan" weiter

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Dschinghis Khan

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Markenrecht an Dschinghis Khan - Ralph Siegel klagte gegen Ex-Sänger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Dem gleichgestellt ist eine plötzliche und übergangslose wesentliche Änderung des Geschäftsgegenstandes, die dazu führt, dass der Verkehr das neue Unternehmen nicht mehr als Fortsetzung des alten ansieht (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect; Ströbele/Hacker/Thiering/Hacker, MarkenG, 12. Auflage 2018, § 5 Rn. 7, 8).

    Dabei sind an die für die Aufrechterhaltung des Schutzes erforderliche Nutzung keine höheren Anforderungen zu stellen als an die für die anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen (BGH GRUR 2016, 1066 Rn. 23 - mt-perfect).

    Ob eine nur vorübergehende Unterbrechung oder eine endgültige Aufgabe des Geschäftsbetriebs vorliegt, ist aber stets anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu ermitteln, wobei dem Vorliegen von Fortsetzungswillen und Fortsetzungsmöglichkeit entscheidende Bedeutung beizumessen ist (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect).

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Nach den anerkannten Auslegungsgrundsätzen bildet der von den Parteien gewählte Wortlaut einer Vereinbarung und der diesem zu entnehmende Parteiwille den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung (stRspr BGH, vgl. zuletzt NJW 2018, 146 Rn. 30 m.w.N.).

    Weiter sind insbesondere der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu beachten, ferner die sonstigen Begleitumstände, soweit sie den Sinngehalt einer Erklärung erhellen können (vgl. BGH, NJW 2018, 146, Rn. 30 m.w.N.).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Nach ganz herrschender Meinung ist der Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG an den Bestand eines lebenden Unternehmens geknüpft (vgl. statt aller BGH GRUR 2005, 871, 872 - Seicom; Goldmann, Unternehmenskennzeichen, 4. Auflage 2018, § 10 Rn. 41 m.w.M.).

    Daraus folgt zwangsläufig, dass der Schutz jedenfalls dann erlischt, wenn das Unternehmen sich endgültig nicht mehr am geschäftlichen Verkehr beteiligt (BGH GRUR 1997, 749, 752 - L'Orange; BGH GRUR 2002, 967, 969 - Hotel Adlon; BGH GRUR 2005, 871, 872 - Seicom).

  • BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Diese Rechte sind somit ohne weiteres feststellungsfähig (vgl. BGH NJW 2017, 402 Rn. 25 zur Mitgliedschaft).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Hierunter ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sache zu verstehen, die ein subjektives Recht enthält oder aus der solche Rechte entspringen können (BGHZ 22, 43, 47; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 256 Rn. 3).
  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Die kennzeichenrechtlichen Ansprüche des Inhabers eines prioritätsälteren Kennzeichens gegen den Verletzer seines Kennzeichens sind verwirkt und dem Verletzer steht der Einwand der Verwirkung nach § 242 BGB zu, wenn die Rechtsverfolgung so spät einsetzt, dass der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser erlaube oder dulde die Benutzung der Bezeichnung, und wenn deshalb auch unter Würdigung aller sonstigen Umstände des konkreten Einzelfalles die verspätete Rechtsverfolgung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH GRUR 1960, 183 - Kosaken-Kaffee; BGH GRUR 2001, 323, 324 - Temperaturwächter).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Die kennzeichenrechtlichen Ansprüche des Inhabers eines prioritätsälteren Kennzeichens gegen den Verletzer seines Kennzeichens sind verwirkt und dem Verletzer steht der Einwand der Verwirkung nach § 242 BGB zu, wenn die Rechtsverfolgung so spät einsetzt, dass der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser erlaube oder dulde die Benutzung der Bezeichnung, und wenn deshalb auch unter Würdigung aller sonstigen Umstände des konkreten Einzelfalles die verspätete Rechtsverfolgung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH GRUR 1960, 183 - Kosaken-Kaffee; BGH GRUR 2001, 323, 324 - Temperaturwächter).
  • OLG Nürnberg, 24.09.2020 - 3 U 1312/20

    Zu den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen eines als Dachverband strukturierten

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Das Gleiche soll bei einer einfachen graphischen Gestaltung einer Zeichenfolge gelten, wenn diese weiterhin im Vordergrund steht (vgl. BPatG GRUR-RS 2020, 36000 Rn. 43 - Atlas) oder bei einer Kombination eines Wortzeichens mit Namensfunktion mit einem Bildzeichen (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RS 2020, 35066 Rn. 35 - Fränkischer Albverein).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15

    Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer)

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Die vorliegenden Benutzungshandlungen stellen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, zu denen auch die Mitglieder der erkennenden Kammer als Durchschnittsverbraucher und damit zumindest potentielle Käufer entsprechender Schallplatten gehören (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer) auch einen namensmäßigen und keinen markenmäßigen Gebrauch dar.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf vor allem ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagte verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2011, 2657 - Double-opt-in-Verfahren).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

  • OLG München, 08.02.1996 - 29 U 3094/95
  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

  • OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 41/07

    "Vanilla Ninja" - Rechte des Produzenten an der Bezeichnung einer Gesangsgruppe

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

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