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   LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,29275
LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17 WEG (https://dejure.org/2018,29275)
LG München I, Entscheidung vom 29.05.2018 - 36 S 10312/17 WEG (https://dejure.org/2018,29275)
LG München I, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 36 S 10312/17 WEG (https://dejure.org/2018,29275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 28 Abs. 2
    Kostenschuldner des Wohngeldes beim sog. Zweit- bzw. Dritterwerb von Wohnungseigentum

  • rewis.io

    Kostenschuldner des Wohngeldes beim sog. Zweit- bzw. Dritterwerb von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeld: Zahlungspflicht bei Eigentümerwechsel nach Ausbau und Unterteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterteilung einer Wohnung führt nicht zu Stimmrechtsvermehrung! (IMR 2019, 26)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngeld muss der (noch) eingetragene Eigentümer zahlen, nicht der Erwerber! (IMR 2018, 1090)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5.6.2008, Az.: V ZB 85/07, NJW 2008, 2639 ff, erwogen hat, für einen gewissen Übergangszeitraum auch solche Ersterwerber vor Eintragung als Wohnungseigentümer zu behandeln, die eine grundbuchrechtlich gesicherte Erwerbsposition und den Besitz erst nach der Eintragung des ersten Erwerbers erlangen (vgl. auch die Fortführung im Urteil vom 11.5.2012, Az.: V ZR 196/11, NJW 2012, 2650 ff.), ist diese zeitliche Grenze nach 20 Jahren jedenfalls überschritten.

    Der Aufsatz von Wenzel, NZM 2008, 625 ff., auf den in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2012, Az. V ZR 196/11 Bezug genommen wurde, befasst sich auf den S. 4 ff. mit der sich im Rahmen der zeitlichen Begrenzung stellenden Frage, wann eine Vorratshaltung durch den Bauträger in einen Eigenerwerb umschlägt und die anschließende Weiterveräußerung zu einem Zweiterwerb werden lässt.

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Während zur Beendigung der Alleinherrschaft des aufteilenden Eigentümers in der Entstehungsphase der WEG eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten ist, sobald die Käufer eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition und ein berechtigtes Interesse an der Ausübung der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Mitwirkungsrechte haben, hat der Bundesgerichtshof bei der Veräußerung von Wohnungen aus einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft heraus - wie es hier seit 20 Jahren der Fall ist - die vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes stets abgelehnt (BGH, NJW 2015, 2877 ff.; BGHZ 87, 138 ff.; BGHZ 106, 113 ff.; BGHZ 197, 285 ff.).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5.6.2008, Az.: V ZB 85/07, NJW 2008, 2639 ff, erwogen hat, für einen gewissen Übergangszeitraum auch solche Ersterwerber vor Eintragung als Wohnungseigentümer zu behandeln, die eine grundbuchrechtlich gesicherte Erwerbsposition und den Besitz erst nach der Eintragung des ersten Erwerbers erlangen (vgl. auch die Fortführung im Urteil vom 11.5.2012, Az.: V ZR 196/11, NJW 2012, 2650 ff.), ist diese zeitliche Grenze nach 20 Jahren jedenfalls überschritten.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Während zur Beendigung der Alleinherrschaft des aufteilenden Eigentümers in der Entstehungsphase der WEG eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten ist, sobald die Käufer eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition und ein berechtigtes Interesse an der Ausübung der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Mitwirkungsrechte haben, hat der Bundesgerichtshof bei der Veräußerung von Wohnungen aus einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft heraus - wie es hier seit 20 Jahren der Fall ist - die vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes stets abgelehnt (BGH, NJW 2015, 2877 ff.; BGHZ 87, 138 ff.; BGHZ 106, 113 ff.; BGHZ 197, 285 ff.).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Rechtsfrage umstritten ist oder dass ihr ein verallgemeinerungsfähiger Sachverhalt zugrunde liegt, für dessen Beurteilung es an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, ZMR 2011, 967, 968).
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14

    Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Während zur Beendigung der Alleinherrschaft des aufteilenden Eigentümers in der Entstehungsphase der WEG eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten ist, sobald die Käufer eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition und ein berechtigtes Interesse an der Ausübung der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Mitwirkungsrechte haben, hat der Bundesgerichtshof bei der Veräußerung von Wohnungen aus einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft heraus - wie es hier seit 20 Jahren der Fall ist - die vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes stets abgelehnt (BGH, NJW 2015, 2877 ff.; BGHZ 87, 138 ff.; BGHZ 106, 113 ff.; BGHZ 197, 285 ff.).
  • AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17

    Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer

    Auszug aus LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 09.06.2017, Aktenzeichen 481 C 3768/17 WEG, wird zurückgewiesen.
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