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   LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08   

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https://dejure.org/2008,31348
LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08 (https://dejure.org/2008,31348)
LG München I, Entscheidung vom 30.06.2008 - 16 T 567/08 (https://dejure.org/2008,31348)
LG München I, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 16 T 567/08 (https://dejure.org/2008,31348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ehegattentestament: Wegfall der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des gemeinsamen Abkömmlings nach Scheidung der Ehe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

    Auszug aus LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08
    Auch Äußerungen der Erblasser über die von ihnen gewünschte Erbfolge sind zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 73/74), soweit sie Rückschlüsse auf den Willen bei Errichtung der letztwilligen Verfügung zulassen (vgl. BayObLG FGPrax 00, 70).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08
    Bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist zusätzlich zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten eines Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat (§§ 133, 157 BGB; vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1995, 197/201).
  • BayObLG, 28.09.2001 - 1Z BR 6/01

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung

    Auszug aus LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08
    Grundsätzlich ist von der Lebenserfahrung auszugehen, dass Eltern ihre gemeinsamen Kinder nicht deshalb jeweils als Erben einsetzen, weil sie auch vom jeweils anderen eingesetzt werden, sondern weil es ihre Kinder sind (vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, § 2270, Rn. 8; BayObLG FGPrax 2001, 248).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08
    Bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist zusätzlich zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten eines Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat (§§ 133, 157 BGB; vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1995, 197/201).
  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08
    Die Wechselbezüglichkeit muss für jede einzelne Verfügung des Testaments gesondert geprüft werden (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BGH FamRZ 1957, 129; BayObLGZ 1983, 213/217).
  • OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/12

    Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen auch aus dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss des Landgerichts München (vom 30. Juni 2008, 16 T 567/08, ZEV 2008, 537 f) wie sich aus der dortigen Argumentation (Rn. 51 und 52 bei [...]) ersehen lässt.
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