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   LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17   

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https://dejure.org/2018,26233
LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17 (https://dejure.org/2018,26233)
LG München I, Entscheidung vom 30.07.2018 - 33 O 12885/17 (https://dejure.org/2018,26233)
LG München I, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 33 O 12885/17 (https://dejure.org/2018,26233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 u. 2, § 3a, § 5 a Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 u. 3; UGP- RL Art. 7; EGBGB Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1
    Begriff "Refurbished Certificate" in einem Angebot als nicht hinreichender Hinweis auf gebrauchte Ware

  • damm-legal.de

    Gebrauchte Ware muss ausreichend als "gebraucht" ausgewiesen werden / "Refurbished Certificate" reicht nicht

  • online-und-recht.de

    "Refurbished Certificate" kein ausreichender Hinweis auf gebrauchten Zustand eines Smartphones

  • kanzlei.biz

    Hinweis "Refurbished Certificate" kennzeichnet Ware nicht als gebraucht

  • rewis.io

    Begriff "Refurbished Certificate" in einem Angebot als nicht hinreichender Hinweis auf gebrauchte Ware

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gebrauchte Ware muss ausreichend als "gebraucht" ausgewiesen werden / "Refurbished Certificate" reicht nicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Hinweis "Refurbished Certificate" ersetzt nicht den Hinweis an Verbraucher, dass die Ware gebraucht ist

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Amazon wenn gebrauchte Smartphones nicht deutlich als gebraucht kennzeichnet sind - Hinweis Refurbished Certificate reicht nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verkäufer muss gebrauchten Zustand eines Smartphones angegeben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Amazon muss gebrauchte Smartphones in der Werbung eindeutig kennzeichnen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchte Smartphones im Online-Angebot

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    "Refurbished Certificate" zur Kennzeichnung von gebrauchten Smartphones nicht ausreichend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gebrauchte Ware ist klar zu kennzeichnen - "refurbished” reicht nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon-Hinweis "Refurbished Certificate" nicht ausreichend für gebrauchte Smartphones

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amazon muss gebrauchte Smartphones im Angebot des Online-Shops eindeutig kennzeichnen - Zusatz "Refurbished Certificate" ist kein ausreichender Hinweis auf gebrauchte Ware

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 360
  • GRUR-RR 2019, 37
  • K&R 2018, 661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

    Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17
    Wie ein Urteil des OLG Hamm zeige (MMR 2014, 386), sei der Begriff "Gebrauchtwaren" im Übrigen zu unbestimmt, da er verschieden ausgelegt werden könne.

    Dass es daneben auch andere Zustände von Waren gibt, die weder als neu(wertig) noch als gebraucht bezeichnet werden können (vgl. OLG Hamm, MMR 2014, 386), ändert an der Bestimmtheit des Begriffs "gebrauchte" nichts.

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17
    Hierdurch werde deutlich, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbehandlung sein solle (BGH, I ZR 252/02 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17
    Zudem sind Unterlassungsanträge stets unter Berücksichtigung des mit der Klageschrift dargestellten Sachverhalts einschließlich der rechtlichen Begründung auszulegen (BGH WRP 2017, 1081 Rn. 11 - Komplettküchen).
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