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   LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2)   

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LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2) (https://dejure.org/2016,48425)
LG München I, Entscheidung vom 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2) (https://dejure.org/2016,48425)
LG München I, Entscheidung vom 30. November 2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2) (https://dejure.org/2016,48425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    Art 5 GG, § 185 StGB, § 193 StGB
    Roland Freisler-Vergleich eines Anwalts erneut beim LG München

  • rewis.io

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 328
  • AnwBl Online 2017, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. im Einzelnen BayObLGSt 2001, 92ff).

    wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer eigener Rechte im gerichtlichen Verfahren dient und jedenfalls aus Sicht des Äußernden nicht völlig aus der Luft gegriffen ist (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg. StraFo 2012, 283 f.; vgl. auch OLG München (4. Strafsenat) vom 30.07.2013, 4 StRR 148/13).".

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Wie zuletzt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.7.2013, 4 StR 84/13 (besprochen in Juris 2014, 39) einmal mehr bestätigt wurde, kann der Tatbestand der Rechtsbeugung auch durch die Verletzung einer Verfahrensvorschrift erfüllt werden.

    Wie zuletzt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.7.2013, 4 StR 84/13 (besprochen in Juris 2014, 39) einmal mehr bestätigt werde, kann der Tatbestand der Rechtsbeugung auch durch die Verletzung einer Verfahrensvorschrift erfüllt werden.

  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Der Leitzsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2014 - 3 B 40/14 (veröffentlicht in NJW-aktuell. Heft 52/2014. Seite 8) beschreibt die politische Absicht, die politische Zielsetzung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München äußerst präzise.

    Auf den eingangs zitierten Leitzsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2014 - 3 B 40/14 (veröffentlicht in NJW-aktuell. Heft 52/2014. Seite 8) weise ich in diesem Zusammenhang noch einmal - weil den Kern der Sache treffend - hin.

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Vielmehr müssen auch die allgemeinen Gesetze im Licht der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BayObLGSt 1994, 121, 123: BayObLGSt 2004, 133, 137f.).

    Wie auch das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zunächst zutreffend ausführt, stellt im Rahmen der dann bei der Prüfung von § 193 StGB erforderlichen Güter- und Pflichtenabwägung (vgl. Fischer a. a. O. § 193 Rdn. 9 m. w. N.) dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BayObLGSt 2004, 133, 138) betonten Recht des Bürgers.

  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Damit erübrigt sich auch die Mitteilung der für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag zuständigen Richter sowie die Abgabe und Mitteilung einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 26 Abs. 3 StPO, Denn diese ist nur für den Fall einer Entscheidung über zulässige Ablehnungsanträge nach (j 27 StPO erforderlich (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BGH-NJW 05, 3434).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Damit erübrigt sich auch die Mitteilung der für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag zuständigen Richter sowie die Abgabe und Mitteilung einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 26 Abs. 3 StPO, Denn diese ist nur für den Fall einer Entscheidung über zulässige Ablehnungsanträge nach (j 27 StPO erforderlich (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BGH-NJW 05, 3434).
  • OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07

    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    ... Das OLG Naumburg hat insoweit entschieden (NJW 08, 3585, 3587), dass die Aufklärung des Tatvorwurfs der Rechtsbeugung eine Ausnahme von § 43 DRiG rechtfertigen könne.
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12

    Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Die Staatsanwaltschaft München I hat durch ihre pflichtwidrige Nichteinleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten Re. das Postulat der Gorch Fock-Entscheidung -Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Vom 6.10.2014, 2 BvR 1568/12, Absatz 12, abgedruckt in NJW 2015, 150 - verletzt.
  • BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 GG) einer Rechtsanwältin durch

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Für das weitere Verfahren weist der Senat daraufhin, dass unter Berücksichtigung der festzustellenden genauen ..Vorgeschichte" der Äußerung und ihres Kontextes zunächst genauer festzulegen sein wird, wie diese zu deuten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.10.1998, 1 BvR 590/96 (dort Rdn. 17ff), und vom 10.03.2009, 1 BvR 2650/05 (dort Rdn. 27ff.), jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
    Zwar ist die Abwägung grundsätzlich eine reine Rechtsfrage, so dass sie auch der Senat vornehmen könnte (vgl. OLG Stuttgart. Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris. Rdn. 21).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

  • BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

  • OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16

    Zur Beleidigung wegen schriftsätzlicher Äußerungen gegenüber einem Richter im

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 50-VI-18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

    Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I (Az. 22b bzw. 24 Ns 235 Js 132863/15) und dem Oberlandesgericht München (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16 bzw. 5 OLG 13 Ss 81/17), in welchem der Beschwerdeführer durch den jetzigen Richter des Verfassungsgerichtshofs W. vertreten wurde, war die Frage, ob die Äußerung strafbar war oder nicht.
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 47-VI-18

    Unbegründete Besorgnis wegen Befangenheit - Richter nicht vom Verfahren

    Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I (Az. 22b bzw. 24 Ns 235 Js 132863/15) und dem Oberlandesgericht München (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16 bzw. 5 OLG 13 Ss 81/17), in welchem der Beschwerdeführer durch den jetzigen Richter des Verfassungsgerichtshofs W. vertreten wurde, war die Frage, ob die Äußerung strafbar war oder nicht.
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 31-VI-19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof

    Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I (Az. 22b bzw. 24 Ns 235 Js 132863/15) und dem Oberlandesgericht München (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16 bzw. 5 OLG 13 Ss 81/17), in welchem der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin durch den jetzigen Richter des Verfassungsgerichtshofs W. vertreten wurde, war die Frage, ob die Äußerung strafbar war oder nicht.
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