Rechtsprechung
   LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49833
LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21 (https://dejure.org/2021,49833)
LG München I, Entscheidung vom 29.09.2021 - 21 O 9793/21 (https://dejure.org/2021,49833)
LG München I, Entscheidung vom 29. September 2021 - 21 O 9793/21 (https://dejure.org/2021,49833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17

    Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Diese Erwägungen liegen auch der Rechtsprechung zum drohenden Markteintritt eines Generikums als Sonderfall im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Grund hierfür ist, dass anderenfalls, d.h. wenn ein unbeschadetes Überstehen eines erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als erforderlich erachtet würde, für einen erheblichen Zeitraum ein einstweiliger Rechtsschutz aus einem erteilten Schutzrecht faktisch ausgeschlossen wäre (LG München I GRUR 2021, 466 - Rechtsbestand im Verfügungsverfahren; BeckRS 2017, 126085, Rn. 52 - TRUVADA).

    Mit anderen Worten: Ausreichend, aber auch notwendig sind eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür und eine darauf gegründete subjektive Überzeugung des Verletzungsgerichts davon, dass das Verfügungsschutzrecht einen Angriff auf seinen Rechtsbestand unbeschadet überstehen wird (LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Vielmehr sind insbesondere eine etwaige - gegebenenfalls in einzelnen Formulierungen zum Ausdruck kommende - Ergebnisoffenheit des Hinweises, die Art und Gewichtigkeit der technischen Argumente sowie die Begründungstiefe (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RS 2021, 4420, Rn. 23 f. - Cinacalcet II; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 57 - TRUVADA) von Bedeutung, wobei gegebenenfalls zwischen den einzelnen Argumenten, die dem Rechtsbestand nach vorläufiger Ansicht des Bundespatentgerichts (möglicherweise) entgegenstehen, zu differenzieren ist.

    (3) Ist schließlich bereits eine erstinstanzlichen Nichtigerklärung ergangen, wird dagegen eine Überzeugung des Verletzungsgerichts, das Verfügungspatent werde das Nichtigkeitsverfahren unbeschadet überstehen, nur ausnahmsweise bei evidenter Unrichtigkeit dieser Entscheidung in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329, 331 - Olanzapin; LG München I BeckRS 2015, 7460 - Google Maps; BeckRS 2017, 126085, Rn. 55 f. - TRUVADA BeckRS 2019, 6166, Rn. 113 - Pemetrexed).

    Diese Erwägungen liegen auch der Rechtsprechung zum drohenden Markteintritt eines Generikums als Sonderfall im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Generikaunternehmen für seine Marktpräsenz im Allgemeinen keine eigenen wirtschaftlichen Risiken eingeht, weil das Präparat dank des Patentinhabers medizinisch hinreichend erprobt und am Markt etabliert ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Diese Erwägungen liegen auch der Rechtsprechung zum drohenden Markteintritt eines Generikums als Sonderfall im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Derartige außergewöhnliche Umstände sind regelmäßig zu bejahen, wenn - wie im vorliegenden Fall - Verletzungshandlungen durch Generikaunternehmen in Rede stehen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).

    Diese Erwägungen liegen auch der Rechtsprechung zum drohenden Markteintritt eines Generikums als Sonderfall im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Generikaunternehmen für seine Marktpräsenz im Allgemeinen keine eigenen wirtschaftlichen Risiken eingeht, weil das Präparat dank des Patentinhabers medizinisch hinreichend erprobt und am Markt etabliert ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; LG München I BeckRS 2017, 126085, Rn. 54 - TRUVADA).

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann danach grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114 - Harnkatheter; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme).

    Ein derartiger Sonderfall kommt u.a. in Betracht, wenn (z.B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Antragsteller ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme).

  • BPatG, 16.04.2013 - 4 Ni 1/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Arretiervorrichtung" - zur

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Trotz des im Nichtigkeitsverfahren grundsätzlich bestehenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 87 Abs. 1 S. 1 PatG) kann andernfalls eine Berücksichtigung im Nichtigkeitsverfahren nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, da das als kontradiktorisches Streitverfahren ausgeprägte Nichtigkeitsverfahren in besonderem Maße der Disposition der Parteien Rechnung trägt (vgl. BGH BeckRS 2013, 12864 - Arretiervorrichtung; Keukenschrijver, in: Busse/Keukenschrijver, 9. Aufl. 2020, § 82 Rn. 91; Meier-Beck, GRUR 2014, 1033, 1038, Fn. 35).

    So obliegt es der Nichtigkeitsklägerin, vorzutragen und geltend zu machen, auf welchen (technischen) Sachverhalt sie ihr Vorbringen stützt, und insoweit ihren Vortrag zu den verfahrensgegenständlichen Nichtigkeitsgründen zu substantiieren (vgl. BGH BeckRS 2013, 12864 - Arretiervorrichtung; Keukenschrijver, in: Busse/Keukenschrijver, 9. Aufl. 2020, § 82 Rn. 91; Meier-Beck, GRUR 2014, 1033, 1038, Fn. 35).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 61/18

    Erteilung eines weitren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamts oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand zu bejahen hätte (OLG Düsseldorf GRUR 2020, 272, Rn. 8 - Hydroxysubstituierte Azetidinone; GRUR-RS 2017, 142305, Rn. 15 - Kombinationszusammensetzung; GRUR-RS 2014, 4902 - Desogetrel; so auch der Vortrag der Antragsgegnerinnnen, Schutzschrift, S. 9).

