Rechtsprechung
LG München I, 30.05.2017 - 14 T 7607/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
InsO § 4a Abs. 1 S. 4, § 287a
Keine Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens bei fehlenden Erfolgaussichten - rewis.io
Keine Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens bei fehlenden Erfolgaussichten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 03.05.2017 - 1504 IK 700/17
- LG München I, 30.05.2017 - 14 T 7607/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06
Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …
Auszug aus LG München I, 30.05.2017 - 14 T 7607/17
Eine Stundung braucht nach dieser Rechtsprechung auch dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (BGH NZI 2006, 712; 2014, 231). - BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners
Auszug aus LG München I, 30.05.2017 - 14 T 7607/17
In der obergerichtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist darüber hinaus anerkannt, dass die Stundung nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründen ausscheidet, sondern darüber hinaus auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO, sofern die Versagung der Restschuldbefreiung bereits im Stundungsverfahren zweifelsfrei gegeben ist (vgl. BGH NJW-RR 2005, 697).