Rechtsprechung
LG München I, 29.07.2019 - 39 O 9810/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 940
Notwendige Dringlichkeit für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - rewis.io
Notwendige Dringlichkeit für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensgang
- LG München I, 29.07.2019 - 39 O 9810/19
- OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10
Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von …
Auszug aus LG München I, 29.07.2019 - 39 O 9810/19
Nach der Rechtsprechung beider mit Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes befasster Senate des Oberlandesgerichts München ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht mehr als dringlich anzusehen, wenn nach Kenntnis des zu beanstandenden und aus objektiver Sicht erfolgversprechend mit gerichtlicher Hilfe zu verfolgenden Verhaltens bzw. sich diesbezüglich aufdrängender Umstände in Kenntnis des dafür Verantwortlichen bis zur Antragstellung bei Gericht ein Zeitraum von mehr als einem Monat vergangen ist ( OLG München, Urteil vom 21. April 2011 - 6 U 4127/10 -, Rn. 41, juris mit weiteren Nachweisen).