    Hierbei ist stets auch die Beweislastverteilung im Nichtigkeitsverfahren in den Blick zu nehmen (vgl. (OLG Düsseldorf GRUR 2020, 272, Rn. 8 - Hydroxysubstituierte Azetidinone; GRUR-RS 2017, 142305, Rn. 15 - Kombinationszusammensetzung; GRUR-RS 2014, 4902 - Desogetrel), wobei die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds grundsätzlich (zur Ausnahme der wirksamen Insanspruchnahme der Priorität, siehe sogleich unten) die Nichtigkeitsklägerin trägt (BGH GRUR 2016, 1260, Rn. 29 - Yttrium-Aluminium-Granat; GRUR 2015, 472, Rn. 43 - Stabilisierung der Wasserqualität; NJW-RR 1999, 834, 836 - Herzklappenprothese; GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Asendorf/Schmidt, in: Benkard, 11. Aufl. 2015, § 4 Rn. 38).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann danach grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114 - Harnkatheter; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme).

    (3) Ist schließlich bereits eine erstinstanzlichen Nichtigerklärung ergangen, wird dagegen eine Überzeugung des Verletzungsgerichts, das Verfügungspatent werde das Nichtigkeitsverfahren unbeschadet überstehen, nur ausnahmsweise bei evidenter Unrichtigkeit dieser Entscheidung in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329, 331 - Olanzapin; LG München I BeckRS 2015, 7460 - Google Maps; BeckRS 2017, 126085, Rn. 55 f. - TRUVADA BeckRS 2019, 6166, Rn. 113 - Pemetrexed).

  • BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20

    Patentnichtigkeitssache - "Arylharnstoff-Verbindungen in Kombination mit anderen

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Die Antragsgegnerin zu 2) werde daher aufgefordert, bis zum 15.07.2021 unmissverständlich und ernstlich zu erklären, sie werde den Rechtsbestand des Anspruchs 12 des Verfügungspatents respektieren und von Verletzungshandlungen sämtlicher Art auch nach dem 21.07.2021 Abstand zu nehmen, wobei eine derartige Erklärung auch zunächst auf den Zeitpunkt der Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung im Rechtsbestandsverfahren vor dem Bundespatentgericht (Az. 3 Ni 12/20) am 29.09.2021 beschränkt sein könne (Anlage ASt 10).

    wobei das Verbot zeitlich begrenzt bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Rechtsbestand des Verfügungspatentes (EP 2 305 255) in dem Verfahren Az. 3 Ni 12/20 (EP); hilfsweise ausdrücklich bis zum 29. September 2021, ausgesprochen wird.

  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12

    Fahrzeugscheibe

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Für die Übertragung des Prioritätsrechts (oder der Voranmeldung) auf die Nichtigkeitsbeklagte gelte nach ständiger Rechtsprechung amerikanisches Recht (BGH GRUR 2013, 712, Rn. 12 - Fahrzeugscheibe), dessen Regelungen von der Nichtigkeitsbeklagten ebenfalls im Einzelnen vorzutragen und zu beweisen seien.
  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Hierbei ist stets auch die Beweislastverteilung im Nichtigkeitsverfahren in den Blick zu nehmen (vgl. (OLG Düsseldorf GRUR 2020, 272, Rn. 8 - Hydroxysubstituierte Azetidinone; GRUR-RS 2017, 142305, Rn. 15 - Kombinationszusammensetzung; GRUR-RS 2014, 4902 - Desogetrel), wobei die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds grundsätzlich (zur Ausnahme der wirksamen Insanspruchnahme der Priorität, siehe sogleich unten) die Nichtigkeitsklägerin trägt (BGH GRUR 2016, 1260, Rn. 29 - Yttrium-Aluminium-Granat; GRUR 2015, 472, Rn. 43 - Stabilisierung der Wasserqualität; NJW-RR 1999, 834, 836 - Herzklappenprothese; GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Asendorf/Schmidt, in: Benkard, 11. Aufl. 2015, § 4 Rn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
    Von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann danach grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114 - Harnkatheter; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

  • LG München I, 03.04.2019 - 21 O 1474/19

    Zurückweisung eines Verfügungsantrages wegen Nichtigkeit des Verfügungspatentes -

  • LG München I, 04.11.2020 - 21 O 12508/20

    Fehlende Dringlichkeit bei bestehender Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

  • LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20

    Vorlage zu Einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen

  • LG München I, 24.06.2021 - 7 O 36/21

    Vorverlagerung der Erstbegehungsgefahr im Falle einer Anti-Suit-Injunction

  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

  • LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12

    Aussetzung, Patentnichtigkeit

  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

  • LG München I, 16.12.2022 - 21 O 12582/22

    Zeitliche Dringlichkeit bei notwendiger Untersuchung des mutmaßlich

    Hat die Verfügungsbeklagte erhebliche Gründe, die zur Überzeugung der Kammer eine im Einzelfall hinreichende Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des Verfügungspatents begründen, vorgetragen und gegebenenfalls glaubhaft gemacht und mithin die Vermutung der Gültigkeit erschüttert, obliegt es wiederum der Verfügungsklägerin, darzulegen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents trotz der hiergegen erhobenen Angriffe hinreichend gesichert ist (vgl. LG München I GRUR 2022, 1808 Rn. 68 - Fingolimod), d. h. mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann (vgl. LG München I GRUR-RS 2021, 37988 Rn. 46 - Sorafenibtosylat).

    b) Damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatents sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrags niederschlagen können, muss das Verfügungsschutzrecht mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden, weil nur diese das Patent tatsächlich zu Fall bringen können (OLG Düsseldorf InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; LG München I GRUR-RS 2021, 37988 Rn. 41 - Sorafenibtosylat; GRUR 2022, 1808 Rn. 69 - Fingolimod).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht