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   LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19   

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LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19 (https://dejure.org/2019,42186)
LG München I, Entscheidung vom 29.11.2019 - 22 O 4417/19 (https://dejure.org/2019,42186)
LG München I, Entscheidung vom 29. November 2019 - 22 O 4417/19 (https://dejure.org/2019,42186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 263; BGB § 291, § 823 Abs. 2, § 826, § 849; ZPO § 32, § 92 Abs. 1; GVG § 23 Nr. 1, § 71; EG-FGV § 27 Abs. 1; FZV § 3 Abs. 1 S. 2, § 5 Abs. 1
    Schadensersatzpflicht des Kraftfahrzeugherstellers wegen unzulässiger Motorsteuerungssoftware

  • rewis.io

    Genehmigungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Dies war vorliegend allerdings nicht der Fall: Die verwendete Umschaltlogik in der Motorsteuerungssoftware ist als verbotene Abschalteinrichtung zu qualifizieren, so dass ein Widerruf der Typgenehmigung droht (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Auch dies bestätigt der Hersteller zumindest konkludent mit der Inverkehrgabe (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Die Zulassungsbehörde kann dem Eigentümer oder Halter dann gemäß § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Entsprechend dieser selbstverständlichen Käufererwartung ist der Inverkehrgabe des Fahrzeugs der Erklärungswert beizumessen, dass auch die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der EG-Typgenehmigung vorlagen (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    b) Das Fahrzeug verfügte entgegen dem konkludenten Erklärungswert der Inverkehrgabe vorliegend gerade nicht über eine dauerhaft ungefährdete Betriebserlaubnis, weil die installierte Motorsteuerungssoftware eine Umschaltlogik enthielt, die als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinn des Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) 715/2007 zu qualifizieren ist, weshalb die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der EG-Typgenehmigung nicht gegeben waren (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Angesichts dieser Vorgehensweise kann darauf geschlossen werden, dass die Beklagte ihre verfolgten Ziele der Gewinnmaximierung um jeden Preis durchsetzen wollte, sogar unter Täuschung von Millionen Endabnehmern und unter Inkaufnahme des Risikos, dass die gesamten mit dem streitgegenständlichen Motor ausgestatteten Fahrzeuge stillgelegt werden (vgl. auch OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Außerdem erscheint die Art und Weise der Täuschung als besonders verwerflich: Durch die dem Inverkehrbringen der Fahrzeuge vorausgegangene Täuschung der Typgenehmigungsbehörde zur Erlangung der EG-Typgenehmigung hat sich die Beklagte beim Verkauf der Fahrzeuge das Vertrauen der Käufer in den ordnungsgemäßen Ablauf des staatlichen Genehmigungsverfahrens und damit auch in die Objektivität und Glaubwürdigkeit der staatlichen Behörden zunutze gemacht (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Denn wird die EG-Typgenehmigung entzogen, droht die Stilllegung, werden Nebenbestimmungen angeordnet, ist die fortdauernde Nutzbarkeit von einer Nachrüstung des Fahrzeugs durch den Hersteller abhängig, das heißt, im Auslieferungszustand droht ebenfalls die Stilllegung (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Frage der Entstehung des Schadens ist insofern der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18).

    Diese zu § 263 StGB entwickelte Rechtsprechung lässt sich auf die Frage der Kausalität der Täuschung im Rahmen der Haftung nach § 826 BGB übertragen: Auch hier ist für einen mit der konkludenten Täuschung korrespondierenden Irrtum des Käufers ausreichend, dass er die miterklärte Tatsache als selbstverständlich voraussetzte (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Ausreichend ist insofern, dass die Klagepartei die allgemeine Vorstellung hatte, einen für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmten und geeigneten Pkw zu erwerben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18), ohne dass die Gefahr der Stilllegung drohte, und dass dieses Bewusstsein für den Kaufvertragsschluss kausal war.

    Für die Annahme des darüber hinaus zu fordernden Kausalzusammenhangs zwischen Irrtum und Abgabe der Willenserklärung genügt es nach der höchstrichterlichen zivilgerichtlichen Rechtsprechung für den Fall der sittenwidrigen Vertragserschleichung, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1995 - V ZR 34/94; OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

    Denn Zweck des Autokaufs ist grundsätzlich - abgesehen von hier nicht einschlägigen Sonderkonstellationen - der Erwerb zur Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018 - 27 U 10/18).

    Nach § 31 BGB haftet die juristische Person also nicht für jedes deliktische Handeln eines ihrer Mitarbeiter, sondern nur für das deliktische Handeln solcher Personen, bei denen es sich um ein Mitglied des Vorstandes oder eines anderen verfassungsmäßig berufenen Vertreter handelt (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Maßgebender Zeitpunkt für die Frage der Entstehung des Schadens ist insofern der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18).

    a) Steht ein (primär) darlegungspflichtiger Anspruchsteller außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Anspruchsgegner alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den höchstrichterlichen Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast das einfache Bestreiten seitens des Anspruchsgegners nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.2008 - III ZR 239/06 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18).

    Das aber kann mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Klagepartei außerhalb des Geschehensablaufs steht und ihr entsprechende Kenntnisse aus strukturellen Gründen fehlen, nur dann geschehen, wenn man allgemeine Behauptungen ausreichen lässt und von weiterer Substantiierung absieht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Ein Schaden gemäß § 826 BGB liegt nicht nur vor, wenn sich bei einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre, ein rechnerisches Minus ergibt, sondern auch dann, wenn der Geschädigte durch eine auf sittenwidrigem Verhalten beruhende "ungewollte" Verpflichtung belastet ist, selbst wenn dieser eine objektiv gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14 m.w.N.).

    Entscheidend ist daher, dass der Geschädigte durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14 m.w.N.).

    Allein maßgebend ist, dass der abgeschlossene Vertrag, hier hinsichtlich der Eigenschaften des Kaufgegenstands, nicht den berechtigten Erwartungen des Getäuschten entspricht und überdies die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14).

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Denn Zweck des Autokaufs ist grundsätzlich - abgesehen von hier nicht einschlägigen Sonderkonstellationen - der Erwerb zur Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018 - 27 U 10/18).
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich in diesen Fällen nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 07.012.1998 - II ZR 266/97 LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16).
  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich in diesen Fällen nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 07.012.1998 - II ZR 266/97 LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16).
  • LG Bielefeld, 30.06.2017 - 7 O 201/16

    Käufer eines vom Abgas-Skandal betroffenen Diesel-Pkws kann Rückabwicklung des

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (ebenso für einen VW Touran mit Dieselmotor LG Berlin, Urteil vom 05. Dezember 2017 - 4 O 150/16; LG Baden-Baden, Urteil vom 27. April 2017 - 3 O 163/16; LG Bielefeld, Urteil vom 30. Juni 2017 - 7 O 201/16; LG Bochum, Urteil vom 17. August 2017 - 8 O 26/17; LG Arnsberg, Urteil vom 08. September 2017 - 2 O 101/17).
  • OLG Koblenz, 19.06.2008 - 6 U 1424/07

    Autokauf - Neuwagenkauf mit Leasing-Zwischenfinanzierung

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Eine solche Zuvielforderung hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016 - 17 U 144/15; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2008 - 6 U 1424/07).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Bei einem Schadensersatzanspruch, der Zug um Zug gegen Rückgewähr einer Leistung zu erfüllen ist, steht eine Zuvielforderung der Pflicht zur Zinszahlung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03).
  • LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 163/16

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG München I, 29.11.2019 - 22 O 4417/19
    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (ebenso für einen VW Touran mit Dieselmotor LG Berlin, Urteil vom 05. Dezember 2017 - 4 O 150/16; LG Baden-Baden, Urteil vom 27. April 2017 - 3 O 163/16; LG Bielefeld, Urteil vom 30. Juni 2017 - 7 O 201/16; LG Bochum, Urteil vom 17. August 2017 - 8 O 26/17; LG Arnsberg, Urteil vom 08. September 2017 - 2 O 101/17).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • LG Arnsberg, 08.09.2017 - 2 O 101/17

    Abgasskandal: Volkswagen - Autohaus - Gewährleistung

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

  • OLG Frankfurt, 13.07.2016 - 17 U 144/15

    Nutzungsersatz nach Widerruf des Darlehensvertrages bei unwirksamer

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

  • LG Bochum, 17.08.2017 - 8 O 26/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug wegen Mangelhaftigkeit durch

  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

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