Rechtsprechung
LG München I, 27.08.2009 - 5 HK O 21656/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis und Parteifähigkeit eines besonderen Vertreters bei der Anfechtung gegen ihn selbst gerichteter Hauptversammlungsbeschlüsse eines Alleinaktionärs; Stimmrechtsverbot für den Alleinaktionär; ...
- Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 147, 136; ZPO § 265
Beschluss über Abberufung des besonderen Vertreters; Anfechtungsbefugnis des besonderen Vertreters; Stimmrechtsverbot des Alleinaktionärs, gegen den sich die vom besonderen Vertreter geltend gemachten Ansprüche richten - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Stimmverbot des Alleinaktionärs bei Abberufung des besonderen Vertreters, der auch Ansprüche gegen ihn verfolgen soll ("HVB/Unicredit")
- meilicke-hoffmann.de
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
ZPO: Zur Nichtigkeit von HV-Beschlüssen und Abberufung des besonderen Vertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
HVB: Zwei Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Abberufung des besonderen Vertreters
- kraus-und-partner.de (Pressebericht)
Aktionäre können das Management flächendeckend ausforschen
Verfahrensgang
- LG München I, 27.08.2009 - 5 HK O 21656/08
- LG München I, 27.08.2009 - 5 HKO 21656/98
- LG München I, 28.09.2009 - 5 HKO 21656/08
- OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09
- BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3794
- ZIP 2009, 2198
- NZG 2009, 1311
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13
Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer …
Das Landgericht München I hat diese Frage bejaht und zwar sowohl falls ein Beschluss angefochten wird, mit dem der bei einer früheren Hauptversammlung gefasste Beschluss über die Bestellung eines besonderen Vertreters aufgehoben und der besondere Vertreter abberufen wird (Urt. v. 27. August 2009 - 5 HK O 21656/08, ZIP 2009, 2198 - 2203/juris Tz. 38 - 41), als auch, wenngleich in einem obiter dictum, falls der Bestellungsbeschluss angefochten wird (…Urt. v. 4. Oktober 2007 - 5 HK O 12615/07, ZIP 2007, 2420 - 2426/juris Tz. 39).Der Entscheidung des Landgerichts München I vom 27. August 2009 (5 HK O 21656/08) haben z.B. Lutter (ZIP 2009, 2203), Hirte/Mock (BB 2010, 775) und Lochner (…Heidel, Aktienrecht, 4. Auflage, § 147 Rn. 24a) ausdrücklich zugestimmt.
Auch ist er nicht zur Umsetzung des Hauptversammlungsbeschlusses verpflichtet (so aber wohl zwecks Herleitung der Anfechtungsbefugnis LG München I, Urt. v. 27. August 2009 - 5 HK O 21656/08, AG 2009, 796 ff./juris Tz. 43).
Eine auch nur in Ansätzen vergleichbare Verantwortung kommt dem besonderen Vertreter - nicht einmal in seinem Aufgabenbereich - zu (anders LG München I, Urt. v. 27. August 2009 - 5 HK O 21656/08, AG 2009, 796 ff./juris Tz. 40).
- OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09
Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen …
Die Berufung der Klägerin zu 2) gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 27. August 2009, Az.: 5 HKO 21656/08, wird zurückgewiesen.Mit Endurteil vom 27. August 2009 (veröffentlicht in: NJW 2009, 3794 = ZIP 2009, 2198) hat das Landgericht München I den angegriffenen Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 11. November 2008 auf die Klage des Klägers zu 1) für nichtig erklärt, die Klage der Klägerin zu 2) aber abgewiesen.
1.Das Urteil des Landgerichts München I vom 27. August 2009, Az. 5 HKO 21656/08, wird teilweise abgeändert: Die Klagen werden abgewiesen.2.Die Berufung der Klägerin zu 2) wird zurückgewiesen.Die Klägerin zu 2) beantragt in zweiter Instanz:.
- LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …
Auch verfassungsrechtliche Grundsätze gebieten es nicht, ehemaligen Aktionären einen Rechtsschutz zu bieten durch die Möglichkeit der Erhebung einer Anfechtungsklage nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft als Folge eines Squeeze out (vgl. LG München I AG 2009, 796, 799 f. = ZIP 2009, 2198, 2201 f. = NZG 2009, 1311, 1314).Wenn ein Aktionär nach Verlust der Aktionärsstellung mangels Anfechtungsbefugnis im Sinne des § 245 Nr. 1 AktG in keinem Fall mehr eine begründete Anfechtungsklage erheben kann und auch von Art. 14 Abs. 1 GG ein hiervon abweichendes Ergebnis nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. hierzu ausführlich LG München I AG 2009, 796, 799 f. = ZIP 2009, 2198, 2201 f. = NZG 2009, 1311, 1313 f.), dann kann für das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten nichts anderes gelten.