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   LG München I, 28.04.2021 - 24 O 13354/20   

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LG München I, 28.04.2021 - 24 O 13354/20 (https://dejure.org/2021,69748)
LG München I, Entscheidung vom 28.04.2021 - 24 O 13354/20 (https://dejure.org/2021,69748)
LG München I, Entscheidung vom 28. April 2021 - 24 O 13354/20 (https://dejure.org/2021,69748)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Gutachten, Streitwertfestsetzung, Mangel, Ersatzvornahme, Mangelbeseitigung, Frist, Verfahren, Beseitigung, Anspruch, Bauleistungen, Beweisverfahren, Beweisaufnahme, Kostenvorschuss, Darlegung, Rechtsprechung des BGH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus LG München I, 28.04.2021 - 24 O 13354/20
    Der Feststellungsantrag in Ziffer 2 ist an sich entbehrlich, aber dennoch zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07 m.w.N.) und in der Folge auch begründet.

    Die Vorschussklage ist nämlich regelmäßig so zu verstehen, dass gleichzeitig die Nachschusspflicht des Auftragnehmers für den Fall festgestellt werden soll, dass der ausgeurteilte Vorschuss nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2015 - 13 U 33/15

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verpflichtung des Unternehmers zur Einhaltung der

    Auszug aus LG München I, 28.04.2021 - 24 O 13354/20
    Der Besteller ist nicht gehindert, neben der Vorschussklage Feststellungsklage wegen des übersteigenden Betrags zu erheben, auch wenn das lediglich klarstellende Bedeutung hat (OLG Stuttgart Urt. v. 29.10.2015 - 13 U 33/15, BeckRS 2015, 122934 Rn. 69, beck-online m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus LG München I, 28.04.2021 - 24 O 13354/20
    Die Beklagte kann zwar grundsätzlich Einwendungen gegen ein im selbständigen Beweisverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten unter den Voraussetzungen der § 412 ZPO im Hauptsacheprozess geltend machen (BGHZ 164, 94, IBR 2005, 718, NZBau 2005, 688).
  • OLG München, 10.12.2021 - 9 U 3706/21

    Berufung, Rechtsmittel, Werkmangel, Anspruch, Mangel, Gutachten, Verfahren,

    Die Berufung der Beklagten vom 14.06.2021 gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 28.04.2021, Az.: 24 O 13354/20, wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Feststellungen wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Endurteils des Landgerichts München I vom 28.04.2021, Az.: 24 O 13354/20, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

    das Urteil des Landgerichts München I, Az.: 24 O 13354/20, vom 28.04.2021 aufzuheben, die Klage abzuweisen.

    Die zulässige Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 28.04.2021, Az.: 24 O 13354/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats, das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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